LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5100 19.02.2014 Datum des Originals: 19.02.2014/Ausgegeben: 24.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1894 vom 16. Januar 2014 der Abgeordneten Frank Herrmann und Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/4804 Sieht die nordrhein-westfälische Landesregierung vor dem Hintergrund der offenbar fehlerhaften Erfassung rechter Gewalt die Notwendigkeit einer Reformierung des Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität-rechts“ (PMK-rechts)? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1894 mit Schreiben vom 19. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Innenausschusssitzung des Landtags NRW vom 10. Oktober 2013 wurde während der Beratungen zum TOP „Aus- und Fortbildung der Polizei zum Thema Rechtsextremismus“ erörtert, ob das von der Innenministerkonferenz 2001 beschlossene Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität-rechts" (PMK-rechts) und der 2004 eingeführte Themenfeldkatalog weiterer Überarbeitung bedarf. Das derzeitige System zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität von Rechts steht seit Jahren im Fokus der Kritik von Migrantenverbänden, Stiftungen , Opfergruppen, Medien, Wissenschaftlern sowie Politik. Immer wieder wird beklagt, dass nicht jeder fremdenfeindliche Hintergrund einer Straftat als solcher erfasst werde, weswegen die Polizei und zivilgesellschaftliche Organisationen unterschiedlichen Zahlen hinsichtlich der Opfer rechter Gewalttaten veröffentlichen. Die offiziellen polizeilichen Statistiken sprechen von 63 Todesopfern durch Rechtsextreme seit 1990. Recherchen von „Zeit Online“, „Die Zeit“ und „Tagesspiegel“ gehen jedoch von mindestens 152 ermordeten Personen im selben Zeitraum aus; die Amadeu-Antonio-Stiftung zählt sogar 184 Todesopfer. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5100 2 Unter den von polizeilicher Seite nicht als rechts motiviert eingestuften Verbrechen befinden sich auch Fälle aus NRW. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nun noch einmal 3.300 Tötungsdelikte im Zeitraum 1990 bis 2011 untersucht und kommt zum Ergebnis, dass es bei 746 Fällen Anhaltpunkte für ein rechtsextremes Tatmotiv gebe. In den nächsten Wochen sollen die Landeskriminalämter (LKA) diese strittigen Fälle aufklären. In diesem Zusammenhang fordert die Amadeu-Antonio-Stiftung deshalb eine transparente Erfassung und Reform der PMK-rechts.1 Auch in anderen Bereichen der PMK-rechts kommt es zu unterschiedlichen Zahlen hinsichtlich der Einordnung von Verbrechen. Gerhard Piper beispielsweise zählte 2011 in seiner Auswertung „Moscheeanschläge: schleichende Kristallnacht“ mehr Angriffe auf Moscheen als die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksachen-Nr.17/9523) auf eine Kleine Anfrage von DIE LINKE zu Angriffen auf Moscheen im Bund. Das liegt u. a. daran, dass dem Oberbegriff „Hasskriminalität“ des Themenfeldkatalogs sieben Unterthemen zugeordnet werden, beispielsweise Antisemitismus und Rassismus, aber Muslimfeindlichkeit oder Antiziganismus nicht in weitere Untergruppen aufgeteilt werden. In der Antwort der Bundesregierung heißt es dazu: „Das Thema ist in der gemeinsamen Sitzung des Arbeitskreises II ‚Innere Sicherheit‘ und des Arbeitskreises IV ‚Verfassungsschutz‘ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 19. Oktober 2011 abschließend erörtert worden. In der Beschlussniederschrift ist lediglich die Tatsache der Erörterung, nicht jedoch ihr Verlauf festgehalten, so dass zu den letztlich ausschlaggebenden Gründen für die einvernehmliche Entscheidung keine Auskunft möglich ist“ (DrucksacheNr . 17/10293). Aufgrund der politischen Entscheidung, Muslimfeindlichkeit und antiziganistische Straf- und Gewalttaten nicht explizit zu erfassen, können entsprechende Anfragen zu politisch motivierten Angriffen auf Moscheen oder antiziganistischen Angriffen nicht angemessen detailliert beantwortet werden (siehe Antworten der Bundesregierung DrucksachenNr . 