LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4958 10.02.2014 Datum des Originals: 07.02.2014/Ausgegeben: 12.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1870 vom 6. Januar 2014 des Abgeordneten Christian Lindner FDP Drucksache 16/4744 Wie viele Leitungsstellen an den Schulen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Burscheid, Kürten, Leichlingen (Rheinland), Odenthal, Overath und Wermelskirchen sind zurzeit unbesetzt? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1870 mit Schreiben vom 7. Februar 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schulleitungen kommt für eine erfolgreiche Zukunftsentwicklung der Schulen eine zentrale Rolle zu. Sie steuern und koordinieren, dienen als Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Lehrer, tragen Personalverantwortung, sichern die Unterrichtserteilung, vertreten die Schulen nach außen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Profilbildung. Diese umfassende Aufgabenwahrnehmung entspricht damit gerade in Zeiten der eigenverantwortlichen Schule immer stärker der Rolle eines Schulmanagements. Eine Vielzahl dieser wichtigen Funktionsstellen ist gegenwärtig jedoch vakant. So erklärte die Landesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP im Dezember , dass in Nordrhein-Westfalen insgesamt 715 Schulleitungen vakant seien (Drucksache 16/4678). Demnach sind 12,57 Prozent aller Stellen unbesetzt. Allein an Grundschulen handelt es sich um 350 Vakanzen. An einzelnen Schulformen kann die Nichtbesetzung sogar über 30 Prozent betragen. Da die Zahl vakanter Schulleitungsstellen für die Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen ein großes Problem darstellt, ist es daher für die regionale Schulentwicklung von hoher Bedeutung, wie sich die Zahl der unbesetzten Schulleitungsstellen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Burscheid, Kürten, Leichlingen (Rheinland), Odenthal, Overath und Wermelskirchen vor Ort darstellt. Da auch den stellvertretenden Schulleitungspositionen eine herausragende Rolle zukommt, ist es daher ebenfalls wichtig zu erfahren, wie viele dieser Stellen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Burscheid, Kürten, Leichlingen (Rheinland), Odenthal, Overath und Wermelskirchen unbesetzt sind. In einer Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage aus der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4958 2 FDP-Fraktion hatte die Landesregierung zum Beispiel im Oktober 2013 erklärt, dass nach dem Stand vom 30. September 2013 von den Schulen zustehenden Vertretungsämtern in ganz Nordrhein-Westfalen sogar 1.121 nicht besetzt seien, so dass die Besetzungsquote zu diesem Zeitpunkt nur 76,57 Prozent entsprach (Drucksache 16/4201). Von Seiten der Lehrerverbände werden insbesondere eine unzureichende Bezahlung und überbordende bürokratische Aufgaben als Gründe angeführt, dass eine so hohe Zahl an Funktionsstellen an den nordrhein-westfälischen Schulen nicht besetzt werden kann. Daher ist es ebenfalls von hohem Interesse, welche Maßnahmen die Landesregierung neben der Ausweitung der Leitungszeit ergreifen will, um die Besetzung der für die Weiterentwicklung der Schulqualität unerlässlichen Leitungspositionen an Schulen zu gewährleisten. 1. Wie viele Leitungsstellen an den Schulen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Burscheid, Kürten, Leichlingen (Rheinland), Odenthal, Overath und Wermelskirchen sind zurzeit nicht besetzt (bitte in absoluter Zahl sowie nach Schulleiterstellen und stellvertretenden Leitungsstellen jeweils für die einzelnen Schulformen aufschlüsseln)? Die unbesetzten Stellen für die Schulleiterinnen und Schulleiter in den genannten Städten und Gemeinden ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht (Stand: 16. Januar 2014): Ort Schulform unbesetzte Schulleitungen Burscheid Grundschule 0 Hauptschule 0 Kürten Grundschule 1 Gesamtschule 0 Leichlingen Grundschule 0 Hauptschule 0 Realschule 0 Förderschule 0 Gymnasium 0 Odenthal Grundschule 1 Hauptschule 1 Realschule 1 Gymnasium 0 Overath Grundschule 2 Hauptschule 1 Realschule 1 Gymnasium 0 Sekundarschule 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4958 3 Wermelskirchen Grundschule 0 Hauptschule 0 Realschule 0 Förderschule 0 Gymnasium 0 Berufskolleg 0 Gesamt 8 Da die Zuordnung nicht auf Regierungsbezirke, sondern auf bestimmte kreisangehörige Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Köln bezogen ist, müssen die Zahlen aus dem Schulinformations- und Planungssystem SchIPS auf Schulebene erhoben werden. Für die Erhebung von Vakanzen für Stellvertreterinnen und Stellvertreter wären umfangreiche Programmierarbeiten erforderlich, die in der für eine Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden können. Die Zahlen für Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind daher in der Übersicht nicht enthalten. 2. Welche Maßnahmen will die Landesregierung neben einer Ausweitung der Lei- tungszeit umsetzen, um die Besetzung von Leitungspositionen an den Schulen zu gewährleisten? Der Landesregierung ist bewusst, dass jede einzelne nicht besetzte Leitungsstelle für die betroffenen Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern eine besondere Belastung darstellt. Aus diesem Grunde versuchen die für die Stellenbesetzungen zuständigen Bezirksregierungen , Vakanzen so schnell wie möglich zu schließen. Es wird zügig ausgeschrieben und potentielle Bewerberinnen und Bewerber werden angesprochen, um zusätzliche Schulleiterinnen und Schulleiter zu gewinnen. Lehrerinnen und Lehrer, die einen Einsatz in der Schulleitung anstreben, werden frühzeitig und umfassend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. Zudem wird seit dem Haushalt 2011 nach und nach die Leitungszeit ausgebaut, um Schulleiterinnen und Schulleiter zusätzlich zu entlasten. Mit dem Haushalt 2011 wurden Grundschulen 340 Stellen, mit dem Haushalt 2012 für die größeren Systeme 224 Stellen und mit dem Haushalt 2013 197 Stellen zusätzlich für die Erhöhung der Leitungszeit zur Verfügung gestellt. Auch der Haushaltsentwurf 2014 sieht einen weiteren Ausbau von 109 Stellen an Grundschulen vor. Insgesamt werden damit erhebliche zusätzliche Ressourcen für Leitungszeit eingesetzt. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass durch die Vertretungsregelung im Schulgesetz (§ 60 Abs. 2) stets gewährleistet ist, dass die Schulleitungsaufgaben wahrgenommen werden.