LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/488 06.08.2012 Datum des Originals: 03.08.2012/Ausgegeben: 09.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 84 vom 26. Juni 2012 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/143 Umstellung der Förderprogramme – Auswirkungen für die Kommunen in NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 84 mit Schreiben vom 3. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrem Koalitionsvertrag für die neu begonnene 16. Wahlperiode hat die rot-grüne Landesregierung angekündigt, die Vergabepraxis von Förderprogrammen umzustellen. Die Landesregierung will sich in ihrem Handeln künftig am Bankensektor orientieren. So sollen „bei der Förderung verstärkt kreditwirtschaftliche Instrumente [eingesetzt werden]. Alle Förderprogramme sind daraufhin zu überprüfen, ob sie auf eine Darlehensvergabe umgestellt werden können.“ Vorbemerkung der Landesregierung Die Unterstützung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen durch Zuwendungen des Landes nimmt einen breiten Raum in deren haushaltswirtschaftlichem Handeln ein. Es ist sachgerecht , die Art und Weise der Förderung einschließlich der Form der Finanzierung sowie die dafür vorgesehenen Verfahren zu überprüfen, wie es bereits mehrmals in der Vergangenheit erfolgt ist. Es sollen geeignete und sachgerechte Förderinstrumente zum Einsatz kommen, bei denen die Interessen der Kommunen berücksichtigt werden, aber auch die Interessen des Landes als Zuwendungsgeber nicht außer Acht bleiben dürfen. Den Kommunen sind in den Jahren 2009, 2010 und 2011 zweckgebundene Zuweisungen aufgrund einer Vielzahl von Förderprogrammen des Landes zugeflossen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/488 2 Die in der Kleinen Anfrage enthaltenen Fragestellungen sind in der für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeit nicht in der gewünschten Konkretheit und Detailtiefe zu beantworten . Die Landesregierung führt keine zentrale und nach den einzelnen Förderprogrammen gegliederte Statistik, die Auskunft über die tatsächlich geflossenen Mittel gibt. Um dem Anliegen des Fragestellers dennoch Rechnung zu tragen, wurde IT.NRW damit beauftragt, die zu dem Themenkomplex verfügbaren Informationen auf der Grundlage der sog. Datei der Zweckzuwendungen (ZZW) zusammenzustellen. Weitere Informationen zu der Datei können unter folgendem Link abgerufen werden: http://lv.it.nrw.de/Statistik/zugangswege/standardangebote/zweckzuwendungen/arbeitsanleit ung/arbeitsanleitung.pdf Diese Anmerkungen vorangeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Summe an Mitteln ist in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils im Rah- men von Landesförderprogrammen in die kreisangehörigen Städte und Gemeinden geflossen (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)? 2. Welche Summe an Mitteln ist in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils im Rah- men von Landesförderprogrammen in die kreisfreien Städte geflossen (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)? 3. Welche Summe an Mitteln ist in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils im Rah- men von Landesförderprogrammen in die einzelnen Regierungsbezirke geflossen (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)? Die von IT.NRW erstellten Übersichten sind als Anlage beigefügt. Sie beinhalten die in den Jahren 2009, 2010 und 2011 bewilligten Finanzmittel, gegliedert nach fachlichen Aufgabenbereichen . Darin enthalten sind die Zuweisungen des Landes, einschließlich der Fördergelder aus Bundes-, EU-, und sonstigen Mitteln/Programmen, die im Landeshaushalt nachgewiesen werden. Für die Erfassung der einzelnen Zuwendungen im Rahmen des ZZW-Verfahrens ist der Katalog der relevanten Haushaltsstellen maßgeblich, der in Abstimmung mit den Ressorts seit 1969 i.d.R. jährlich fortgeschrieben wird. Die Übermittlung der relevanten Angaben an IT.NRW erfolgt durch die ebenfalls im Katalog aufgeführten Meldestellen bzw. Bewilligungsbehörden . Für das Bewilligungsjahr 2011 ist zu erwähnen, dass die Bereitstellung und Übernahme der relevanten Maßnahmen noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Daten aus der Datei der Zweckzuwendungen sich nicht nur auf freiwillige Förderungen, sondern auch auf gesetzlich vorgesehene Förderungen beziehen und außerdem nicht nach der Systematik des Landeshaushalts gegliedert sind. In regionaler Hinsicht erfolgt die Zuordnung der geförderten Maßnahmen nach dem Investitionsortprinzip . Hierbei gilt zu beachten, dass bestimmte Fördermaßnahmen nicht in tiefster regionaler Darstellung auf gemeindlicher Ebene zuzuordnen sind. Beispielhaft sind hier aus dem Bereich der Allgemeinen Finanzzuweisungen die Schlüssel- und Bedarfszuweisungen an die Kreise und Landschaftsverbände, aus dem Bereich Bergbau und Energie die Zuschüsse für den Absatz der deutschen Steinkohle oder aus dem Bereich der Verkehrsförderung die Investitionszuschüsse für den ÖPNV an die überregional tätigen Verkehrsverbünde und -gemeinschaften zu nennen. Diese Maßnahmen werden i.d.R. pauschal einer höheren regionalen Belegenheit auf Landes- oder Bezirksebene zugeordnet. Daraus ergibt sich, dass LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/488 3 untergeordnete gebietliche Einheiten wie z.B. auf Ebene der Städte und Gemeinden nicht zwangsläufig eine additive Übereinstimmung mit dem Landesaggregat ergeben.