LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5068 13.02.2014 Datum des Originals: 13.02.2014/Ausgegeben: 18.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1907 vom 22. Januar 2013 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/4864 Anpassungen des Krediterlasses für Kommunen notwendig? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1907 mit Schreiben vom 13. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kassenkredite steigen seit vielen Jahren in Nordrhein-Westfalen ungebremst und sind landesweit von 2,5 Mrd. Euro in 2000 auf mehr als 25 Mrd. Euro zum 30. Juni 2013 angestiegen. Dies ist mehr als die Hälfte aller bundesweiten Kassenkredite. Die grundsätzliche Regelung für Kredite zur Liquiditätssicherung findet sich in § 89 GO NRW und wird darüber hinaus im Erlass SMBl NRW 652 (Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)) geregelt. In letzterem findet sich in Kapitel 3 die Regelung, dass „… die Gemeinde für einen Anteil am Gesamtbestand ihrer Kredite zur Liquiditätssi-cherung auch Zinsvereinbarungen über eine mehrjährige Laufzeit nach folgenden Maßgaben treffen [kann]: Für die Hälfte des Gesamtbestandes an Krediten zur Liquiditätssicherung darf die Gemeinde Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren vorsehen. Für ein weiteres Viertel am Gesamtbestand an Krediten zur Liquiditätssicherung dür-fen Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren getroffen werden. Die jeweiligen Anteile dürfen nicht wesentlich überschritten werden. Maßgeblich für die Berechnung dieser Umschuldungsmöglichkeiten ist der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung zum Ablauf des 31.12.2010.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5068 2 Der flächendeckende Anstieg der Kassenkredite in den Kommunen birgt ein großes Zinsrisiko, da die derzeitige Niedrigzinsphase mit Sicherheit nicht für immer andauern wird und ein Prozentpunkt an höheren Zinsen für Kassenkredite die Kosten dieser Liquidität dann wachsen lässt – und zwar pro Prozentpunkt und pro Jahr. Der o. g. Erlass bietet grundsätzlich die Möglichkeit, große Teile der Kredite zur Liquiditätssicherung analog zu den Investitionskrediten für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren abzusichern und damit das Risiko zu reduzieren und gleichzeitig die Planungssicherheit zu erhöhen. Diese Möglichkeit gilt aktuell allerdings nicht bzw. nur eingeschränkt für Kommunen, die zum Jahresende 2010 keine Kassenkredite bilanziert hatten und/oder in den Folgejahren stark steigende Kassenkredite zu verzeichnen hatten. Ende 2010 gab es 148 Kommunen in NRW, in denen keine Kassenkredite vorlagen. Von diesen hatten zwei Jahre später schon 27 Kassenkredite in einer Höhe von insgesamt 279 Mio. Euro aufzuweisen und der Gesamtbestand an Kassenkrediten bei den Kommunen stieg in diesen zwei Jahren um 3,5 Milliarden Euro, die gemäß Erlass vollständig nicht unter die o. g. Regelungen fallen, da sie nicht zum 31.12.2010 bestanden. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Krediterlasses, anlässlich der immer weiter steigenden Kassenkredite in den Kommunen? Mit 23,5 Mrd. Euro haben die Kredite zur Liquiditätssicherung der nordrhein-westfälischen Kommunen im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Das Wachstum der Liquiditätskredite in den vergangenen Jahren hat sich allerdings stark verlangsamt. Während im Jahr 2010 noch ein Schuldenanstieg von rund 2,97 Mrd. Euro zu verzeichnen gewesen ist, verringerte sich die Neuverschuldung bei den kommunalen Liquiditätssicherungskrediten in 2012 auf 1,37 Mrd. Euro. Für das Jahr 2013 liegen der Landesregierung die Zahlen noch nicht vor. Die Regelungen, die der Krediterlass für eine längere Zinsbindungsfrist von Liquiditätskrediten vorsieht, eröffnen für die Gemeinden und Gemeindeverbände weitgehende Spielräume. Das darin festgeschriebene Bestandsdatum zum 31.12.2010 soll bei der für das Jahr 2014 anstehenden Überarbeitung des Krediterlasses durch eine Regelung ersetzt werden, die es erlaubt, den Bestand im aktuellen Jahresabschluss zugrunde zu legen. Anlässlich entsprechend vorhandener Bedarfe in den Gemeinden und Gemeindeverbänden wurden die Kommunalaufsichtsbehörden über diese Absicht bereits im letzten Jahr informiert . Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass keine Bedenken bestehen, dies bereits im Vorgriff so anzuwenden. 2. Wie begründet die Landesregierung die Stichtagsregelung in den o.g. Erlass für die Kassenkredite? Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Krediterlasses waren die Auswirkungen der neuen Regelungen zur längeren Zinsbindung noch nicht absehbar. Aus heutiger Sicht bestehen keine Bedenken mehr, die Stichtagsregelung zu ersetzen (s. Antwort zu Frage 1). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5068 3 3. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit die Stichtagsregel im o.g. Erlass nicht fest, sondern fortschreitend zu gestalten, um allen Kommunen mit allen Steigerungen der jüngeren Vergangenheit und der Zukunft bei dieser Kreditart die Möglichkeiten des Erlasses zu Gute kommen zu lassen und Ihnen damit insbesondere Planungssicherheit bei den zahlreichen genehmigten und nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzepten zu geben? S. Antwort zu Frage 1. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass 2013 lediglich 4 Gemeinden nicht über ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept oder einen genehmigten Haushaltssanierungsplan verfügt haben. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Entwicklung des flächendecken- den Anstiegs an Kassenkrediten in NRW S. Antwort zu Frage 1. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die kommunalen Risiken von steigenden Zin- sen bei Kassenkrediten? Die Landesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen zur Zinsentwicklung. Der Krediterlass eröffnet weitgehende Spielräume, das Portfolio auf mögliche zukünftige Zinssteigerungen einzustellen. Für die konkrete Umsetzung sind die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für ihr Schulden- und Liquiditätsmanagement eigenverantwortlich.