LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4959 10.02.2014 Datum des Originals: 07.02.2014/Ausgegeben: 12.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1867 vom 7. Januar 2014 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/4740 Was unternimmt die Landesregierung, um der Beschlussfassung des Landtags hinsichtlich der Forderung nach mehr Transparenz, parlamentarischer und zivilgesellschaftlicher Beteiligung bei den TAFTA/TTIP-Verhandlungen nachzukommen? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1867 mit Schreiben vom 7. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vom 16. bis zum 20. Dezember 2013 fand die nunmehr dritte Runde der Verhandlungen zum höchst umstrittenen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, genannt TTIP oder TAFTA, statt. Alle der rund 20 Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Industriesektoren , und zusätzlich die Arbeitsgruppe zu „freiem Datenfluss“ und den Immaterialgüterrechten , waren in die aktuelle Verhandlungsrunde eingebunden. Anfang 2014 wollen EUHandelskommissar Karel de Gucht und der US-Handelsvertreter Michael Froman eine erste Zwischenbilanz vorlegen. Derweil sind die mangelhafte Transparenz der Verhandlungen sowie die geplanten Investitions -Schlichtungsverfahren einige der Hauptkritikpunkte am transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP. Die Fraktion der PIRATEN im Landtag NRW hat vor diesem Hintergrund am 15. Mai 2013 einen Entschließungsantrag mit dem Titel „Transparenz, parlamentarische und zivilgesellschaftliche Beteiligung während des gesamten Verhandlungszeitraums zum EUFreihandelsabkommen mit den USA sicherstellen!“ (Drs. 16/2980) ins Plenum eingebracht. Auf Basis dieses Antrags wurde am 16. Mai 2013 ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN (Drs. 16/2986) mit gleichlautendem Titel eingereicht und im Plenum in direkter Abstimmung mehrheitlich angenommen . Damit ist der letztgenannte Antrag geltende Beschlusslage des Landtags NRW. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4959 2 Der genannte Antrag appelliert an die Europäische Kommission, zu jeder Zeit für eine transparente und nachvollziehbare Verhandlungsführung im Rahmen der TTIP-Verhandlungen zu sorgen – insbesondere über die sofortige und vollumfängliche Veröffentlichung der Verhandlungsprotokolle und Vertragsentwürfe. Zusätzlich fordert er die Landesregierung dazu auf, eine öffentliche Debatte in Nordrhein-Westfalen über die Inhalte der Verhandlungen zu unterstützen . Schließlich fordert der Landtag die Bundesregierung dazu auf, den Deutschen Bundestag und die Landesparlamente unverzüglich und vollumfänglich über den Stand der Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen zu informieren. Vorbemerkung der Landesregierung In der Bundesrepublik obliegt dem Bund gemäß Art. 73 (1) Ziff. 5 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz über die Einheit des Zoll- und Handelswesens und über Handelsverträge. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland sind offiziell nicht in Verhandlungen der Europäischen Union (EU) mit Drittstaaten bzgl. Freihandels- oder vergleichbarer Abkommen eingebunden. Informationen über die Verhandlungen werden in den meisten Fällen zwischen der Europäischen Union (EU-Kommission) und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Formale Mitwirkungsmöglichkeiten für die Länder bestehen in der Regel erst nach dem Abschluss eines Verfahrens im Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. im sogenannten Lindauer Verfahren. In diesen Verfahrens-Abschnitten ist nur noch die Zustimmung zum Vertrag oder die vollständige Ablehnung möglich. 1. In welchem Umfang und mit welchem Erfolg hat sich die Landesregierung seit der Beschlussfassung des Landtags vom 16. Mai 2013 bei den entsprechenden nationalen und europäischen Organen, insbesondere der Europäischen Kommission, aktiv um eine höhere Transparenz und bessere Nachvollziehbarkeit der TTIPVerhandlungen , und insbesondere um die sofortige und vollumfängliche Veröffentlichung der Verhandlungsprotokolle und Vertragsentwürfe bemüht? Die Landesregierung hat insbesondere die Forderungen hinsichtlich der besonderen Schutzwürdigkeit der audio-visuellen und der kulturellen Dienstleistungen über den Bundesrat aktiv an die Bundesregierung herangetragen (Bundesrats-Drucksache 463/13 (Beschluss )). Die audio-visuellen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des öffentlichrechtlichen Rundfunks, wurden daher im EU-Mandat zum TTIP ausgenommen. 2. In welcher Weise ist die nordrhein-westfälische Landesregierung seit der Be- schlussfassung des Landtags vom 16. Mai 2013 der Aufforderung zur Unterstützung einer öffentlichen Debatte in Nordrhein-Westfalen über die Inhalte der TTIPVerhandlungen nachgekommen? Da die in die Länderzuständigkeit fallenden Bereiche Kultur und Medien weitgehend von den Verhandlungen ausgenommen wurden und aufgrund der o.g. ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die verbleibenden Teile, hat die Landesregierung von sich aus keine öffentliche Debatte angestoßen Die Landesregierung ist darüber informiert, dass sowohl die EU-Kommission als auch die US-amerikanische Seite zu den bisherigen Verhandlungsrunden Informationsveranstaltungen (sogenannte „Stakeholder briefing sessions“) durchgeführt haben, in denen die Öffentlichkeit über die Verhandlungen informiert wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4959 3 3. Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zukünftig umzusetzen , um die öffentliche Debatte in NRW über die Inhalte der Verhandlungen gemäß der Beschlussfassung des Landtags zu unterstützen? Solange die Bereiche Kultur und Medien vom Verhandlungsmandat ausgenommen bleiben, sieht die Landesregierung nicht die Notwendigkeit, weitere Debatten anzustoßen. 4. Welche konkreten Bemühungen unternimmt die nordrhein-westfälische Landesre- gierung, um von der Bundesregierung etwaige neue Informationen zum Stand der TTIP-Verhandlungen zu erhalten? Das zuständige Ressort, das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, steht in engem Kontakt zu den zuständigen Stellen im Bundeswirtschaftsministerium und wird von dort über den Fortgang der Verhandlungen informiert. Die letzte BundLänder -Besprechung fand am 13.01.2014 im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin statt. Die Landesregierung wird zusätzlich regelmäßig über den Bundesrat über die Ergebnisse der Sitzungen des Handelspolitischen Ausschusses in Brüssel informiert (sog. Drahtberichte ). Zusätzlich beobachtet die Vertretung des Landes bei der EU die Entwicklung und informiert die Ressorts der Landesregierung entsprechend. 5. Verfügt die Landesregierung über weitergehende Informationen zum Stand der TTIP-Verhandlungen, die sie nach der Beschlussfassung vom 16. Mai 2013 erhalten hat? Ja, diese gehen aber nicht wesentlich über die öffentlich zugänglichen Informationen bzgl. des Verhandlungsstandes zum TTIP hinaus.