LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4932 04.02.2014 Datum des Originals: 04.02.2014/Ausgegeben: 07.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1937 vom 29. Januar 2014 der Abgeordneten Karlheinz Busen und Henning Höne FDP Drucksache 16/4910 Diffamierung von Jägern durch hochrangigen Ministerialbeamten Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1937 mit Schreiben vom 4. Februar 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch eine Beschwerde des Landesjagdverbandes NRW ist bekannt geworden, dass der Abteilungsleiter für Forsten und Naturschutz des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW sich in einer öffentlichen Gesprächsrunde sehr abfällig über die Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen geäußert hat. Nach Aussagen anderer Teilnehmer des Gesprächs bezeichnete der Abteilungsleiter die Jägerinnen und Jäger in NRW in sehr abwertender Weise als „Blaublüter“ und „RotwildBewahrer “. Weiterhin hat der hochrangige Ministeriale Gedanken geäußert, absichtlich durch den Kauf und Verkauf von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen das bestehende und bewährte Reviersystem zur flächendeckenden Bejagung des Wildes in Nordrhein-Westfalen aushöhlen zu wollen. Weiterhin kündigte er laut Zeugen an, dass landesjagdgesetzliche Bestimmungen in NRW zukünftig so stark verändert würden, dass die bisher geübte Bejagung nicht mehr zulässig seien werde. Dabei sollte gerade ein Ministerium, in dessen Auftrag die Jägerinnen und Jäger in Nordrhein -Westfalen unentgeltlich einen behördlich aufgestellten Abschussplan erfüllen, diesen mit Respekt begegnen. Dabei sei auch an andere Leistungen von Jägerinnen und Jägern wie die Lerchenfeldprojekte, den Rebhuhnschutz oder das Anlegen von Wildhecken erinnert. Ferner sind die rollenden Waldschulen in NRW ein leuchtendes Beispiel für die gemeinnützi- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4932 2 ge Arbeit der Jägerschaft. All dies erbringen die Jägerinnen und Jäger ehrenamtlich - eine große Leistung, der Anerkennung gebührt. 1. Macht sich Minister Remmel die Aussagen und Ziele seines Abteilungsleiters zu Eigen? 2. Wird Minister Remmel seinen hochrangigen Mitarbeiter für die beleidigenden und herabwürdigenden Äußerungen gegenüber den Jägerinnen und Jägern in NRW zur Verantwortung ziehen? 3. Wer soll, wenn die Landesregierung den Jägerinnen und Jägern durch die ge- plante Jagdrechtsnovelle die Möglichkeit zur Jagd genommen hat, die Aufgaben der ehrenamtlichen Jägerinnen und Jäger übernehmen? 4. Wie soll bei einem Flickenteppich aus bejagbaren und nicht bejagbaren Flächen in Zukunft der Seuchenschutz, gerade im Hinblick auf die Schweinepest, sichergestellt werden? 5. Entschuldigt sich Minister Remmel für die Beleidigung von 80.000 Jägerinnen und Jägern, die im Auftrag seines Hauses unentgeltlich behördlich festgesetzte Pflichten wahrnehmen? Die vom Landesjagdverband NRW erhobenen massiven Beschuldigungen gegen einen leitenden Mitarbeiter des Hauses, auf die sich die Kleine Anfrage bezieht, sind falsch. Thema der Sitzung, in der die geschilderten Äußerungen gefallen sein sollen, war die Zusammenarbeit zweier Biologischer Stationen in NRW. Das Thema „Jagd“ spielte in diesem sachlichen Gespräch nur eine Nebenrolle. Da die in der Kleinen Anfrage zitierten bzw. geschilderten Vorwürfe nicht zutreffen, erübrigt sich die Beantwortung der konkreten Fragestellungen.