LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/512 09.08.2012 Datum des Originals: 09.08.2012/Ausgegeben: 14.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 139 vom 19. Juli 2012 der Abgeordneten Yvonne Gebauer und Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/265 Wie viele Stellen sind an den Gymnasien im Kreis Paderborn als Folge des doppelten Abiturjahrgangs vom Wegfall bedroht? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 139 mit Schreiben vom 9. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen wird in diesem Jahrzehnt im Schulbereich eine hohe Zahl sogenannter demographischer Effekte entstehen. In den kommenden Jahren belaufen sich laut Prognosen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung diese demographischen Effekte im Schuljahr 2012/2013 auf 1.300 Stellen, im Schuljahr 2013/2014 auf 1.200 Stellen, im Schuljahr 2014/2015 auf 2.500 Stellen sowie im Schuljahr 2015/2016 auf 2.700 Stellen (LT-DS 15/2875). Auch in den darauf folgenden Jahren werden in nicht unbeträchtlicher Anzahl demographische Effekte entstehen, die sich prognostiziert vom Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2023/2024 auf insgesamt 18.500 Stellen summieren werden. Darüber hinaus hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung einen weiteren Effekt benannt , dem im Schulbereich in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle zukommen wird. Ein weiterer Effekt im Umfang von 2.300 Stellen ergibt sich demnach aufgrund der Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs (LT-DS 15/2875 sowie LT-Vorl. 15/1184). Als Folge des Wegfalls des doppelten Jahrgangs nach dem Schuljahr 2012/2013 und der hieraus sich ergebenden nahezu vollständigen Umstellung der nordrhein-westfälischen Gymnasien auf den verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G 8) werden dort somit zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Bereits in der Vergangenheit haben die Schulaufsichtsbehörden in Schreiben an Schulen verdeutlicht, dass diese Stellen abgebaut werden sollen. Die Landesregierung muss Auskunft erteilen, mit welchen Stellenanteilen die einzelnen Gymnasien in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen im Jahr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/512 2 2013 jeweils von dem vom Ministerium für Schule und Weiterbildung benannten Gesamteffekt von 2.300 Stellen betroffen sein werden. Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen, die von den Abgeordneten Yvonne Gebauer und Ingola Schmitz der Fraktion der FDP gestellt wurden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. 1. Mit welchem Stellenanteil des im Jahr 2013 entstehenden Effekts von landesweit 2.300 Stellen als Folge des Wegfalls des doppelten Abiturjahrgangs sind im Kreis Paderborn die Gymnasien insgesamt betroffen? 2. Mit welchem Stellenanteil sind die einzelnen Gymnasien im Kreis Paderborn von diesem von der Landesregierung benannten Effekt von 2.300 Stellen betroffen (bitte aufschlüsseln nach Standort, Name des Gymnasiums sowie nach Stellenanteil )? Bei der in der Vorbemerkung genannten Zahl von 2.300 Stellen, um die sich der Stellenbedarf an den öffentlichen Gymnasien nach Entlassung des doppelten Abiturjahrgangs voraussichtlich reduzieren wird, handelt es sich um eine landesweite Prognose, die ─ wie alle Prognosen ─ mit Unsicherheiten behaftet ist. Entsprechende Prognosen für Schulamtsbezirke oder gar einzelne Schulen liegen nicht vor. Es ist im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vereinbart, dass durch rückläufige Schülerzahlen frei werdende Ressourcen im System Schule systematisch für pädagogische Innovationen und Qualitätsverbesserungen sowie notwendige Weiterentwicklungen genutzt werden: z.B. für die Verbesserung der Unterrichtssituation etwa durch kleinere Lerngruppen, die Umsetzung der Inklusion und des Schulkonsenses. Vor diesem Hintergrund plant die seit 2010 amtierende Landesregierung, den durch den starken Bedarfsrückgang im Gymnasium auf Grund des doppelten Abiturjahrgangs entstehenden Personalüberhang im Schuljahr 2013/14 und erforderlichenfalls auch noch in 2014/15 mit Stellen aus diesen demografischen Effekten vorübergehend abzufedern. Mit dieser Maßnahme können Versetzungen aus dem Gymnasium in andere Schulformen voraussichtlich weitgehend vermieden und Einstellungsmöglichkeiten für Lehrkräfte mit Mangelfächern in begrenztem Umfang geschaffen werden. Die Gymnasien werden in der Folge temporär mit zusätzlichen, über die bisherigen Standards hinausgehenden Stellen, ausgestattet sein. Allerdings können Abordnungen zwischen einzelnen Gymnasien zur Abdeckung des fächerspezifischen Bedarfes und Sicherstellung einer ausgewogenen Unterrichtsversorgung im Interesse der Schülerinnen und Schüler nicht ausgeschlossen werden.