LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/487 06.08.2012 Datum des Originals: 06.08.2012/Ausgegeben: 09.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 104 vom 5. Juli 2012 des Abgeordneten Thorsten Schick CDU Drucksache 16/194 Neues Gebührenmodell der GEMA gerecht und zukunftsorientiert? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 104 mit Schreiben vom 6. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 2. April 2012 stellte die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, kurz „GEMA“, in München die neue Tarifstruktur der GEMA vor. Nach Angaben der GEMA stellt diese eine Vereinfachung der Tariflandschaft dar und führt zu einer deutlichen Entlastung kleinerer Veranstaltungen. Die Reform soll ab 1. Januar 2013 in Kraft treten. In den Medien verdichten sich Anzeichen, nach denen diese neuen Tarife in vielen Fällen zu einer immensen finanziellen Belastung für Veranstalter, Kneipenwirte oder Kulturtreibende führen könnten. Neben neuen Pauschalpreisen wird auch der Betrag, der beim Kauf von Speichermedien an die GEMA abgeführt wird, angepasst. Auch hier befürchten Verbraucherschützer einen enormen Preisanstieg. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die kulturpolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der neuesten Gebühren-Pläne der GEMA? Die von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) angekündigte neue Tarifstruktur sieht die Umstellung von elf auf zwei Tarifstufen und die Einführung eines linearen Tarifs zum 1. Januar 2013 vor. Sie sorgt aus Sicht der GEMA für mehr Transparenz. Viele Veranstalter erwarten hingegen einen enormen Gebührenanstieg . Zur Klärung der Angemessenheit der Tarife ist ein Verfahren bei der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/487 2 Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz beantragt. Die Schiedsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verwertungsgesellschaften und Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke. Kulturelle Vielfalt und eine erfolgreiche Musikwirtschaft sind für die Landesregierung wichtige Standortfaktoren, die es zu erhalten und zu stärken gilt. Um dieses Ziel zu erreichen, sind sowohl die Rechte und Ansprüche der privaten und kommerziellen Musikveranstalter wie der Urheber von Musik zu beachten. Eine ausgewogene und faire Vergütung der Autoren und Komponisten ist ebenso wichtig wie der Erhalt der lebendigen Veranstaltungsbranche in NRW. Von dem anstehenden Schiedsverfahren erwartet die Landesregierung daher, dass es diese Ausgewogenheit herstellt. Alle Beteiligten sind aufgerufen, sich bei ihren Aktivitäten an den genannten Zielen zu orientieren. 2. Wie verändert sich der finanzielle Anteil, den die GEMA beim Kauf von USB- Sticks (und ähnlichen Speichermedien) erhält? Der Gemeinsame Tarif der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), vertreten durch die GEMA, der Verwertungsgesellschaft Wort und der Verwertungsgesellschaft BildKunst über die Vergütung nach den Paragraphen 54 und 54a des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Vergütung für private Vervielfältigung) für Speichermedien der Typen USB-Sticks und Speicherkarten ist unabhängig von der angekündigten neuen Tarifstruktur für den Veranstaltungsbereich geändert worden. Bereits seit 1. Juli 2012 gelten für USB-Sticks und Speicherkarten neue Vergütungssätze. Statt bisher einheitlich 0,10 Euro je Stück wird die Vergütung auf 0,91 Euro je Stück für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Speicherkapazität bis vier Gigabyte angehoben. Für USB-Sticks mit einer Speicherkapazität über vier Gigabyte liegt der Tarif bei 1,56 Euro. Bei Speicherkarten mit einer Kapazität über vier Gigabyte wird eine Vergütung von 1,95 Euro je Stück fällig. 3. Welcher Anteil der eingezogenen Gebühren der GEMA wird an Künstler ausge- zahlt? Laut GEMA wurden 2011 rund 825,5 Millionen Euro an Erträgen erzielt. Nach Abzug der Aufwendungen sei eine Verteilungssumme von rund 702,3 Millionen Euro verblieben. Zu den Einzelheiten wird auf den Geschäftsbericht der GEMA verwiesen: (www.gema.de/presse/publikationen/geschaeftsbericht.html). 4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit einer Differenzierung der Tarife zwischen kommerziellen und Brauchtums- bzw. ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen ? Die Landesregierung ist sich der Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für den Einzelnen wie auch für die Gesellschaft bewusst und unterstützt das Ehrenamt auf vielfältige Weise. Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, auf die sich die Engagierten verlassen können, diese kontinuierlich und im Dialog weiterzuentwickeln und in der Fläche bekannt zu machen. Brauchtum und Ehrenamt sind wichtige Säulen der Identität unseres Landes. Vor diesem Hintergrund setzt die Landesregierung auf eine faire und verträgliche Regelung der Tarife der GEMA im Rahmen des anstehenden Schiedsverfahrens. Alle Beteiligten sollten die Interessen der ehrenamtlich Tätigen und der gerade in Nordrhein-Westfalen ausgeprägten und wertvollen Brauchtumskultur wahren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/487 3 Hierzu sind grundsätzlich auch Rabattsysteme oder Freistellungsregelungen bei der Tarifgestaltung denkbar.