LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4941 04.02.2014 Datum des Originals: 04.02.2014/Ausgegeben: 07.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1861 vom 6. Januar 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/4730 Rechtsextremismus im ländlichen Raum – wie stellt sich die Situation im Kreis Lippe dar? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1861 mit Schreiben vom 4. Februar 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der kleinen Anfrage Das Land Nordrhein-Westfalen geht laut dem Verfassungsschutzbericht 2012 konsequent gegen die rechtsextreme Szene im Land vor. So wurden im Jahr 2012 Vereinsverbotsverfahren gegen sogenannte Kameradschaften in Aachen, Dortmund, Hamm und Köln durchgeführt . Versammlungen und Straftaten rechtsextremer Gruppierungen sind allerdings in ganz Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Im Focus stehen zumeist jedoch größere rechtsextreme Vereinigungen oder Veranstaltungen. Dabei werden auch im nördlichen Teil NordrheinWestfalens rechtsextreme Straften und Veranstaltungen registriert. 1. Wie viele Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund gab es seit 2010 im Kreis Lippe (bitte nach den einzelnen Delikten aufzählen)? Das Landeskriminalamt hat auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) für den Bezirk der Kreispolizeibehörde Lippe für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2013 insgesamt 145 Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität -Rechts (PMK-Rechts) erfasst. Die Fallzahlen für das Jahr 2013 sind vorläufig, da als Stichtag für die Datenerhebung des jeweiligen Vorjahres der 31. Januar des Folgejahres festgelegt wurde. Eine detaillierte Darstellung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4941 2 KPB Lippe 2010 2011 2012 2013 Stand: 15.01.2014 Deliktsgruppen Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Tötungsdelikte (einschließlich Versuche) 0 0 0 0 Branddelikte 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 Landfriedensbruchdelikte 0 0 0 0 Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr etc. 0 0 0 0 Körperverletzungsdelikte 2 1 2 0 Widerstandshandlungen 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 Zwischensumme Gewaltdelikte 2 1 2 0 Bedrohungen/Nötigungen 1 0 0 0 Sachbeschädigungen 1 7 3 4 Verstöße gegen §§ 86, 86a StGB 31 44 21 15 Volksverhetzungen 1 3 4 2 Störung des öffentlichen Friedens 0 0 0 0 Beleidigungen 0 2 1 0 Verstöße gegen das Vereinsgesetz 0 0 0 0 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 0 0 0 0 sonstige Straftaten 0 0 0 0 Summe Gesamt 36 57 31 21 2. Wie viele Demonstrationen mit rechtsextremem Hintergrund wurden seit 2010 im Kreis Lippe beantragt? Seit 2010 wurden im Bezirk der Kreispolizeibehörde Lippe folgende versammlungsrechtliche Veranstaltungen mit rechtsextremistischem Hintergrund angemeldet: 03.05.2010 Wahlkampfveranstaltung von „Pro NRW“ 3. Wie viele Konzerte als „rechts“ eingestufter Bands gab es seit 2010 im Kreis Lippe? Seit 2010 sind im Kreis Lippe vier Musikveranstaltungen der rechten Szene bekannt geworden . Die Konzerte fanden in den Jahren 2010, 2012 und 2013 statt. Darüber hinaus sollten seit 2010 zwei weitere Musikveranstaltungen durchgeführt werden, bei denen die Bands zwar nicht als rechtsextremistisch eingestuft sind, sich aber erfahrungsgemäß wegen der Anziehungskraft dieser Bands auch in der rechtsextremistischen Szene unter den Besuchern dieser Konzerte auch Personen einfinden, die dieser Szene zuzuordnen sind. Eine der vor- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4941 3 genannten Veranstaltungen wurde vom Ordnungsamt der Stadt aufgrund feuer- und baurechtlicher Gegebenheiten verboten.