LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4917 29.01.2014 Datum des Originals: 29.01.2014/Ausgegeben: 03.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1847 vom 18. Dezember 2013 des Abgeordneten Volker Jung CDU Drucksache 16/4690 Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch: Welche Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung sind denkbar und angemessen? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1847 mit Schreiben vom 29. Januar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ zwischen CDU, CSU und SPD heißt es auf Seite 54: „Wir werden eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) einfügen, die es ermöglicht, länderspezifische Regeln über Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen.“ Die Bundesländer sollen also künftig das Recht bekommen, Mindestabstände von Windenergieanlagen (WEA) zu Ortschaften und Siedlungen festzulegen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung weist darauf hin, dass sie die Rahmenbedingungen zur Planung von Windenergieanlagen unter besonderer Berücksichtigung der Fragen der Bürgerbeteiligung und kommunalen Wertschöpfung als Grundlagen breiter Akzeptanz im Windenergieerlass vom 11.07.2011 dargelegt hat. Dort finden sich eingehende Ausführungen in Kapitel 1. Angesichts der aktuellen Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, welche die Anforderungen an die Abarbeitung öffentlicher Belange und die Dokumentation der Abwägungsentscheidung bei Windenergieplanungen erhöht hat (BVerwG, Urt. vom 13.12.2012, Az. 4 CN 1.11; BVerwG, Urt. vom 11.04.2013, Az. 4 CN 2.12; OVG NRW, Urt. vom 1.07.2013, Az. 2 D 46/12.NE), arbeitet die Landesregierung derzeit an einer Aktualisierung des Windenergieerlasses. Die geplante Novelle soll durch die Einarbeitung der Rechtsprechung insbesondere den Kommunen Hilfestellung geben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4917 2 Die Landesregierung hat zum Gegenstand dieser Kleinen Anfrage bereits die Kleine Anfrage 1796, LT-Drucksache 16/4533 beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung das Koalitionsziel der Einfügung einer Länder- öffnungsklausel in das BauGB zur Ermöglichung länderspezifischer Regeln über Mindestabstände von WEA zur Wohnbebauung? 2. Inwiefern plant die Landesregierung, von der Option länderspezifischer Regeln Gebrauch zu machen? 3. Welche Abstände von WEA zur Wohnbebauung sind aus Sicht der Landesregie- rung vor dem Hintergrund einer notwendigen gesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende denkbar und vertretbar, zumal die Gesamthöhe moderner WEA 200 Meter betragen kann? 4. Wann ist mit einer parlamentarischen Einbringung im Landtag Nordrhein- Westfalen bzw. wann mit einer endgültigen Festlegung länderspezifischer Regeln zu rechnen? Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1796, LT-Drucksache 16/4802, verwiesen.