LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5096 19.02.2014 Datum des Originals: 19.02.2014/Ausgegeben: 24.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1917 vom 24. Januar 2014 des Abgeordneten Thomas Nückel FDP Drucksache 16/4877 Anschlussfinanzierung der im Sommer auslaufenden Schulsozialarbeit in Herne Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1917 mit Schreiben vom 19. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Die Anschlussfinanzierung der im Sommer auslaufenden Schulsozialarbeit ist in Gefahr. Das Land signalisiert, dass erst ab 2015 Mittel für diese Aufgabe fließen werden.“ Diese Aussage ist der WAZ, Lokalausgabe Herne vom 21.01.2014, zu entnehmen. Aus nicht benötigten Mitteln des Bundesprogramms aus dem Jahr 2013 konnte die Stadt Herne 11,5 der vormals 18 Stellen weiterführen. Allerdings nur für das aktuelle Schuljahr; die Finanzierung ab dem Schuljahr 2014/15, das nach den Sommerferien beginnt, ist unklar. Nach Aussage von Sozialminister Guntram Schneider könnten die Stellen im Jahr 2014 aus erheblichen nicht benötigten Restmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanziert werden. Die Stadt Herne bestreitet dies. Restmittel aus den Jahren 2012 und 2013 stünden nicht zur Verfügung. Ob auf BuT-Restmittel aus dem Jahr 2011 zurückgegriffen werden könne, sei nicht sicher LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5096 2 1. Welche Restmittel aus dem BuT stehen konkret aus Sicht der Landesregierung der Stadt Herne aus den vorangegangenen Jahren zur Verfügung, um die Schulsozialarbeit für das Kalenderjahr 2014 zu finanzieren? Der Stadt Herne stehen Restmittel aus der Bundesbeteiligung zur Finanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in folgender Höhe zur Verfügung: Jahr Restmittel 2011 1.121.308,65 € 2012 - 26.913,26 € 2013 158.423,78 € Gesamt: 1.252.819,17 € Außerdem stehen der Stadt Herne aus Sicht der Landesregierung noch Restmittel aus dem Jahr 2011 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in folgender Höhe zur Verfügung: Jahr Restmittel 2011 1.498.194,09 € Für das Jahr 2013 werden Gesamtausgaben der Stadt Herne für die Schulsozialarbeit im Sinne des BuT in einer Gesamthöhe von 1.104.710,34 € erwartet. Die endgültigen Zahlen liegen derzeit noch nicht vor. Eine Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit in der Stadt Herne auf dem Niveau des Jahres 2013 ist somit alleine aus den Restmitteln für Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 - 2013 sichergestellt. BuT-Restmittel werden zur vollständigen Finanzierung nicht benötigt. 2. Welche (weiteren) Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Finanzierung der noch vorhandenen Stellen der Schulsozialarbeiter in Herne ab dem Schuljahr 2014/15? Wie bereits dargestellt, verfügt die Stadt Herne über ausreichende Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne des BuT zur Weiterfinanzierung dieser Schulsozialarbeit im gesamten Jahr 2014 auf dem Niveau des Vorjahres. 3. Wie stellt sich die beschriebene Situation für vergleichbare Städte und Kreise im Gebiet des RVR dar? Die Höhe der im Gebiet des Regionalverbands Ruhr vorhandenen Restmittel ergibt sich aus der Vorlage des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales 16/1430 vom 26. November 2013 und der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 1389 (Drucksache 16/3659). Danach stellt sich die Situation wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5096 3 Kommune Finanzierung in 2014 Bochum Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 4.020.376,40 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 1.890.709,97 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. Dortmund Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 6.652.241,77 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 7.730.854,32 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. Duisburg Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 6.189.451,08 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 5.517.480,28 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. Ennepe-Ruhr-Kreis Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 2.950.554,13 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 2.487.894,25 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. Essen Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 7.289.109,50 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 7.519.468,63 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5096 4 Hagen Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 1.462.542,54 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 1.742.453,38 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. Hamm Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 1.615.886,28 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 1.326.371,53 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. Kreis Unna Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 265.827,93 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 3.054.078,84 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. Kreis Wesel Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 2.683.593,01 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 2.556.272,41 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. Mülheim a.d.R. Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 1.504.799,80 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 1.496.904,45 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. Oberhausen Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 1.859.889,53 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 2.049.955,92 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. Recklinghausen Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 830.820,55 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 5.694.870,51 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5096 5 Bottrop Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 1.144.272,11 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 703.849,16 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. Gelsenkirchen Es stehen Restmittel aus der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von 6.011.043,32 € aus den Jahren 2011 – 2013 und 3.290.845,50 € aus den Bundesleistungen für das BuT aus dem Jahr 2011 zur Verfügung. 4. Welche Form der Anschlussfinanzierung plant die Landes-regierung ab dem Jahr 2015? Die Landesregierung setzt den Dialog zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln ab 2015 auf unterschiedlichen Ebenen fort. Ein Ergebnis liegt zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vor.