LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5137 24.02.2014 Datum des Originals: 21.02.2014/Ausgegeben: 27.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1911 vom 17. Januar 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/4868 Kommunale Einkaufsgemeinschaften Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1911 mit Schreiben vom 21. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Eine Studie des von KPMG geförderten Instituts für den öffenlichen Sektor zeigt die Chancen für Städte und Gemeinden auf, dass durch eine Weiterentwicklung der kommunalen Einkaufsprozesse Einsparungen in den Haushalten erreicht werden können. Bund, Länder und Kommunen und sonstige öffentliche Auftraggeber schreiben jährlich, so die Studie, Aufträge in einem Beschaffungsvolumen von bis zu 480 Milliarden Euro aus. Allein die Städte und Gemeinden in Deutschalnd schreiben Aufträge zwischen 60 und 300 Milliarden Euro aus, pro Einwohner seien das rund 1000 Euro, so die Studie von KPMG. Dementsprechend sei das Einsparpotential groß. Die Studie „Kommunale Beschaffung im Umbruch“ sieht als Hauptmangel der derzeitigen Einkaufsprozesse in den Kommunen, das kommunale Einkäufer von den übergeordneten Zielen der Haushaltskonsolidieurng entkoppelt arbeiten würden und die Beschaffung lediglich eine Bedarfs- und Bestellabteilung sei. Daher wird vorgeschlagen, dass Kommunen langfristige Perspektiven benötigen und Einkäufer in die Planung und Budgetierung als taktische Parner eingebunden werden. Zwar habe ein Viertel aller Kommunen eine Strategie zur Nachhaltigkeit, aber kaum eine Kommune nutze die notwendigen Steuerungs- und Zielsysteme. Ebenfalls selten werden Synergieeffekte mit den eigenen Unternehmen genutzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5137 2 1. Sieht die Landesregierung kommunale Defizite im Bereich des Einkaufs? Es ist Aufgabe der jeweiligen Kommune, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die für die Erledigung kommunaler Aufgaben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu beschaffen und die Qualität der Beschaffungsprozesse zu bewerten. 2. Wie viele Kommunen nutzen bereits heute die Möglichkeiten von Einkaufsge- meinschaften (z.B. über die Kommunalen Spitzenverbände)? Der Landesregierung liegen keine landesweiten statistischen Erhebungen über die Beteiligung von Kommunen an Einkaufsgemeinschaften vor. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Schwierigkeiten von Kommunen im Be- reich der Auftragsvergabe und Beschaffung durch die zunehmende Komplexität des Themas und den wachsenden Ansprüchen an der Vergabe öffentlichen Stellen ? 4. Wie beurteilt die Landesregierung das Hemmnis einer nachhaltigen Beschaffung durch die größer werdenden Anforderungen und Kriterien an Auftragsvergaben? Die Kommunen müssen eine Vielzahl von Regelungen zum Vergaberecht seitens der EU, des Bundes und der Länder beachten. Unterhalb der durch die EU vorgegebenen Schwellenwerte sind die Gemeinden gem. § 25 Gemeindehaushaltsverordnung gehalten, bei der Vergabe von Aufträgen die Vergabebestimmungen anzuwenden, die das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen festlegt. Diese vom Innenministerium niedergelegten Grundsätze finden sich im Runderlass (kommunale Vergabegrundsätze ) vom 06.12.2012. Danach sind u. a. Verpflichtungen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) zu berücksichtigen. Hinzu kommt in den letzten Jahren verstärkt das Thema der nachhaltigen Beschaffung, welches nicht nur auf Landesebene, sondern auch in der im Januar vom Europäischen Parlament beschlossenen Modernisierung des EU-Vergaberechts noch detaillierter geregelt wurde . Die Vielfalt der Regelungen erfordert einerseits ein hohes Maß an Fachwissen auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber, schafft aber andererseits auch Gestaltungsspielräume für die öffentlichen Auftraggeber bei ihrer Auftragsvergabe. Um u. a. den Vergabestellen der Kommunen hierbei den Zugang zu Informationen zum öffentlichen Auftragswesen zu erleichtern, wurde das Vergabeportal NRW (www.vergabe.nrw.de) eingerichtet. Es informiert sowohl die interessierten Unternehmen als auch die Vergabestellen des Landes und der Kommunen zielgerichtet über die maßgeblichen vergaberechtlichen Vorschriften und beinhaltet u. a. ein Diskussionsforum, um Informationen zum Vergaberecht und Einkauf untereinander auszutauschen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5137 3 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik an den unterschiedlichen Anforderungen an die Vergabe in den Ländern, dass dadurch ein einheitlicher Markt in Deutschland verloren gehe? Die Vergaberegelungen für das jeweilige Land und für die Kommunen unterhalb der EUSchwellenwerte liegen in der Zuständigkeit der Länder. Es gilt zu beachten, dass unterschiedliche Anforderungen nicht nur zwischen den Ländern bestehen, sondern auch – soweit vergaberechtliche Vorschriften den Kommunen nur zur Anwendung empfohlen sind – von Kommune zu Kommune variieren können. Hierbei handelt es sich nicht um eine Frage der Einheitlichkeit des Marktes, sondern vielmehr darum, der Beschaffungsvielfalt Raum zu geben , um verstärkt Innovation bei der öffentlichen Bedarfsdeckung umzusetzen.