LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5046 11.02.2014 Datum des Originals: 11.02.2014/Ausgegeben: 14.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1890 vom 20. Januar 2014 der Abgeordneten Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/4798 Wie viele Leitungsstellen an den Schulen in den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg sowie der Städteregion Aachen sind zurzeit unbesetzt? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1890 mit Schreiben vom 11. Februar 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schulleitungen kommt für eine erfolgreiche Zukunftsentwicklung der Schulen eine zentrale Rolle zu. Sie steuern und koordinieren, dienen als Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Lehrer, tragen Personalverantwortung, sichern die Unterrichtserteilung, vertreten die Schulen nach außen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Profilbildung. Diese umfassende Aufgabenwahrnehmung entspricht damit gerade in Zeiten der eigenverantwortlichen Schule immer stärker der Rolle eines Schulmanagements. Eine Vielzahl dieser wichtigen Funktionsstellen ist gegenwärtig jedoch vakant. So erklärte die Landesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP im Dezember , dass in Nordrhein-Westfalen insgesamt 715 Schulleitungen vakant seien (Drucksache 16/4678). Demnach sind 12,57 Prozent aller Stellen unbesetzt. Allein an Grundschulen handelt es sich um 350 Vakanzen. An einzelnen Schulformen kann die Nichtbesetzung sogar über 30 Prozent betragen. Da die Zahl vakanter Schulleitungsstellen für die Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen ein großes Problem darstellt, ist es daher für die regionale Schulentwicklung von hoher Bedeutung, wie sich die Zahl der unbesetzten Schulleitungsstellen in den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg sowie der Städteregion Aachen vor Ort darstellt. Da auch den stellvertretenden Schulleitungspositionen eine herausragende Rolle zukommt, ist es daher ebenfalls wichtig zu erfahren, wie viele dieser Stellen in den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg sowie der Städteregion Aachen unbesetzt sind. In einer Antwort auf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5046 2 eine weitere Kleine Anfrage aus der FDP-Fraktion hatte die Landesregierung zum Beispiel im Oktober 2013 erklärt, dass nach dem Stand vom 30. September 2013 von den Schulen zustehenden Vertretungsämtern in ganz Nordrhein-Westfalen sogar 1.121 nicht besetzt seien , so dass die Besetzungsquote zu diesem Zeitpunkt nur 76,57 Prozent entsprach (Drucksache 16/4201). Oftmals werden bezüglich der Besetzung von Leitungspositionen auch deutliche Unterschiede zwischen Städten und eher ländlich geprägten Regionen zurückgemeldet. Dabei werden im ländlichen Raum bisweilen größere Schwierigkeiten beklagt, Leitungsfunktionen an Schulen vor Ort zu besetzen. Hierbei wird ebenso wie bei der Besetzung von Lehrerstellen auf eine gefühlte geringere Attraktivität ländlicher Räume für mögliche Interessenten verwiesen. Es stellt sich daher die Frage, welcher Einfluss aus Sicht der Landesregierung der Unterscheidung zwischen ländlich sowie städtisch geprägtem Raum bei der Besetzung vakanter Leitungspositionen zukommt und ob bzw. wie das Land möglichen Diskrepanzen entgegen zu wirken versucht. 