17/14543, 17/4335, 17/10071). Der Kriminalist und Experte für Rechtsextremismus Bernd Wagner von EXIT-Deutschland merkte in einem Interview vom 04. Dezember 2013 mit der „Berliner Zeitung“ zu den oben beschriebenen Problemen an: „Entscheidend ist, welche Kriterien zur Einstufung einer Tat herangezogen werden. Außerdem ist die Erfassung nicht bundesweit einheitlich. Dabei wurden die Zahlen von Anfang an immer nach unten gedrückt. Die politische Führung hat es immer sehr gerne gesehen, die Zahlen niedrig zu halten.“ 1 1. Die Forderungen der Amadeu-Antonio-Stiftung im Einzelnen: Umsetzung der Empfehlungen des NSU Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages, vor allem hinsichtlich der grundlegenden Überarbeitung der Erfassungskriterien für Politisch Motivierte Gewalt (PMK). Hier muss sichergestellt sein, dass insbesondere auch rechte Morde an Obdachlosen oder Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. (Vgl.: UA-Empfehlung I.4) 2. Zudem muss jeder Mordfall, in dem das Opfer Mitglied einer Personengruppe ist, die von rechter Gewalt wegen bestimmter Eigenschaften besonders betroffen ist, automatisch auf ein rechtes Tatmotiv untersucht werden (Vgl.: UA-Empfehlung I.1) 3. Wir brauchen die Einrichtung einer öffentlichen Verlaufsstatistik. Auch wenn die polizeilichen Ermittlungen ein rechtes Tatmotiv nicht berücksichtig haben, müssen nachträglich jene Fälle aufgenommen werden, in denen in den Urteilen ein solches festgestellt wurde (Vgl.: UA-Empfehlung I.4) 4. Eine Offenlegung des PMK Kriterienkataloges. Es kann nicht sein, dass diese weiter Verschlusssache sind und nicht-öffentliche Fallanalysen der Landeskriminalämter über die Einstufung als Todesopfer rechter Gewalt entscheiden (Vgl.: UA-Empfehlung I.4) 5. Eine Einbeziehung der Kompetenz der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft, beispielsweise der Opferberatungsstellen, bei der Einordnung (Vgl.: UA-Empfehlung I.4) 6. Zudem ist auch eine andere Arbeitskultur notwendig, sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen innerhalb der Polizei, um die Kriterien angemessen anzuwenden. Die Erfahrungen zeigen, dass bestimmte Kriterien zur Erfassung rechter Straftaten Polizeibeamt/innen nach wie vor fremd sind und deshalb nicht zur Anwendung kommen. Vgl.: UA-Empfehlung I.2) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5100 3 1. Welche Opfer rechtsextremer Gewalt aus NRW, die die Amadeu-Antonio-Stiftung auflistet, wurden nicht im Definitionssystem der PMK-rechts erfasst? (Bitte nach Tatort, Tatzeitpunkt, Tathergang, Ermittlungsergebnis der Strafverfolgungsbehörden bzw. ggf. strafrechtliche Ahndung und die Begründung für die Nichterfassung aufschlüsseln sowie die erfassten Fälle mit aufzählen) Die statistische Erfassung Politisch motivierter Kriminalität (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden danach politisch motivierte Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie - den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten, - sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale , den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben, - durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, - gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit , Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution /Sache oder ein Objekt richtet. Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a,105- 108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Die Straftaten werden unter einem der Phänomenbereiche „PMK-Links“, „PMK-Rechts“, „Politisch motivierte Ausländerkriminalität“ oder „Sonstige/nicht zuzuordnen“ erfasst. Das Definitionssystem PMK stellt die tatauslösende politische Motivation in den Mittelpunkt. Diese wird in Würdigung aller Umstände der Tat und der Einstellung des Täters ermittelt und ist Gegenstand der Zuordnung zur PMK. Insoweit sind für Nordrhein-Westfalen folgende Straftaten der Auflistung der AmadeuAntonio -Stiftung als Delikte der PMK-Rechts erfasst: Tatort Tatzeit Tathergang Ermittlungsergebnis/ strafrechtliche Ahndung Wuppertal 13.11.1992 Mord, gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafen zu 14, 10 und 8 Jahren Mülheim/Ruhr 09.03.1993 gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge jeweils 4 Jahre Freiheitsstrafe Solingen 29.05.1993 Fünffacher Mord, 14facher Mordversuch, Besonders schwere Brandstiftung Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie Jugendstrafen von jeweils 10 Jahren LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5100 4 Marl 06.07.1993 gefährliche Körperverletzung 2 Einstellungen gem. § 47 JGG, eine Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung Bergisch Gladbach 03.02.1996 Mord in drei Fällen, in Tateinheit mit Vergewaltigung und in einem Fall in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung lebenslange Freiheitsstrafe Dorsten 15.03.1996 Mord in drei Fällen, in Tateinheit mit Vergewaltigung und in einem Fall in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung lebenslange Freiheitsstrafe Dortmund 04.04.2006 Opfer wurde erschossen Strafverfahren vor dem OLG München dauert an Die folgenden Straftaten der Auflistung der Amadeu-Antonio-Stiftung mit Bezug zu Nordrhein -Westfalen wurden nach der Prüfung des Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität “ nicht als Delikte der PMK-Rechts erfasst. Der oder die Täter waren zwar in mehreren dieser Fälle einem rechtsextrem eingestellten Milieu zuzurechnen. Eine tatauslösende Motivation konnte hierin bei Würdigung der Gesamtumstände jedoch nicht erkannt werden: Tatort Tatzeit Tathergang Ermittlungsergebnis/ strafrechtliche Ahndung Hörstel 04.04.1992 Schwere Brandstiftung mit Todesfolge Eingestellt gem. § 170 Abs. 2 StPO Wülfrath 21.11.1992 Volksverhetzung, Körperverletzung keine Akten mehr vorhanden Siegen 15.12.1992 gemeinschaftlich begangener Mord Freispruch Meerbusch 27.12.1992 fahrlässige Tötung, fährlässige Straßenverkehrsgefährdung Freiheitsstrafe von 15 Monaten Velbert 05.02.1995 Mord mehrjährige Freiheitsstrafe Altena 16.07.1995 Mord in drei Fällen, in Tateinheit mit Vergewaltigung und in einem Fall in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe Bochum 14.10.1997 Körperverletzung mit Todesfolge 2 Einstellungen gem. § 170 Abs. 2 StPO, 2 Freiheitsstrafen zu fünf bzw. sechs Jahren Duisburg 17.03.1999 Körperverletzung keine Akten mehr vorhanden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5100 5 Dortmund 14.06.2000 Tötung von 3 Polizisten Verfahrensausgang entfällt , Tatverdächtiger beging Suizid Overath 07.10.2003 Mord (3 Opfer) lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe , Sicherungsverwahrung Dortmund 28.03.2005 Körperverletzung mit Todesfolge Einheitsjugendstrafe von 7 Jahren Essen 01.07.2005 gefährliche Körperverletzung Jugendstrafen von 2 Jahren , 6 Monaten und 1 Jahr, 9 Monate, zur Bewährung ausgesetzt Hemer 14.05.2010 Mord 14 Jahre und 6 Monate für den Hauptbeschuldigten Neuss 27.03.2011 Mord Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monate sowie 9 Jahren und Maßregelvollzug In NRW werden seit dem 1.1.2012 alle Straftaten der Allgemeinkriminalität, die von Personen des (rechts-) extremistischen Spektrums begangen werden, gesondert statistisch erfasst . Durch diese Erfassung ist die Entwicklung der in NRW bekannt gewordenen Politisch motivierten Straftaten sowie die Straftaten der Allgemeinkriminalität, die von Personen des (rechts-) extremistischen Spektrums begangen wurden, statistisch umfassend dargestellt. 