LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5129 21.02.2014 Datum des Originals: 21.02.2014/Ausgegeben: 26.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1924 vom 24. Januar 2014 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/4887 Interkulturelle Öffnung der Verwaltung: Wie viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind in den nordrhein-westfälischen Landesbehörden auf Leitungsebenen tätig? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1924 mit Schreiben vom 21. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Presseinformation (1032/12/2013) vom 12. Dezember 2013 fordert die Landesregierung in Person von Integrationsminister Guntram Schneider: „Wir brauchen die interkulturelle Öffnung der Verwaltung für einen Dialog auf Augenhöhe.“ Der Minister spricht vor dem Hintergrund des Ziels einer interkulturellen Öffnung der Verwaltung davon, dass es sich nicht bloß um eine bürokratische Angelegenheit handle. In seinen Augen sei die interkulturelle Öffnung der Verwaltung ein lebendiger Prozess in einer lebendigen Demokratie, so der Minister . Für die Mitgestaltung dieses angesprochenen Prozesses bedarf es aber auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auf Leitungsebenen in den verschiedenen Landesbehörden . Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sollten sich nicht nur „von den staatlichen Institutionen angesprochen und vertreten fühlen“ (Minister Schneider), sondern auch die Geschicke des Landes und unserer lebendigen Demokratie in verschiedenen Leitungspositionen gestalten und verantworten. Obwohl der Minister mit 12,1 Prozent (Stand: Dezember 2011) eine konkrete Zahl von Beschäftigen mit Zuwanderungsgeschichte in den obersten Landesbehörden Nordrhein-Westfalens nennt und auch Hinweise auf verschiedene Landesinitiativen gibt, bleibt die Frage offen, inwiefern sich diese Beschäftigen auf Leitungsfunktionen staffeln. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5129 2 1. Wie viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gibt es auf Leitungsebenen in den nordrhein-westfälischen Landesbehörden? 2. Wie viele Leitungspositionen (Referatsleiter, Gruppenleiter, Abteilungsleiter, etc.) in den Landesministerien Nordrhein-Westfalens haben Menschen mit Zuwanderungsgeschichte inne? 4. Wie viele Schulrektorinnen und -rektoren mit Zuwanderungsgeschichte gibt es in Nordrhein-Westfalen? Die Fragen 1, 2 und 4 stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang und werden deshalb zusammen beantwortet. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 594 (Drucksache 16/1537) wurde bereits darauf hingewiesen , dass in nordrhein-westfälischen Landes-behörden einschließlich der Landesministerien keine Angaben über den ethnischen Hintergrund der Beschäftigten erhoben werden. Gleiches gilt für Schulen. Dementsprechend liegen keine Daten über einen möglichen Migrationshintergrund der in den Landesministerien oder sonstigen Landesbehörden oder in Schulen in Führungspositionen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Eine Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten über die ethnische Herkunft der in Landesbehörden oder in Schulen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre im Übrigen nur zulässig, wenn sie in einer Rechtsvorschrift geregelt wäre, die den Zweck der Verarbeitung bestimmt sowie angemessene Garantien zum Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung vorsieht (§ 4 Abs. 3 DSG NRW). Eine entsprechende Ermächtigung ist aber weder in den beamten- bzw. tarifrechtlichen , noch in den datenschutzrechtlichen Bestimmungen enthalten. Im Rahmen der Landesinitiative “Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst - Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ hat der Landesbetrieb IT.NRW im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales in der Staatskanzlei und allen Ressorts im Herbst 2011 eine freiwillige und anonyme Umfrage zum Migrationshintergrund der Beschäftigten durchgeführt. Die Umfrage hatte zum Ziel, statistische Aussagen zur Ausgangssituation der Landesinitiative zu gewinnen. Für die Umfrage wurde bewusst eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Form gewählt. Gefragt wurde lediglich nach dem Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Migrationshintergrundes . Auf eine Differenzierung nach weiteren Merkmalen wurde verzichtet, um eine Rückführbarkeit einzelner Fragebögen auf natürliche Personen auszuschließen. Das Verfahren fand insofern auch die Zustimmung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit . An der freiwilligen Erhebung haben sich rd. 67 % der Befragten beteiligt. Nach der Auswertung der Befragung liegt der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den obersten Landesbehörden bei rd. 12 %. Über das Ergebnis der Umfrage wurde der Landtag mit der Vorlage 15/1144 unterrichtet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5129 3 3. Wie viele Leitungen mit Zuwanderungsgeschichte gibt es bei den Kommunalen Integrationszentren im Land? Die Leiterinnen und Leiter und die stellvertretenden Leitungen der Kommunalen Integrationszentren (KI) sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreise und kreisfreien Städte bzw. wurden für ihre Tätigkeit im KI als Lehrkraft dorthin abgeordnet. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales sowie das Ministerium für Schule und Weiterbildung haben ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesweiten Koordinierungsstelle im Rahmen der Veranstaltungen und Beratungen vor Ort dafür geworben, dass Fachkräfte mit Migrationshintergrund beschäftigt werden. Der Migrationshintergrund aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KI wird im Rahmen des Förderprogrammcontrollings erhoben. Aus Datenschutzgründen geschieht dies allerdings nicht namentlich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass noch nicht alle KI vollständig im Förderprogrammcontrolling abgebildet werden. Zudem sind noch nicht alle Leitungsstellen besetzt und einige Lehrerstellenabordnungen können erst zum 1. August 2014 erfolgen. Von den 42 bereits erfassten Leitungen der Kommunalen Integrationszentren haben 14 einen Migrationshintergrund. Von den 35 bereits besetzten und im Förderprogrammcontrolling erfassten stellvertretenden Leitungen haben 9 einen Migrationshintergrund. 5. Was unternimmt die Landesregierung, um mehr Schulleiterinnen und -leiter mit Zuwanderungsgeschichte zu gewinnen? Es ist Ziel der Landesregierung, verstärkt Schulleiterinnen und Schul-leiter mit Zuwanderungsgeschichte zu gewinnen. Um dies zu erreichen, ist zunächst der Anteil an Lehrkräften mit Zuwanderungsgeschichte zu erhöhen, um dann aus diesem potentiellen Bewerberkreis verstärkt Personen für eine Tätigkeit in der Schulleitung zu gewinnen. Die Landesregierung hat im Rahmen der im November 2010 gestarteten Landesinitiative „Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst - Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ das Pilot-projekt „Anonymisierte Bewerbungen“ durchgeführt. An diesem Projekt hat sich auch der Schulbereich beteiligt. Die Möglichkeit, an Schulen anonymisierte Bewerbungsverfahren durchzuführen und so möglicher-weise den Anteil an Lehrkräften mit Zuwanderungsgeschichte zu erhöhen, besteht fort. Aus dem Kreis der eingestellten Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte können zukünftig auch potentielle Schulleiterinnen und Schulleiter mit Zuwanderungsgeschichte gewonnen werden. Das Landesprojekt „Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte“ arbeitet mit „Schulmanagement NRW“ zusammen und bietet spezielle Orientierungsveranstaltungen für Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte an, um diese für die Übernahme von Schulleitungsfunktionen zu motivieren.