LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5109 20.02.2014 Datum des Originals: 20.02.2014/Ausgegeben: 25.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1909 vom 23. Januar 2014 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/4866 Diskussion um Einsatz von Tasern im Polizeialltag Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1909 mit Schreiben vom 20. Februar 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Innerhalb der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird derzeit intensiv über die Einführung und Verwendung von Tasern im Allgemeinen Polizeidienst diskutiert. Die Deutsche Polizeigewerkschaft spricht sich laut Medienberichten seit Jahren für den verstärkten Einsatz mit den Waffen aus. Vorbemerkung der Landesregierung Die bei der nordrhein-westfälischen Polizei eingesetzten Elektroimpulsgeräte werden von der Fa. TASER International, St. Scottsdale, USA, für den Behördenbereich angeboten. 1. Welche Polizeieinheiten nutzen aktuell bzw. und nutzten in den letzten Jahren (bitte Angaben für 2010, 2011, 2012 und 2013) Taser? In Nordrhein-Westfalen werden Elektroimpulsgeräte ausschließlich bei den Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei genutzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5109 2 2. Wie häufig wurden Taser gegen Täter eingesetzt? Elektroimpulsgeräte wurden 2010 insgesamt 18mal 2011 insgesamt 11mal 2012 insgesamt 17mal 2013 insgesamt 16mal eingesetzt. 3. In welchen Situationen/Verwendungsbereichen nutzen bzw. nutzten Polizeieinheiten Taser? Elektroimpulsgeräte werden überwiegend bei Bedrohungslagen, Suizidlagen, Festnahmen bewaffneter oder besonders gewaltbereiter Täter eingesetzt. 4. Welche Erfahrungen (positiv wie negativ) haben die Polizeibeamtinnen und - beamten mit Tasern gemacht? Der Einsatz von Elektroimpulsgeräten wird durch die SEK NRW positiv bewertet. Es ist ein probates Mittel, um auf bestimmte Distanz Angriffs- oder Handlungsunfähigkeit zu erzielen, ohne von der Schusswaffe in dafür geeigneten Situationen Gebrauch machen zu müssen. Elektroimpulsgeräte schließen in den SEK die Lücke zwischen Schlagstock oder Pfefferspray und der Schusswaffe. 5. Hält die Landesregierung Taser für ein sinnvolles Einsatzmittel, das vermehrt eingesetzt werden soll? Die Nutzung von Elektroimpulsgeräten erfordert zur Gewährleistung der Handlungssicherheit und der Funktionsbereitschaft im Einsatz einen hohen fortlaufenden Trainingsaufwand, da das Gerät technische Risiken in sich birgt. Elektroimpulsgeräte werden nur von an den Geräten fortgebildeten Beamten des SEK geführt und nur im Rahmen der mit dem Polizeiführer abgestimmten Zugriffskonzeption eingesetzt. Die eingehende Fortbildung beinhaltet eine Einweisung in die Bedienung, die Wirkungsweise und die medizinischen Risiken des Einsatzes. Daneben ist die Taktik der SEK NRW darauf ausgerichtet, dass bei etwaigem Geräteversagen oder unzureichender Wirkung alternative Techniken und Taktiken eingesetzt werden können. Für die SEK NRW ist der Taser ein sinnvolles Einsatzmittel. Vergleichbare taktische Konzepte und entsprechende Fortbildungskonzeptionen sind für andere Bereiche der Polizei nicht mit angemessenem Aufwand zu realisieren. Außerdem müssten Elektroimpulsgeräte neben den übrigen Ausrüstungsgegenständen am Einsatzgürtel mitgeführt werden, was angesichts der bereits bestehenden Ausrüstung nicht vertretbar ist. Die Verwendung bei anderen Länderpolizeien ist ebenfalls auf Spezialeinsatzkommandos beschränkt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5109 3 Eine Verwendung von Elektroimpulsgeräten in anderen Bereichen der Polizei NRW, wie z.B. der Bereitschaftspolizei oder im Wachdienst, ist aus den dargelegten Gründen weder sinnvoll noch erforderlich.