2. Welche Fälle von Angriffen, Anschlägen, Beleidigungen, Schmierereien, Übergrif- fen und Hetzte etc. gegen Moscheen, muslimische Einrichtungen und Muslime in NRW wurden seit 2010 in NRW erfasst? (Bitte nach Tatort, Tatzeitpunkt, Tathergang , Ermittlungsergebnis der Strafverfolgungsbehörden bzw. ggf. strafrechtlicher Ahndung aufschlüsseln und bitte angeben, ob und wo die Taten in der PMKrechts erfasst wurden) Die Begriffe „Angriffe“, „Anschläge“, „Schmierereien“, „Übergriffe“ und „Hetze“ sind im Definitionssystem PMK katalogmäßig nicht enthalten. Gleiches gilt für die Begriffe „Moschee“ bzw. „muslimische Einrichtungen“. Des Weiteren wird die Religionszugehörigkeit von Geschädigten im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage sind daher alle Straftaten hinsichtlich des landeseigenen Schlagwortes „Grab-, Glaubens-, Gedenkstätte“ gefiltert und nach der religiösen Ausrichtung überprüft worden. Im Ergebnis sind seit dem 1.1.2010 bis zum Abfragedatum 24.1.2014 die folgenden 44 Straftaten für Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen: Tatort Tattag Tathergang Phänomen- bereich Ermittlungsergebnis/ strafrechtliche Ahndung Aldenhoven 24.11.2013 Sachbeschädigung PMK-Rechts Unter dem 01.02.2014 ist der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5100 6 Bad Lippspringe 16.03.2010 Bedrohung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Bergkamen 30.07.2011 Schwere Brandstiftung PMK-Rechts Verurteilungen: TV 01: 4 Jahre, 3 Monate, TV 02: 2 Jahre, TV 03: Verfahren nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt Bielefeld 25.08.2011 Störung der Totenruhe Politisch motivierte Ausländerkriminalität Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Bochum 05.08.2011 Sachbeschädigung PMK-Rechts Einstellung gegen unbekannt Bonn 24.03.2011 Sachbeschädigung /Störung der Totenruhe Politisch motivierte Ausländerkriminalität Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Brühl 05.09.2011 Volksverhetzung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Dortmund 30.10.2013 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Duisburg 21.02.2010 Sachbeschädigung Politisch motivierte Ausländerkriminalität Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Duisburg 15.02.2010 Sachbeschädigung Politisch motivierte Ausländerkriminalität Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Düren 03.01.2012 Volksverhetzung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Düren 19.05.2013 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Düsseldorf 08.10.2010 Vorsätzliche Brandstiftung Politisch motivierte Ausländerkriminalität Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5100 7 Essen 09.05.2012 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gegen drei Jugendliche Beschuldigte nach 45 I JGG i. V. m. 153 StPO. Gegen zwei Beschuldigte wurde Anklage vor dem Amtsgericht - Jugendrichter - Essen erhoben. Das Gericht stellte das Verfahren gegen beide Angeklagte gemäß § 153 Absatz 2 StPO ein. Essen 22.01.2011 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Gelsenkirchen 20.03.2011 Sachbeschädigung PMK-Rechts Einstellung gegen unbekannt Gelsenkirchen 27.09.2012 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gegen unbekannt Gelsenkirchen 05.01.2010 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gegen unbekannt Gütersloh 09.11.2011 Sachbeschädigung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Hagen 21.04.2012 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Hamm 04.06.2011 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Heiligenhaus 27.02.2012 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Hemer 19.03.2011 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5100 8 Herten 06.01.2012 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Hiddenhausen 15.06.2011 Nötigung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Hilden 28.10.2010 Volksverhetzung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Hilden 05.04.2011 