LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/505 09.08.2012 Datum des Originals: 09.08.2012/Ausgegeben: 14.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 249 vom 17. Juli 2012 des Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk CDU Drucksache 16/384 Wie geht es weiter mit der Westumgehung Tönisberg (L 478) Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 249 mit Schreiben vom 9. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit mehr als 30 Jahren wird über die Realisierung der Westumgehung von KempenTönisberg (L 478) diskutiert. Im Landesstraßenbedarfsplan NRW aus dem Jahr 2007 ist die Maßnahme in Stufe 2 enthalten, also unter den Vorhaben aufgeführt, für die schon Baureife hergestellt werden kann. Im Frühjahr 2010 hatte das damalige Bau- und Verkehrsministerium dem Abgeordneten Weisbrich mitgeteilt, dass im Herbst 2010 die Umweltverträglichkeitsprüfung wieder aufgenommen werden sollte und anschließend die Planung eingeleitet werde. Mit einer Fertigstellung der Maßnahme sei in 2015/2016 zu rechnen. Seitdem haben sich allerdings keine erkennbaren Planungsfortschritte für die L 478 ergeben. 1. Wie steht die Landesregierung zu diesem Projekt? Im Rahmen der im September 2011 veröffentlichten Priorisierung aller Straßenplanungen sind alle Maßnahmen der Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplanes betrachtet worden, während sich Vorhaben der Stufe 2 von vornherein einer Priorisierung entzogen haben. Diese Maßnahmen – zu denen auch die L 478 Tönisberg zählt – sind bereits aufgrund ihrer Einstufung in dem Bedarfsplan nachrangig zu betrachten. Sie dürften auch allenfalls bis zur Linienbestimmung , also einer frühen Planungsstufe, weit entfernt von einer Baureife geplant werden . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/505 2 2. Wie ist der Stand der Planung? Die Planung ist ruhend gestellt, siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wann wird voraussichtlich Baureife hergestellt sein? Da bereits für die vorrangig priorisierten Projekte sämtliche Planungskapazitäten beim Landesbetrieb Straßenbau in den nächsten Jahren ausgelastet sind, ist nicht absehbar, wann die Planung für das bereits vor der Priorisierung nachrangige Vorhaben wieder aufgenommen wird. 4. Wie sieht die Finanzierung aus? Grundsätzlich ist der Bau von Vorhaben der Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplanes, die im Landesstraßenausbauplan ausgewiesen sind, bei vorliegender Baureife aus dem Titel 777 13 zu finanzieren. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor; ansonsten vergleiche Antwort zu Frage 3.