LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5017 11.02.2014 Datum des Originals: 07.02.2014/Ausgegeben: 14.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1880 vom 15. Januar 2014 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/4771 Fassadendämmung als Beitrag zur Energiewende Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1880 mit Schreiben vom 7. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Energiewende ist eine der Kernherausforderungen der Politik und der gesamten Gesellschaft in den kommenden Jahrzehnten. Die Maßnahmen zum Gelingen der Energiewende sind vielfältig und werden durch Subventionierungen der öffentlichen Hand umfangreich gefördert . Für Fassadendämmung werden jährlich etwa 500 Millionen Euro in Deutschland zur Verfügung gestellt. In einem Bericht des ARD-Magazins MONITOR vom 9. Januar 2014 wird darüber entsprechend berichtet. Darin heißt es unter anderem, dass Styropor das Wärmedämmmaterial Nr. 1 sei. Der Brandsachverständiger Bernd Haarmann, der auch den Brand des Düsseldorfer Flughafens vom 17. April 1996 begutachtet hatte, kritisiert, dass Styropor als Wärmedämmmittel bei Privatbauten in NRW weiterhin zulässig sei und das Material bei öffentlichen Gebäuden als brennbares Material nicht mehr zur Wärmedämmung verwendet werden dürfe. Darüber hinaus wird die Effektivität der Wärmedämmung als Beitrag zum Gelingen der Energiewende in dem MONITOR Beitrag in Frage gestellt. Prof. Dipl.-Ing. Jens P. Fehrenberg dokumentiert, dass zwar der Austrag von Wärme verhindert werden könne, aber ebenso der Eintrag. Weiterhin führt er ebenso aus, dass bei nachträglich gedämmten Wohnblöcken über eine Zeitperiode von zehn Jahren die Energieeinsparung lediglich 7% betrage. (Vgl. Fehrenberg, Jens P., Die „Bilanz“ vom Dämmmaßnahmen, veröffentlicht im Internet: http://www.fehrenberg.de/wp-content/uploads/2012/01/bilanz.pdf, abgerufen am 13. Januar 2014). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5017 2 Amortisationsrechnungen für die Durchführungen derartiger Fassadendämmungen gibt es viele. Laut MONITOR geht der Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme von bis zu 50% Energieeinsparungen aus. Die Deutsche Energie Agentur dena gehe von Einspareffekten von bis zu 70% aus. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch derart divergierende Energieeinspareffekten verunsichert und agieren bei ihren Sanierungsentscheidungen nicht souverän. Der Geschäftsführer des Fachverbandes Wärmedämmung, Wolfgang Setzler , gibt in dem MONITOR Beitrag auch entsprechend zu: „Wir müssen uns dieser Kritik stellen und wir müssen auch aufhören mit Übertreibungen von Einsparquoten“. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, welche Wärme- dämmmaterialien zur energetischen Gebäudesanierung in NRW bisher am meisten verwendet worden sind? Über den Einsatz der verschiedenen Dämmstoffmaterialen in NRW liegen der Landesregierung keine konkreten Erkenntnisse vor, da sie auf Landesebene nicht statistisch erfasst werden . 2. Ist der Einsatz von entflammbaren bzw. schwer entflamm- baren Materialien zur Wärmedämmung, wie zum Beispiel Styropor (Polystyrol), in anderen Bundesländern für Privatbauten nicht förderungsfähig? Über die Förderfähigkeit von spezifischen Materialien zur Wärmedämmung in anderen Bundesländern liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 3. Wie bewertet die Landesregierung, dass bei öffentlichen Gebäuden brennbare Materialien zum Einsatz der Wärmedämmung verboten werden, für Privatbauten jedoch zulässig sind aus brandschutztechnischer Sicht? Anforderungen an das Brandverhalten von Bauprodukten, hierzu zählen auch Wärmedämmprodukte , leiten sich aus der Bauordnung und der Sonderbauverordnung des Landes in Abhängigkeit vom Gebäudetyp ab. (z.B. Gebäude geringer Höhe, Hochhäuser, Versammlungsstätten , etc.). Dabei wird nicht zwischen öffentlichen Gebäuden und Privatbauten unterschieden . 4. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf den Einsatz von Wärmedämmmateri- alien strenger zu regeln? (Falls ja bitte ausführen, welche Maßnahmen entsprechend getroffen worden bzw. geplant sind.) Die Landesregierung sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf für Regelungsänderungen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5017 3 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, wie hoch die Energieeinspareffekte in NRW tatsächlich waren, wenn Wärmedämmungen durchgeführt worden sind? Der Landesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die tatsächlichen Energieeinspareffekte in NRW sind, wenn Wärmedämmungen durchgeführt worden sind. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass Wärmedämmmaßnahmen an Gebäuden nicht statistisch erfasst werden; in der Regel ist keine Baugenehmigung oder Bauanzeige erforderlich. Es ist somit auch kein flächendeckendes Monitoring von durchgeführten Maßnahmen möglich .