Sachbeschädigung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Hilden 12.04.2012 Sachbeschädigung Politisch motivierte Ausländerkriminalität Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Kirchlengern 17.09.2011 Sachbeschädigung /Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Löhne 27.11.2011 Verstoß Waffengesetz PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO und Abgabe zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungs-behörde Marl 12.09.2010 Volksverhetzung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Moers 22.06.2012 Bedrohung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Mönchengla - dbach 19.05.2012 Sachbeschädigung Sonstige /nicht zu zuordnen Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Münster 20.09.2012 Beleidigung Sonstige /nicht zu zuordnen Strafbefehl 30 Tagessätze zu 30,- Euro LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5100 9 Recklinghausen 09.05.2012 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Rheine 04.03.2012 Störung der Totenruhe PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Rietberg 25.10.2011 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Schloß HolteStuken - brock 25.05.2010 Sachbeschädigung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Solingen 08.03.2012 Werbung um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung Politisch motivierte Ausländerkriminalität Verfahren ist noch anhängig Solingen 29.05.2010 Volksverhetzung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Troisdorf 31.03.2013 Sachbeschädigung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Waldbröl 20.10.2012 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Waltrop 05.08.2011 Besonders schwerer Fall des Diebstahls PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Waltrop 17.08.2011 Sachbeschädigung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO 3. Welche Fälle von Angriffen, Anschlägen, Beleidigungen, Schmierereien, Übergrif- fen und Hetzte etc. gegen von Zuwanderern, von Menschen mit Migrationshintergrund und von Flüchtlingen bewohnte Häuser und Einrichtungen oder gegen die Personen selbst wurden seit 2010 erfasst? (Bitte nach Tatort, Tatzeitpunkt, Tathergang , Ermittlungsergebnis der Strafverfolgungsbehörden bzw. ggf. strafrechtlicher Ahndung aufschlüsseln und bitte angeben, ob und wo die Taten in der PMKrechts erfasst wurden) Die Begriffe „Angriffe“, „Anschläge“, „Schmierereien“, „Übergriffe“ und „Hetze“ sind im Definitionssystem PMK nicht enthalten. Gleiches gilt für die Begriffe „Zuwanderer“, „Menschen mit Migrationshintergrund“ bzw. „von Flüchtlingen bewohnte Häuser und Einrichtungen“ sowie „gegen „die Personen selbst“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5100 10 Insoweit wurden analog zur Beantwortung der Frage 2 alle statistisch mit dem landeseigenen Zusatz „Asylantenwohnheim“ erfassten Straftaten der PMK für den Berichtszeitraum erhoben und einzeln überprüft. Im Ergebnis sind die folgenden 26 Straftaten mit dem Themenfeld „Asylantenheim“ für Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen: Tatort Tattag Tathergang Phänomen- bereich Ermittlungsergebnis/ strafrechtliche Ahndung Altenbeken 15.08.2011 Volksverhetzung und Körperverletzung PMK-Rechts Volksverhetzung wurde verneint, KV mit Hinweis auf Privatklage Essen 16.06.2011 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Verurteilung durch das AG Bochum (28 Ls 151/11) zu 1 Woche Dauerarrest. Essen 18.10.2013 Sachbeschädigung PMK-Rechts Verfahren ist noch anhängig Essen 21.10.2013 Sachbeschädigung Sonstige /nicht zu zuordnen Einstellung gemäß §170 Absatz 2 StPO Essen 27.10.2013 Volksverhetzung /Bedrohung PMK-Rechts Verfahren ist noch anhängig Essen 07.11.2013 Versuchte Brandstiftung PMK-Rechts Verfahren ist noch anhängig Heiligenhaus 15.07.2013 Störung einer Amtshandlung PMK-Links Verfahren ist noch anhängig Höxter 30.11.2013 