LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5107 20.02.2014 Datum des Originals: 20.02.2014/Ausgegeben: 25.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1915 vom 22. Januar 2014 der Abgeordneten Ulrich Alda und Dietmar Brockes FDP Drucksache 16/4875 Wie stellt die Landesregierung die Verbesserung der Kennzahlen der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Viersen und der Rahmenbedingungen des Jobcenters Viersen sicher? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1915 mit Schreiben vom 20. Februar 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende von insgesamt 53 Jobcentern umgesetzt, darunter sind 35 gemeinsame Einrichtungen von Kommunen und Agentur für Arbeit. Dazu zählt auch das Jobcenter Viersen. Im Zuge der Weiterentwicklung des Gesetzes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im April 2011 wurde neben dem Instrument der Zielsteuerung ein Kennzahlenvergleich zur Messung und Feststellung der Leistungsfähigkeit der Jobcenter eingeführt. Das Set an Kennzahlen und Ergänzungsgrößen ist mittels Rechtsverordnung zu § 48a SGB II festgelegt worden und wird einheitlich für alle Jobcenter von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit monatlich ermittelt. Die Ergebnisse für das Jobcenter Viersen zeigen eine Vielzahl von negativen Entwicklungen. So nahm die Anzahl der Langzeitarbeitslosen stark zu. Das Ziel die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug zu reduzieren, kann daher nicht erreicht werden. Viele Erwerbslose unter 25 Jahre haben keine Berufsausbildung. Es gibt zu wenig gemeldete freie Stellen (auf eine gemeldete Stelle kommen acht Arbeitslose). Die Zahl der Personen, die zusätzlich zur Erwerbstätigkeit SGB II Leistungen erhalten, nimmt entgegen dem Landes- und Bundestrend im Kreis Viersen zu. Das Jobcenter Viersen wird seit November 2013 kommissarisch geleitet, da gegen den Geschäftsführer des Jobcenters Viersen aufgrund einer Selbstanzeige die Staatsanwaltschaft ermittelt. Für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Jobcenters ist eine starke Führung notwendig. Nur diese kann beispielsweise die notwendigen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5107 2 Kommunikationsprozesse und die Zielausrichtung managen. Diese ist beim Jobcenter Viersen durch die kommissarische Leitung nicht umfassend sichergestellt. Zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitssuchenden wurde in 2013 eine Vereinbarung zwischen dem Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, dem Kreis Viersen, der Agentur für Arbeit Krefeld und dem Jobcenter Viersen in die Wege geleitet. Unter der Vereinbarung fehlen bisher die Unterschriften des Ministeriums und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit. 1. Wie erklärt die Landesregierung die im Vergleich mit dem NRW-Durchschnitt gegenläufige Entwicklung bei den Personen im Jobcenter Viersen, die zusätzlich zur Erwerbstätigkeit SGB II -Leistungen erhalten? Auf der Grundlage des zur Verfügung stehenden Datenmaterials ist kein signifikanter und andauernd gegenläufiger Trend bei der Entwicklung der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden im SGB II im Bereich des Jobcenters Kreis Viersen im Vergleich mit der Entwicklung in NRW erkennbar. 2. Warum wurde die Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen dem MAIS NRW, der Regionaldirektion NRW der BA, dem Kreis Viersen, der Agentur für Arbeit Krefeld und dem Jobcenter Viersen bisher vom MAIS NRW und der Regionaldirektion NRW der BA nicht unterschrieben? Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit stimmten mit den lokalen Akteuren – dem Kreis Viersen, der Agentur für Arbeit Viersen und dem Jobcenter Kreis Viersen – für das Jahr 2013 multilaterale Zielvereinbarungen ab. Aufgrund der abweichenden Rechtsposition des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Zulässigkeit solcher mehrseitigen Zielvereinbarungen kam eine entsprechende gemeinsame Vereinbarung nicht zustande. Strittig ist, ob die gesetzliche Regelung nach § 48 b SGB II (Zielvereinbarungen) eine Grundlage für 5-seitige Zielvereinbarungen darstellt. 3. Wann wird die Stelle des Leiters des Jobcenters wieder besetzt? Derzeit befindet sich ein Beschlussvorschlag für die Trägerversammlung im Abstimmungsverfahren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Position der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers durch die Bundesagentur für Arbeit nachbesetzt werden soll. Der Kreistag stimmte dem Vorschlag am 23. Januar 2014 zu. 4. Wie können die Kennzahlen des Jobcenters Viersen in der Zukunft verbessert werden? In der gemeinsamen Vereinbarung 2013 haben die lokalen Akteure umfassende Maßnahmen festgelegt, die zu einer verbesserten Zielerreichung ab 2014 beitragen sollen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5107 3 5. Welche zusätzliche Unterstützung seitens der Landesregierung erhält das Jobcenter Viersen? Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit unterstützten die Zielerreichung im Rahmen von gemeinsamen Angeboten. In einem „Jahresprogramm zur Zielsteuerung SGB II“ werden die in den Zielvereinbarungsdialogen benannten Unterstützungsbedarfe zusammengefasst. Das Jahresprogramm ist Bestandteil der Vereinbarungen und ist allen Jobcentern zugänglich.