LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5136 24.02.2014 Datum des Originals: 21.02.2014/Ausgegeben: 27.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1903 vom 22. Januar 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/4859 Haushaltskontrolle und Kraftfahrzeugsteuer: Was ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger und für die Finanzverwaltung ab dem Jahre 2014 konkret? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1903 mit Schreiben vom 21. Februar 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und die Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer durch die große Koalition auf den Bund übertragen. Ein Jahr vor dieser Gesetzesinitiative lagen die Einnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Kraftfahrzeugsteuer noch bei 1,87 Milliarden €. Damit hatte die Kraftfahrzeugsteuer laut Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einen Anteil von 39,6 % an allen Landessteuern und war somit im Jahr 2008 die ertragreichste aller Landessteuern. Durch die Umwandlung in eine Bundessteuer brachen seit 2009 diese Erträge nicht weg, sondern wurden durch Kompensationszahlungen des Bundes ersetzt. Jedes Jahr steht hierzu dem Land Nordrhein-Westfalen eine Kompensationsleistung von 1,9 Milliarden Euro aus Bundesmitteln zu. Die Zahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge steigt stetig an. Besonders an der Änderung ist, dass bis Februar 2014 das Land Nordrhein-Westfalen die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer für den Bund übernimmt. Der Ertrag geht somit an den Bund, während in den meisten Fällen weiterhin das Land der konkrete Ansprechpartner für Verwaltungsfragen bleibt. Nun soll dieses Jahr deutschlandweit im Juni auch die Verwaltung an den Bund übergehen. Nordrhein-Westfalen wird laut Informationen des Zolls bereits diesen Februar den Anfang machen und die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund übergeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5136 2 Die Zollverwaltung des Bundes mit insgesamt acht Hauptzollämtern in Nordrhein-Westfalen wird somit neuer Ansprechpartner in Fragen der Kraftfahrzeugsteuer. Im Zuge dieser neuen Zuständigkeiten und Verwaltungswege treten einige wichtige Fragen auf. 1. Wie viele Dienstkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen waren bisher durch die Verwaltung der mit der Kraftfahrzeugsteuer verbundenen Aufgaben gebunden (bitte nach den einzelnen Referaten/Abteilungen des Finanzministeriums und der einzelnen Behörden der Landesfinanzverwaltung separat auflisten)? Mit dem Haushalt 2013 sind aufgrund der zukünftig wegfallenden Aufgaben insgesamt 350 kw-Vermerke (künftig wegfallende Stellen) ausgebracht worden. Die kw-Vermerke sind zu realisieren, wenn die vom Land NRW wahrgenommene Auftragsverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer tatsächlich endet. Der Ausbringung der kw-Vermerke liegt folgende Berechnung zugrunde: Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung für 2013 waren 209 Beschäftigte in der Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung eingesetzt. Weitere Beschäftigte arbeiteten in der Kraftfahrzeugsteuererhebung (insbesondere kassentechnische Abwicklung sowie Vollstreckung) Die Kraftfahrzeugsteuererhebung war in die allgemeine Erhebungsstelle integriert. Mit dem Stellenabbau korrespondiert die Reduzierung der Personalausgaben. 2. Mit welchen konkreten Aufgaben werden die unter Frage 1 genannten Dienstkräf- te des Landes Nordrhein-Westfalen nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Bund ab Februar 2014 betraut (bitte nach den einzelnen Referaten/ Abteilungen des Finanzministeriums und der einzelnen Behörden der Landesfinanz-verwaltung separat auflisten)? Der künftige Einsatz der Beschäftigten, die trotz der kw-Stellen weiterbeschäftigt werden, wird in adäquaten Einsatzgebieten erfolgen. Hierzu zählen im Wesentlichen die Arbeitsgebiete Erhebung, Veranlagung, Bewertung/Grunderwerbsteuer sowie Lohn- und Umsatzsteuer -Voranmeldungsverfahren. Die jeweilige Einsatz- und Verwendungsplanung erfolgt in den Finanzämtern. Zum Teil sind auch Finanzamtswechsel erforderlich, die aber mit dem Willen der Beschäftigten erfolgen. Bis zum Ende der Organleihe am 30. Juni 2014 ist NRW verpflichtet , dem Bund in den jeweiligen Finanzämtern für die Kraftfahrzeugsteuer noch Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Einsatz- und Versetzungsfragen werden sukzessive im Laufe des Jahres 2014 mit dem Ziel entschieden, das Personal in den Ämtern gleichmäßig zu verteilen. Zur Vorbereitung auf neue Aufgaben wird das Personal durch Fortbildungsmaßnahmen und Hospitationen geschult. 3. Wie viele Dienstkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen, die bislang durch die Verwaltung der mit der Kraftfahrzeugsteuer verbundenen Aufgaben gebunden waren, werden von der Zollverwaltung des Bundes übernommen (bitte nach den einzelnen Hauptzollämtern in Nordrhein-Westfalen separat auflisten)? Für die Länderbeschäftigten besteht keine Möglichkeit, zum Bund zu wechseln, da der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgegeben hat, dass für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer kein zusätzliches Personal/keine zusätzlichen Stellen eingebracht werden dürfen. Das erforderliche Personal war aus den bestehenden Personalüberhängen in Bundesbehörden zu gewinnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5136 3 4. Wie hoch ist der finanzielle Mehraufwand für den Steuerzahler einzuschätzen, welcher mit der Umstellung der Verwaltungswege verbunden ist? Ein finanzieller Mehraufwand für den Steuerzahler ergibt sich nicht, da die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger keine zusätzlichen Verwaltungswege bewirkt. Auch für die Länder entsteht kein finanzieller Mehraufwand. Zum einen erhalten sie im Zeitraum der Organleihe ihre Verwaltungskosten vom Bund pauschal erstattet. Zum anderen führt die Übernahme der Verwaltung durch den Bund letztlich zu einem Wegfall des entsprechenden Vollzugsaufwands. Eventuelle Mehraufwendungen auf Seiten des Bundes können von hier aus nicht eingeschätzt werden. 5. Wie wird sich die Landesregierung beim Bund dafür einsetzen, dass dem Lan- deshaushalt wegen der dynamischen Entwicklung bei der Anzahl der Kraftfahrzeuge höhere Kompensationszahlungen des Bundes als bislang zufließen? Das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170), mit welchem die Ertrags- und Verwaltungshoheit bei der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund übertragen wurde, sieht eine Revision des den Ländern zustehenden Kompensationsbetrages nicht vor. Sie ist auch nach den tatsächlichen Entwicklungen des Kraftfahrzeugsteueraufkommens nicht geboten. In 2013 hat der Bund Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von 8.490 Mio. € vereinnahmt, für 2014 sieht der Bundeshaushalt (Entwurf ) Einnahmen in Höhe von 8.515 Mio. € vor. Damit liegt der den Ländern in der Vergangenheit zugeflossene und aktuell zufließende Kompensationsbetrag über dem tatsächlichen Steueraufkommen.