LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5121 20.02.2014 Datum des Originals: 14.02.2014/Ausgegeben: 25.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1884 vom 7. Januar 2014 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/4781 Kosten des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1884 mit Schreiben vom 14. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Finanzminister und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Mai 2012 ist das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in Kraft. Bei der Vergabe sind seitdem in der Regel auch vergabefremde Kriterien zu beachten. Hierdurch kommt in vielen Fällen nicht mehr der günstigste Anbieter zum Zug, wodurch sich die Kosten der Beschaffung für Kommunen und Land erhöht haben dürften. Außerdem sind die Vergabeverfahren komplexer geworden. Hierdurch dürfte wesentlich mehr Personal gebunden werden, was wiederum zu einer Steigerung der Personalausgaben für Land und Kommunen führt. Schließlich muss das Land NRW die Umsetzung des Gesetzes überwachen, wodurch weitere Kosten entstehen. 1. Wie hoch sind die jeweiligen Mehrausgaben für Land und Kommunen in den je- weiligen Vergabeverfahren durch die Bestimmungen des TVgG seit Juni 2012 gewesen? (Bitte listen Sie getrennt nach den durchgeführten Vergabeverfahren das jeweils preiswerteste Angebot, das Zuschlagsangebot und den jeweiligen Differenzbetrag für alle öffentlichen Auftraggeber im Land NRW auf.) Das TVgG - NRW sieht die Durchführung eines Konnexitätsausgleichsverfahrens vor. Für dieses Verfahren sind die möglichen pauschalierten höheren Aufwendungen infolge der Ver- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5121 2 pflichtung zur Anwendung des TVgG - NRW zu Grunde zu legen. Dieses Verfahren läuft derzeit noch und bezieht sich auf die kommunalen öffentlichen Auftraggeber. Für andere öffentliche Auftraggeber in NRW existiert ein solches Verfahren nicht. Da die Bieter die Vorgaben des TVgG-NRW auch in aller Regel befolgen und dann der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird, ist es – auch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit – nicht möglich, für alle Vergaben des Landes Nordrhein-Westfalen die angeforderte Liste zu erstellen. Es ist aus den beschriebenen Gründen auch nicht möglich, festzustellen , ob etwaige Verteuerungen auf das TVgG-NRW oder auf allgemeine Preissteigerungen zurückzuführen sind. Allenfalls könnten sich in Zukunft Rückschlüsse aus dem oben beschriebenen Konnexitätsausgleichsverfahren für die Vergaben des Landes ziehen lassen. 2. Wie hoch ist der personelle Mehraufwand der öffentlichen Auftraggeber auf- grund der zu beachtenden Vorschriften des TVgG? Auch diese Frage wird im Rahmen des laufenden Konnexitätsausgleichsverfahrens bezogen auf kommunale öffentliche Auftraggeber untersucht werden. Auch hierzu liegen noch keine Zahlen vor. Für Vergabeverfahren seitens des Landes existiert wie bereits ausgeführt ein derartiges Verfahren nicht. Ebenfalls liegen keine statistischen Daten hinsichtlich eventueller personeller Mehrausgaben bezüglich der Vergabeverfahren des Landes vor. 3. Welche Mehrkosten verursacht der personelle Mehraufwand? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie hoch sind die Kosten für die in §15 TVgG vorgesehene Prüfbehörde? Für die Einrichtung der Prüfbehörde TVgG - NRW wurden im Haushalt 2014 sechs Stellen eingerichtet. Bei voller Besetzung dieser Stellen entstehen Personalkosten in Höhe von 334.829,36 € jährlich. Hierbei wurden die Personalkostendurchschnittssätze des Jahres 2013 zu Grunde gelegt. Zusätzliche Sachausgaben wurden für die Einrichtung der Prüfbehörde nicht veranschlagt.