LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5016 11.02.2014 Datum des Originals: 07.02.2014/Ausgegeben: 14.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1860 vom 6. Januar 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/4729 Kommunaler Straßenbau – werden die zur Verfügung stehenden Mittel in vollem Umfang abgerufen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1860 mit Schreiben vom 7. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die finanzielle Situation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist bekanntlich alarmierend. Die Höhe der kommunalen Schulden, aber auch die Höhe der kommunalen Kassenkredite hat inzwischen besorgniserregende Ausmaße angenommen. Vielen Kommunen im Land fällt es schwer, ihre vorhandene Verkehrsinfrastruktur aufrechtzuerhalten beziehungsweise auszubauen . Nach aktuellen Informationen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat sich in den Kommunen ein Investitionsstau in Höhe von 128 Milliarden Euro aufgetürmt, weshalb die kommunalen Spitzenverbände mehr Finanzmittel von Bund und Land einfordern , um dem Verfall von Straßen und Brücken zu begegnen. Bekanntlich stellt der Bund bislang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden sogenannte Entflechtungsmittel bereit, die vom Land zu bewirtschaften sind. Angesichts der Tatsache, dass die Landesregierung eingeräumt hat, Mittel des Bundes für den Bau von Bundesfernstraßen nicht vollumfänglich abgerufen zu haben, stellt sich die Frage, wie es um die Verwendung der Entflechtungsmittel im kommunalen Straßenbau konkret bestellt ist. Vorbemerkung der Landesregierung Der Bund hat dem Land in dem Zeitraum von 2007 bis 2013 auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) jährlich einen Betrag in Höhe von 259,53 Mio. € für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zugewiesen. Dieser Betrag wird in Nordrhein-Westfalen traditionell hälftig zwischen dem ÖPNV und dem kommunalen Straßenbau aufgeteilt, so LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5016 2 dass der kommunalen Straßenbauförderung jeweils 129,76 Mio. € zugeflossen sind. Im Unterschied zu den Bundesmitteln für den Bau und die Erhaltung von Bundesfernstraßen müssen in einem Jahr nicht verausgabte Entflechtungsmittel nicht an den Bund zurückgeführt werden, sondern stehen dem Land weiterhin für die Förderung des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung. Diese Mittel werden für die von der Landesregierung zugesagte vollständige Übernahme des kommunalen Kostendrittels an den Bahnübergangsbeseitigungen im Zuge der Betuwe-Linie und als Reserve für die Sanierung kommunaler Großbrücken dringend benötigt. 1. Welche Haushaltsmittel des Bundes aus den Entflechtungsmitteln für den kom- munalen Straßenbau wurden in den Haushaltsjahren 2011, 2012 und 2013 vom Land nicht verausgabt? Die Differenz zwischen dem Haushaltsansatz in Höhe von 129,76 Mio. € und den IstAusgaben hat im Jahr 2011 19.089.000 €, im Jahr 2012 3.810.000 € und im Jahr 2013 23.709.000 € betragen. 2. Sofern sich aus der Antwort zu Frage 1 ergibt, dass Haushaltsmittel nicht veraus- gabt wurden: Wie hoch ist der Anteil dieser nicht verausgabten Mittel des Bundes bezogen auf die einzelnen Bezirksregierungen (bitte nach Haushaltsjahren und Regierungsbezirken separat aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Differenzbeträge lassen sich rechnerisch wie folgt auf die fünf Bezirksregierungen aufteilen: Bezirksregierung 2011 2012 2013 Anteil in € Anteil in % Anteil in € Anteil in % Anteil in € Anteil in % Arnsberg 6.300.000 33,0 1.223.000 32,1 7.634.000 32,2 Detmold 3.607.000 18,9 7.000 0,2 355.000 1,5 Düsseldorf 5.842.000 30,6 1.512.000 39,7 4.671.000 19,7 Köln 1.947.000 10,2 580.000 15,2 10.219.000 43,1 Münster 1.393.000 7,3 488.000 12,8 830.000 3,5 Summe 19.089.000 100,0 3.810.000 100,0 23.709.000 100,0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5016 3 3. Sofern sich aus der Antwort zu Frage 1 und 2 ergibt, dass Haushaltsmittel nicht verausgabt wurden: Welche Verursachungsbeiträge sind ausschlaggebend dafür, dass zur Verfügung stehende Haushaltsmittel nicht vollumfänglich und zeitnah verausgabt wurden? Der Grund dafür liegt darin, dass Kommunen die für ihre Vorhaben bewilligten Jahresförderraten entweder nicht oder nicht in vollem Umfang bei der jeweiligen Bezirksregierung abgerufen haben. 4. Frage: Nach den Empfehlungen des Bundesrates aus 2013 sollten die Haushalts- mittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bundesweit von 1,34 Milliarden auf 1,96 Milliarden Euro steigen – können nach Auffassung der Landesregierung die NRW-Kommunen kurzfristig mit einer höheren Dotation für den kommunalen Straßenbau rechnen? Nein. Bund und Länder haben sich im Zuge der Verhandlungen über den sog. Fluthilfefonds im Sommer letzten Jahres darauf geeinigt, dass der Bund den Ländern die Entflechtungsmittel bis 2019 in unveränderter Höhe zuweisen wird.