LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5084 18.02.2014 Datum des Originals: 17.02.2014/Ausgegeben: 21.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1886 vom 15. Januar 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/4783 Tatsächliche Personalstärke bei den Polizeiwachen im Mühlenkreis – welche Informationen kann die Landesregierung geben? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1886 mit Schreiben vom 17. Februar 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Präsenz der Polizei in Nordrhein-Westfalen auch in der Fläche ist ein wesentlicher Baustein sowohl zur Verbrechensbekämpfung als auch zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger. Im Kreis Minden-Lübbecke gibt es Polizeiwachen in den Städten Minden, Petershagen, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Lübbecke und Espelkamp. Bezüglich der Personalausstattung gibt die Landesregierung häufig so genannte Soll-Stärken an. Gerade für die Polizeiwachen und damit für die Sicherstellung der Präsenz vor Ort ist aber ein Überblick über die tatsächliche Personalstärke von Interesse. Ebenso ist für die Beurteilung der Sicherheitslage notwendig, zu wissen, welche perspektivischen Planungen seitens des Landes im Hinblick auf die einzelnen Polizeiwachen im Kreis Minden-Lübbecke bestehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5084 2 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verrichten beziehungsweise verrichteten tatsächlich ihren Dienst in den Polizeiwachen im Kreis MindenLübbecke (bitte aufschlüsseln separat für jede Polizeiwache nach Wach- und Wechseldienst und Bezirks-dienst in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils zum Stichtag des 01.01. eines Jahres)? Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke stellt sich die Personalsituation (Planstellenanteile, Personen) in den nachfolgend genannten Polizeiwachen (PW) jeweils zum 01.01. wie folgt dar: Wachdienst 2011 2012 2013 2014 Planst. Pers. Planst. Pers. Planst. Pers. Planst. Pers. PW Bad Oeynhausen 36,92 39 34,63 38 33,45 37 32,50 36 PW Espelkamp 17,69 18 17,93 19 18,30 20 18,96 20 PW Lübbecke 30,11 31 30,38 31 33,41 34 33,30 34 PW Minden 60,79 65 61,92 66 63,31 67 65,88 68 PW Petershagen 9,25 10 9,25 10 9,50 10 9,50 10 PW Porta Westfalica 18,11 19 17,98 18 16,23 17 15,23 16 172,87 182 172,09 182 174,20 185 175,37 184 Bezirksdienst 2011 2012 2013 2014 Planst. Pers. Planst. Pers. Planst. Pers. Planst. Pers. PW Bad Oeynhausen 4,85 5 4,85 5 4,85 5 4,85 5 PW Espelkamp 5,50 6 5,50 6 4,50 5 4,50 5 PW Lübbecke 5,00 5 5,00 5 5,00 5 5,00 5 PW Minden 12,00 12 12,00 12 11,00 11 11,00 12 PW Petershagen 2,25 3 1,25 2 1,50 2 1,50 2 PW Porta Westfalica 3,25 4 3,25 4 3,50 4 3,50 4 32,85 35 31,85 34 30,35 32 30,35 33 2. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte standen in den Polizeiwachen im Kreis Minden-Lübbecke aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz und Freistellung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für den Wach- und Wechseldienst und Bezirksdienst nicht zur Verfügung? Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke stellen sich die Abwesenheiten aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz und Freistellung jeweils zum 01.01. eines Jahres wie folgt dar: 2011 2012 2013 2014 4 3 3 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5084 3 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte standen in den Polizeiwachen des Kreises Minden-Lübbecke für den Wach- und Wechseldienst und Bezirksdienst aufgrund einer Erkrankung von mindestens vier Wochen Dauer nicht zur Verfügung? Für den „Unterausschuss Personal“ des Haushalts- und Finanzausschusses wird seit 2010 jährlich die landesweite Krankenstatistik erhoben (siehe hierzu LT-Drs. 15/1031 und 16/1178). Für den Bereich der Polizei NRW wurden auf dieser Grundlage weitere polizeispezifische Differenzierungen in den Parametern der Krankenstatistik (sog. erweiterte Krankenstatistik ) definiert. Aus der erweiterten Krankenstatistik lässt sich der geforderte Krankheitszeitraum sowie die Unterteilung in Wach- und Wechseldienst und Bezirksdienst nicht ablesen. Daher werden nachfolgend die Zeiträume von 4 bis 30 Tagen bzw. 31 bis 60 Tagen Erkrankung für den gesamten Bereich der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz (hier: Polizeiwachen, Führungsstelle , Führungs- und Lagedienst/Leitstelle) dargestellt: Direktion GE 2011 2012 2013 2014 4 bis 30 Tage 31 bis 60 Tage 4 bis 30 Tage 31 bis 60 Tage 4 bis 30 Tage 31 bis 60 Tage 4 bis 30 Tage 31 bis 60 Tage Anzahl Beschäf- tigte 135 14 136 12 - - - - Die Daten für die Jahre 2013 und 2014 liegen noch nicht vor. 4. Welche Strukturierungsmaßnahmen beziehungsweise Planungen, die die Poli- zeiwachen im Kreis Minden-Lübbecke betreffen, sind derzeit angedacht beziehungsweise in Vorbereitung? Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke sind Strukturierungsmaßnahmen beziehungsweise Planungen, die die Polizeiwachen im Kreis Minden-Lübbecke betreffen, derzeit nicht angedacht oder in Vorbereitung. Darüber hinaus weist die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke darauf hin, dass nichtsdestotrotz auch die organisatorischen und strukturellen Gegebenheiten einer ständigen Überprüfung im Hinblick auf eine effektive Polizeiarbeit unterliegen. 5. Welche Planungen gibt es bezüglich des Fortbestandes der Polizeiwache in der Stadt Porta Westfalica-Hausberge? Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke ist der Fortbestand der Polizeiwache Porta Westfalica derzeit nicht in Frage gestellt.