LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/509 09.08.2012 Datum des Originals: 09.08.2012/Ausgegeben: 14.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 117 vom 12. Juli 2012 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/232 Kinderkommission auch auf Landesebene? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 117 mit Schreiben vom 9. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahre 1988 wurde auf Bundesebene die sogenannte „Kinderkommission“, ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, installiert. Sie fungiert als Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche und tagt regelmäßig. Jeweils ein Abgeordneter der im Bundestag vertretenen Fraktionen ist Mitglied der Kommission. Ziel der Kommission soll es sein, Kinder und Jugendliche am politischen Geschehen zu beteiligen. Ihre Arbeitsschwerpunkte setzt sich die Kinderkommission zu Beginn der jeweiligen Legislaturperiode selbst (vgl. Bundestagskommissionsdrucksache 17/02). Im Zuge der Arbeit der Kinderkommission finden immer wieder Anhörungen und Expertengespräche statt, zu denen gegebenenfalls auch Kinder und Jugendliche als Experten geladen werden können. Zudem können sich Kinder und Jugendliche in Form von schriftlichen Stellungnahmen einbringen. Eine grundsätzliche Möglichkeit, vor der Kommission zu sprechen , und eine ausdrückliche Beteiligungspflicht von Kindern und Jugendlichen sind nicht vorgesehen. Gemäß des Koalitionsvertrags von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll in der aktuellen Legislaturperiode in Nordrhein-Westfalen nun ein ähnliches Gremium mit der Intention, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, eingeführt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/509 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die Kinderkommission des Deutschen Bundestags im Hinblick auf eine unmittelbare Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ? 2. Wie stellt sich die Landesregierung eine solche Kinderkommission auf Landes- ebene vor? 3. Inwieweit soll diese Kinderkommission die Beteiligung von Kindern und Jugend- lichen sicherstellen? 4. Welche ergänzenden oder zusätzlichen Aufgaben zum Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend soll die Kinderkommission übernehmen? Die Landesregierung bewertet keine Gremien des Deutschen Bundestages. Die Einrichtung einer Kinderkommission im Landtag Nordrhein-Westfalen sowie deren mögliche Aufgaben und Zielsetzungen sind Entscheidungen des Landtages. 5. Wie gewährleistet die Landesregierung eine angemessene Kinder- und Jugend- beteiligung in Nordrhein-Westfalen? Das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist grundlegend in der UNKinderrechtskonvention und im Artikel 6 der Landesverfassung geregelt. Darüber hinaus ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen als kommunale Aufgabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch Achtes Buch - SGB VIII) geregelt. § 8 SGB VIII weist den Jugendämtern und den freien Trägern als bundesgesetzliche Grundlage die Pflicht zu, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Angelegenheiten und Entscheidungen der Jugendhilfe zu beteiligen. Im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) regelt § 6 darüber hinaus, dass bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Ansprechpersonen benannt werden sollen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen. Die Kommunen entscheiden in Eigenverantwortung über die finanzielle und personelle Ausstattung der örtlich positionierten Beteiligungsform. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren Partizipationsformen auf Landesebene wie auch auf kommunaler Ebene unterstützt. Dies gilt sowohl für die institutionellen Formen der Kinder- und Jugendparlamente bzw. des Kinder- und Jugendrats NRW als auch für die Förderung konkreter Partizipationsprojekte auf Landesebene und besonders auf kommunaler Ebene. Die Förderung erfolgt aus dem Kinder- und Jugendförderplan.