LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5065 13.02.2014 Datum des Originals: 13.02.2014/Ausgegeben: 18.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1887 vom 15. Januar 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat, Angela Freimuth und Marc Lürbke FDP Drucksache 16/4784 Medizinerausbildung in OWL: Wann geht das Kooperationsmodell endlich voran? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1887 mit Schreiben vom 13. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der vom Ärztemangel betroffenen Region OWL entsteht, auch ausgelöst von ministeriellen Verlautbarungen, der Eindruck, dass das Kooperationsmodell zwischen der Ruhruniversität Bochum und der Region OWL nicht mit Nachdruck verfolgt wird. Von den für das Kooperationsmodell landesseitig vorgesehen und im Haushalt 2013 verankerten 800.000 Euro sind nach Antwort des zuständigen Ministeriums lediglich 5.000 Euro genutzt worden. Anders ausgedrückt: 795.000 Euro wurden nicht abgerufen. 1. Ist es richtig, dass die in 2013 nicht abgerufenen Haushaltsmittel in einer Grö- ßenordnung von 795.000 € konkret für die Ausgestaltung des Kooperationsmodells verfallen? Die genannten Mittel in Höhe von 795.000 € hat der Haushaltsgesetzgeber im Haushalt 2013 mit der Zweckbestimmung „OWL“ versehen. Erst in den letzten Wochen des Jahres 2013 hat die Ruhr-Universität Bochum (RUB) Mittel in Höhe von 5.000 € für vorbereitende Maßnahmen beim MIWF beantragt. Die im Jahre 2013 nicht verausgabten Mittel haben in der genannten Höhe den Landeshaushalt entlastet. Auf die Bereitstellung ausreichender Mittel für die Medizinerausbildung in OWL hat dies keinen Einfluss. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5065 2 2. Besteht haushaltsrechtlich die Möglichkeit, die in 2013 nicht abgerufenen Mittel in Höhe von 795.000 € auf das Haushaltsjahr 2014 zu übertragen und insofern auf die für das Haushaltsjahr 2014 etatisierten Mittel in Höhe von 1,5 Millionen € draufzuschlagen? Die im Jahr 2013 nicht verausgabten Mittel waren nicht in das folgende Haushaltsjahr übertragbar . Eine Erhöhung der im Jahre 2014 im Haushalt bereitstehenden Mittel in Höhe von 1,5 Millionen € war und ist nicht erforderlich. 3. Welches konkrete Einvernehmen bei den finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Medizinerausbildung in OWL wurde konkret konzipiert ? 4. Gibt es konkrete Zielvereinbarungen, aus denen hervorgeht, dass eine konkrete Anzahl an StudentInnen ihren klinisch-praktischen Teil in OWL leisten? Es besteht Einvernehmen zwischen MIWF und RUB, dass jährlich 60 Studierende zur Fortsetzung ihres Studiums nach OWL wechseln, mithin im Endausbau in den Semestern 7 bis 10 ständig 120 Studierende in den dortigen Kliniken auszubilden sind. 5. Ist, um ein faires und transparentes Verfahren für die Beteiligung der Kliniken in OWL sicherzustellen, ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zur Auswahl der Kliniken in der Region unabdingbar? Die RUB klärt derzeit gutachterlich, ob bei der Auswahl der Kliniken in OWL vergaberechtliche Vorschriften zu beachten sind.