1. Wie viele Leitungsstellen an den Schulen in den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg sowie der Städteregion Aachen sind zurzeit nicht besetzt (bitte in absoluter Zahl sowie nach Schulleiterstellen und stellvertretenden Leitungsstellen für die einzelnen Schulformen in den jeweiligen Kommunen der genannten Kreisen aufschlüsseln)? Die unbesetzten Stellen für die Schulleiterinnen und Schulleiter in den genannten Kommunen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht (Stand: 31. Januar 2014). Kreis/ Ort/Schulform unbesetzte Schulleitungen Kreis Düren 8 Berufskolleg 1 Jülich 1 Förderschule 1 Düren 1 Grundschule 2 Düren 1 Vettweiß 1 Gymnasium 2 Düren 1 Jülich 1 Hauptschule 2 Jülich 1 Kreuzau 1 Kreis Euskirchen 10 Grundschule 6 Euskirchen 4 Hellenthal 1 Weilerswist 1 Hauptschule 3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5046 3 Kreis/ Ort/Schulform unbesetzte Schulleitungen Bad Münstereifel 1 Euskirchen 1 Nettersheim 1 Sekundarschule 1 Mechernich 1 Kreis Heinsberg 9 Förderschule 2 Heinsberg 1 Übach-Palenberg 1 Grundschule 2 Heinsberg 1 Wegberg 1 Hauptschule 4 Gangelt 1 Heinsberg 1 Selfkant 1 Übach-Palenberg 1 Weiterbildungskolleg 1 Geilenkirchen 1 Städteregion Aachen 14 Förderschule 1 Aachen 1 Grundschule 7 Aachen 1 Alsdorf 1 Baesweiler 1 Eschweiler 2 Stolberg 1 Würselen 1 Gymnasium 2 Aachen 2 Hauptschule 2 Monschau 1 Stolberg 1 Sekundarschule 2 Simmerath 1 Stolberg 1 Gesamt 41 Da die Zuordnung nicht auf Regierungsbezirke, sondern auf bestimmte Kommunen im Regierungsbezirk Köln bezogen ist, müssen die Zahlen aus dem Schulinformations- und Planungssystem SchIPS auf Schulebene erhoben werden. Für die Erhebung von Vakanzen für Stellvertreterinnen und Stellvertreter wären umfangreiche Programmierarbeiten erforderlich, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5046 4 die in der für eine Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden können. Die Zahlen für Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind daher in der Übersicht nicht enthalten. 2. Welcher Einfluss kommt aus Sicht der Landesregierung bei der Besetzung von Leitungsfunktionen an Schulen der Unterscheidung zwischen ländlich und städtisch geprägtem Raum zu? Die oben aufgeführten Zahlen lassen keine signifikanten Unterschiede zwischen ländlich und städtisch geprägtem Raum erkennen. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um bei der Besetzung der Lei- tungsfunktionen an Schulen auch die regionalen bzw. örtlichen Gegebenheiten, die mögliche Interessenten beeinflussen können, zu berücksichtigen? Der Landesregierung ist bewusst, dass jede einzelne nicht besetzte Leitungsstelle für die betroffenen Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern eine besondere Belastung darstellt – unabhängig von regionalen oder örtlichen Gegebenheiten . Aus diesem Grunde versuchen die für die Stellenbesetzungen zuständigen Bezirksregierungen , Vakanzen so schnell wie möglich zu schließen. Es wird zügig ausgeschrieben und potentielle Bewerberinnen und Bewerber werden angesprochen, um zusätzliche Schulleiterinnen und Schulleiter zu gewinnen. Lehrerinnen und Lehrer, die einen Einsatz in der Schulleitung anstreben, werden frühzeitig und umfassend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. Zudem wird seit dem Haushalt 2011 nach und nach die Leitungszeit ausgebaut, um Schulleiterinnen und Schulleiter zusätzlich zu entlasten. Mit dem Haushalt 2011 wurden Grundschulen 340 Stellen, mit dem Haushalt 2012 für die größeren Systeme 224 Stellen und mit dem Haushalt 2013 197 Stellen zusätzlich für die Erhöhung der Leitungszeit zur Verfügung gestellt. Auch der Haushalt 2014 sieht einen weiteren Ausbau von 109 Stellen an Grundschulen vor. Insgesamt werden damit erhebliche zusätzliche Ressourcen für Leitungszeit eingesetzt. Diese 870 Stellen entsprechen einem jährlichen Ausgabevolumen von 43,5 Mio. EUR. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass durch die Vertretungsregelung im Schulgesetz (§ 60 Abs. 2) stets gewährleistet ist, dass die Schulleitungsaufgaben wahrgenommen werden .