Volksverhetzung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Ibbenbüren 30.12.2010 Sachbeschädigung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Köln 03.03.2010 Beleidigung Sonstige /nicht zu zuordnen Einstellung gemäß 154 StPO Köln 27.07.2011 Beleidigung /Volksverhet zung PMK - Rechts unbekannt Köln 31.03.2012 Beleidigung /Bedrohung Politisch motivierte Ausländerkriminalität Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Köln 20.03.2012 Beleidigung /Volksverhet zung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 154 StPO Krefeld 26.10.2013 Sachbeschädigung /Volksverhet zung PMK-Links Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5100 11 Lotte 14.10.2011 Nötigung Politisch motivierte Ausländerkriminalität Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Lünen 08.04.2011 Beleidigung PMK-Rechts Verurteilung zu 6 Monaten (ohne Bewährung) Morsbach 08.08.2013 Sachbeschädigung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Much 31.10.2012 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Nörvenich 02.09.2013 Körperverletzung Politisch motivierte Ausländerkriminalität Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Rheine 06.08.2011 Volksverhetzung /Sachbesch ädigung PMK-Rechts Strafbefehl 30 Tagessätze zu 50,- Euro Rheine 11.07.2012 Sachbeschädigung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Rietberg 22.05.2013 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Sonstige /nicht zu zuordnen Einstellung gemäß § 153 Absatz 1 StPO Siegburg 25.02.2013 Bedrohung /Beleidigung Politisch motivierte Ausländerkriminalität Einstellung mit Hinweis auf Privatklage Waltrop 04.11.2011 Sachbeschädigung /Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Willich 25.07.2012 Brandstiftung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO Willich 26.07.2012 Brandstiftung PMK-Rechts Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5100 12 4. Wie bewertet die Landesregierung die einzelnen Forderungen zu einer Reform der Erfassung der PMK-rechts, die in Fußnote 1 aufgezählt sind? (Bitte Stellungnahme mit Begründung zu jeder Forderung) Die Forderungen der Amadeu-Antonio-Stiftung stützen sich auf die Empfehlungen des Abschlussberichtes des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Die Ständige Konferenz der Innenminister und - senatoren der Länder (IMK) hält diesen und den Abschlussbericht der Bund-LänderKommission Rechtsterrorismus (BLKR) für eine wesentliche Grundlage für die sicherheitsbehördliche wie auch für die parlamentarische Debatte notwendiger Maßnahmen auf Ebene der Länder und des Bundes. Sie beauftragte in ihrer 198. Sitzung die Arbeitskreise II und IV, die im Abschlussbericht angesprochenen Prüfaufträge umzusetzen, mit den bereits in der Umsetzung befindlichen Empfehlungen fortzufahren und die Forderungen, die sich aus dem Abschlussbericht ergeben, insbesondere mit Blick auf die noch offenen Punkte, welche Polizei und Verfassungsschutz gemeinsam betreffen, zu analysieren und ihr zur Frühjahrssitzung 2014 zu berichten. An der hierzu eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) beteiligt sich auch Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung wird mit ihrer Bewertung den Ergebnissen der BLAG nicht vorgreifen. 5. Wie bewertet die nordrhein-westfälische Landesregierung die Entscheidung des Arbeitskreises „Innere Sicherheit“ vom 10. April 2013, den Themenfeldkatalog erneut nicht zu erweitern (Drucksachen-Nr. 17/13686)? Der Themenfeldkatalog wird regelmäßig evaluiert und angepasst. Islam- bzw. muslimfeindliche Straftaten werden im Rahmen des KPMD-PMK im Unterthema Hasskriminalität erfasst. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass eine entsprechende Auswertung und Berücksichtigung im Rahmen der polizeilichen Arbeit erfolgt. Insoweit ist die Entscheidung des AK II vom 10.04.2013 aus Sicht der Landesregierung nachvollziehbar.