LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/490 29.01.2014 Datum des Originals: 28.01.2014/Ausgegeben: 29.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Kleine Anfrage 1935 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Kommunalfinanzen: Welche Zuwendungen erhalten die NRW-Kommunen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs? Im Vorfeld und im Nachgang der Bundestagswahl wurde die Unterfinanzierung der kommunalen Familie auf allen politischen Ebenen diskutiert. Bundesseitig standen dabei die zunehmenden Sozialkosten der kommunalen Gebietskörperschaften im Fokus (z.B. die von der alten schwarz-gelben Bundesregierung geleistete Übernahme der Grundsicherungskosten oder die von der neuen schwarz-roten Bundesregierung geschuldete Unterstützung bei der Eingliederungshilfe). Auf der Landesebene ging es in den vergangenen Monaten zudem um die notwendige Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs (Gemeindefinanzierungsgesetz ). Bei einem genaueren Blick auf das Themenfeld Kommunalfinanzen zeigt sich, dass die Mittel , die den Kommunen zur Erfüllung ihrer freiwilligen und pflichtigen Aufgaben zur Verfügung stehen, aus den unterschiedlichsten Quellen stammen. Neben Steuereinnahmen und dem kommunalen Finanzausgleich sind dies zum Beispiel Förderprogramme der EU, des Bundes, des Landes oder staatlicher Kreditinstitute. Zudem muss beispielsweise das Land NRW den Kommunen Mittel für die Erledigung konnexitätsrelevanter übertragener Aufgaben zur Verfügung stellen. Der historische Aufwuchs der verschiedenen Geldquellen und ihrer jeweiligen fachgesetzlichen Grundlagen führt zu erheblicher Intransparenz. Bisweilen ist nicht klar, wieviel staatliches Geld unseren Kommunen für welche Aufgaben aus welchen Quellen zur Verfügung steht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/490 2 Vor diesem Hintergrund frage ich daher die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die staatlichen bzw. staatlich veranlassten Finanzmittelbezüge der NRW-Kommunen ohne kommunalen Finanzausgleich (GFG), Steuereinnahmen und Darlehen im Jahr 20131 insgesamt (bitte differenziert nach EU-, Bundes- und Landesmitteln )? 2. Welche landesseitigen Finanzmittelbezüge (Landeshaushalt und alle landesseitig be- einflussten Geldgeber wie die NRW.Bank) ohne kommunalen Finanzausgleich, Steuereinnahmen und Darlehen haben die einzelnen NRW-Kommunen im Jahr 2013 erhalten (bitte nach Kommunen gegliederte Tabelle, differenziert nach Zuweisungsart /Förderprogramm, Geldgeber, Verwendungszweck, Mittelvolumen, Rechtsgrundlage )? 3. Welche bundesseitigen Finanzmittelbezüge (Bundeshaushalt und alle bundesseitig beeinflussten Geldgeber wie die KfW) ohne Steuereinnahmen und Darlehen haben die einzelnen NRW-Kommunen im Jahr 2013 erhalten (bitte nach Kommunen gegliederte Tabelle, differenziert nach Zuweisungsart/Förderprogramm, Geldgeber, Verwendungszweck , Mittelvolumen, Rechtsgrundlage)? 4. Welche EU-Finanzmittelbezüge (EU-Haushalt und alle von der EU beeinflussten Geld- geber) haben die einzelnen NRW-Kommunen im Jahr 2013 erhalten (bitte nach Kommunen gegliederte Tabelle, differenziert nach Zuweisungsart/Förderprogramm, Geldgeber , Verwendungszweck, Mittelvolumen, Rechtsgrundlage)? Kai Abruszat 1 Liegen einzelne oder sämtliche Daten für das Jahr 2013 noch nicht vor, sollen diese und die nach- folgenden drei Fragen dieser „Kleinen Anfrage“ auf der Datenbasis des Vorjahres (2012) beantwortet werden.