LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5045 11.02.2014 Datum des Originals: 11.02.2014/Ausgegeben: 14.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1866 vom7. Januar 2014 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN Drucksache 16/4739 Inklusion nur bis 12 Uhr? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1866 mit Schreiben vom 11. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister , dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zur inklusiven Grundschule gehören auch Angebote im Offenen Ganztag für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Denn die Einbeziehung aller Kinder ins Schulleben darf nicht um die Mittagszeit enden. Mir wird von Fällen berichtet bei denen Kinder aufgrund der ungeeigneten Ausstattung und mangelnden Unterstützung durch Integrationshelfer an den Nachmittagsangeboten des Offenen Ganztags nicht teilnehmen können. 1. Wie viele Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf nutzen Angebote des Offenen Ganztags an Grundschulen? (Bitte nach Förderschwerpunkten aufschlüsseln.) Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf , die im Schuljahr 2012/13 an Grundschulen am offenen Ganztag teilgenommen haben, kann, gegliedert nach Förderschwerpunkten, der folgenden Tabelle entnommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5045 2 Die Amtlichen Schuldaten des Schuljahres 2013/14 liegen noch nicht vor. 2. Wie viele Offene Ganztagsgrundschulen verfügen über barrierefreie Räumlich- keiten für die Angebote des Offenen Ganztags? Es werden seitens der Landesregierung keine Daten zu barrierefreien Räumlichkeiten in Schulen erhoben. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um im Zuge des Ausbau des Gemeinsamen Lernens den barrierefreien Ausbau der Räumlichkeiten für die Angebote des Offenen Ganztags an Grundschulen zu fördern? Die derzeit laufenden Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden bleiben abzuwarten . Die Kommunen können zudem bei der Umsetzung auf Mittel der Schulpauschale /Bildungspauschale zurückgreifen. 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um im Zuge der Umsetzung der Inklusion an den Schulen die Unterstützung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen durch Integrationshelfer in den Angeboten des Offenen Ganztags an Grundschulen des Landes zu gewährleisten? Die Landesregierung beabsichtigt, über die Serviceagentur Ganztägig lernen (SAG) gute Beispiele in Nordrhein-Westfalen zu sammeln und zur Verfügung zu stellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5045 3 5. Inwieweit hält die Landesregierung die derzeitigen Rechtsgrundlagen und Finanzierungsvoraussetzungen für die Inklusion in den außerschulischen Angeboten der Offenen Ganztagsschule für ausreichend? Die Landesregierung geht davon aus, dass nicht „außerschulische“, sondern „außerunterrichtliche “ Angebote gemeint sind. Sie hält die Rechtsgrundlagen und Finanzierungsvoraussetzungen zurzeit für ausreichend, beobachtet jedoch aufmerksam die weitere Entwicklung.