LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4862 23.01.2014 Datum des Originals: 23.01.2014/Ausgegeben: 28.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1852 vom 19. Dezember 2013 des Abgeordneten Thomas Kufen CDU Drucksache 16/4710 Mittelverteilung an den nordrhein-westfälischen Hochschulen Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1852 mit Schreiben vom 23. Januar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Ausgabe der NRZ vom 17. Dezember 2013 („Uni-Rektor mahnt faire Mittel-Verteilung an“) plädiert der Rektor der Universität Duisburg-Essen, Prof. Ulrich Radtke, für eine faire Mittelvergabe. Prof. Radtke wird damit zitiert, dass die Hochschule einen Etat von 420 bis 430 Mio. Euro pro Jahr habe. Andere Universitäten vergleichbarer Größe aber mit längerer Geschichte bekämen „bei gleichem Output“ für ihre Arbeit vom Land häufig mehr Geld zugewiesen. Im Folgenden ist von einer Größenordnung von 100-150 Mio. Euro die Rede, die mehr zur Verfügung stünde. Vorbemerkung der Landesregierung Die Zunahme parlamentarischer Anfragen zur Finanzsituation und zum Finanzgebaren der Hochschulen deutet auf ein Transparenzdefizit beim Parlament hin. Das Parlament als Haushaltsgesetzgeber besitzt offenbar – wie jüngste Kleine Anfragen zeigen – beispielsweise zu geringe Kenntnisse über die Bezüge von Hochschulleitungen, über die Rücklagen der Hochschulen oder über das Gebaren der Hochschulen als Arbeitgeber. Auf diese Kleinen Anfragen bezogene Rückfragen des Ministeriums werden bisweilen von den Hochschulen eher zögerlich beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4862 2 Nach dem derzeit in der Anhörung befindlichen Referentenentwurf zum Hochschulzukunftsgesetz soll das MIWF künftig eine für die gesamte Hochschullandschaft verbindliche, strategische Planung des Landes in Gestalt eines Landeshochschulentwicklungsplans vorlegen, deren Planungsgrundsätze vom Landtag beschlossen werden. Mit dieser engen Rückkopplung des Landeshochschulentwicklungsplans und seiner Fortschreibungen an den Landtag als Haushaltsgesetzgeber soll jenes Maß an Transparenz für das Parlament geschaffen werden, welches in der Struktur des derzeitigen Hochschulgesetzes nicht angelegt ist. Mit der geplanten Rückkoppelung der Hochschulen an das Parlament, die über den Prozess der Landeshochschulentwicklungsplanung hergestellt wird, gelänge es, das Parlament gesetzlich strukturiert in die Planungsprozesse und die damit verbundenen Informationen über die Mittelverwendungsentscheidungen der Hochschulen einzubeziehen. Eine derartig gesetzlich klar geregelte Rückkoppelung fehlt derzeit. Mit der "Hochschulvereinbarung NRW 2015" wurde ein gemeinsamer Rahmen zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes geschaffen, der den Hochschulen und Universitätskliniken eine Grundfinanzierung von mindestens vier Milliarden € pro Jahr bis 2015 garantiert. Für den doppelten Abiturjahrgang investiert das Land NRW im Rahmen des Hochschulpaktes II von 2011 bis 2018 zusätzlich voraussichtlich 2,2 Milliarden €, zusätzlich werden 249 Millionen € jährlich für die Verbesserung der Qualität der Lehre an den Hochschulen investiert. Damit ist die Finanzierung seitens des Landes sichergestellt. 1. Auf welche Hochschulen in Nordrhein-Westfalen trifft der von Prof. Radtke skiz- zierte Fall zu? Auf die Universität Duisburg-Essen entfallen 9,1 % der den Universitä-ten insgesamt zur Verfügung gestellten Grundfinanzierung. Demgegenüber erreicht die Hochschule hinsichtlich des Anteils der Absolventen an allen Universitäten 8,6 % und bei den Drittmitteln rund 7 %. Es gibt keine Universität, die "bei gleichem Output" einen größeren Anteil an der Grundfinanzierung des Landes erhalten würde. 2. Laut Haushaltsplan des Landes für 2013 erhielt die Universität Duisburg-Essen rund 223 Mio. € und wird im Jahr 2014 ca. 232 Mio. € erhalten. Wie setzt sich der Haushaltsplan der Universität Duisburg-Essen zusammen, wenn dieser ca. 420 Mio. € ausmachen soll? Die Zahlenangaben des Rektors der Universität Duisburg-Essen sind anhand der Datengrundlage der Landesregierung nicht verifizierbar. 3. Wie sieht für die Landesregierung die Grundfinanzierung der Hochschulen im Land aus? Siehe Vorbemerkungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4862 3 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage vom Rektor der Universität Duisburg -Essen, das Land würde keine faire Mittelvergabe gewährleisten? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Gab es zwischen Landesregierung und Universität Duisburg-Essen Gespräche, in denen eine solche „faire Mittelverteilung“ diskutiert wurde (wenn ja, bitte erläutern wie diese nach Ansicht von Herrn Prof. Radtke gestaltet sein sollte)? Herr Prof. Radtke wirkt u.a. in der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Leistungsorientierten Mittelverteilung (LOM) mit, die aus Vertretern der Hochschulen in NordrheinWestfalen (Rektoren und Kanzler der Universitäten und Fachhochschulen) sowie Vertretern des MIWF besteht. Gegenwärtig werden in dieser Arbeitsgruppe verschiedene Modellberechnungen diskutiert, die auch in Zukunft eine transparente, faire und leistungshonorierende Mittelverteilung gewährleisten sollen. Da die Beratungen nicht abgeschlossen sind, soll den Ergebnissen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden.