LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5138 24.02.2014 Datum des Originals: 21.02.2014/Ausgegeben: 27.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1910 vom 20. Januar 2014 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/4867 Schulleiterstellen an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen verlieren weiter an Attraktivität - was unternimmt die Landesregierung? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1910 mit Schreiben vom 21. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Schulleitermangel insbesondere an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ist kein neues Problem. Viele Grundschulen haben Schwierigkeiten sowohl die Stelle des Rektors als auch des Konrektors zu besetzen. Unattraktive Rahmenbedingungen wie eine schlechte Bezahlung, mangelnde Fortbildung und ein zu hohes Arbeitspensum bei zu wenig Zeit sind Gründe für das fehlende Interesse an den Leitungsstellen. Eine neue Herausforderung für Schulleiter ist die Umsetzung der Inklusion, die ein nicht unerhebliches Maß an Mehrarbeit erfordern wird. Die im Zuge der Inklusion eingesetzten Sonderpädagogen verdienen in einer deutlich geringeren Arbeitszeit annähernd so viel wie ein Schulleiter. Der Leitungsstelle wird so noch mehr Attraktivität genommen. 1. Was verdient ein Schulleiter durchschnittlich in NRW je nach Schulform? Zur Beantwortung der Frage wird auf die unten stehende Tabelle verwiesen. Da sich in den meisten Schulformen der überwiegende Teil der Schulleitungen bereits in der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe befindet, wurde bei den aufgeführten Beträgen jeweils die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5138 2 Endstufe zu Grunde gelegt (ohne individuelle Bestandteile auf Grund des Familienstandes oder der Kinderzahl; Stand: 01.01.2014). Dies erhöht auch die Vergleichbarkeit der für die einzelnen Schulformen ausgewiesenen Beträge. Schulleiter oder Schulleiterin an besoldungs- rechtliche Einstufung Beträge in EURO Grundschulen A12 Z* bis A14 4.025,32+155,09*=4.180,41 bis 4.860,46 Hauptschulen A12 Z* bis A14 4.025,32+155,09*=4.180,41 bis 4.860,46 Realschulen A14 bis A15 4.860,46 bis 5.490,39 Sekundar-schulen A14 Z* bis A15 Z 4.860,46+287,45*=5.147,91 bis 5.490,39 +182,57 =5.672,96 Gesamtschulen A15 Z* bis A16 5.490,39+186,04*= 5.676,43 bis 6.118,30 Gymnasien/ Berufskollegs A15 Z* bis A16 5.490,39+186,04*=5.676,43 bis 6.118,30 Förderschulen A14 bis A16 4.860,46 bis 6.118,30 *Amtszulage 2. Welche Art an Zulagen kann ein Schulleiter erlangen? Es gibt außer den in der Antwort auf Frage 1 bereits aufgeführten Amtszulagen, die als Bestandteil des Grundgehaltes gelten, keine weiteren schulleitungsspezifischen Zulagen. An allgemeinen beamtenrechtlichen Zulagen könnten z.B. eine Zulage gemäß § 46 ÜBesG NRW für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes oder Ausgleichszulagen gemäß § 13 ÜBesG NRW bei Verringerung von Dienstbezügen im Einzelfall in Betracht kommen. 3. Was verdient ein Sonderpädagoge durchschnittlich in NRW? Sonderpädagogen gehören zum gehobenen Dienst mit dem Ein-gangsamt A 13, das mit 3.549,14 € (Erfahrungsstufe 5) dotiert ist. Mit Ansteigen der Erfahrungsstufen steigt der Betrag bis auf 4.387,91 € (Endstufe 12), wobei individuelle Bezügebestandteile auf Grund des Familienstandes oder der Kinderzahl nicht berücksichtigt sind. 4. Welche Maßnahmen werden zukünftig ergriffen, die Attraktivität der Schulleiter- stelle zu stärken und damit die freien Stellen wieder zu besetzen? Der Landesregierung ist bewusst, dass jede einzelne nicht besetzte Leitungsstelle für die betroffenen Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern eine besondere Belastung darstellt. Aus diesem Grunde versuchen die für die Stellenbesetzungen zuständigen Bezirksregierungen , Vakanzen so schnell wie möglich zu schließen. Es wird zügig ausgeschrieben und potentielle Bewerberinnen und Bewerber werden angesprochen, um zusätzliche Schulleiterinnen und Schulleiter zu gewinnen. Lehrerinnen und Lehrer, die einen Einsatz in der Schulleitung anstreben, werden frühzeitig und umfassend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5138 3 Zudem wird seit dem Haushalt 2011 nach und nach die Leitungszeit ausgebaut, um Schulleiterinnen und Schulleiter zusätzlich zu entlasten. Mit dem Haushalt 2011 wurden Grundschulen 340 Stellen, mit dem Haushalt 2012 für die größeren Systeme 224 Stellen und mit dem Haushalt 2013 197 Stellen zusätzlich für die Erhöhung der Leitungszeit zur Verfügung gestellt. Auch der Haushalt 2014 sieht einen weiteren Ausbau von 109 Stellen an Grundschulen vor. Insgesamt werden damit erhebliche zusätzliche Ressourcen für Leitungszeit eingesetzt. Diese 870 Stellen entsprechen einem jährlichen Ausgabevolumen von 43,5 Mio. EUR. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass durch die Vertretungsregelung im Schulgesetz (§ 60 Abs. 2) stets gewährleistet ist, dass die Schulleitungsaufgaben wahrgenommen werden. 5. Beabsichtigt die Landesregierung im Zuge der Dienstrechtsreform durch die Unterscheidung einer Besoldung nach Verantwortung und Aufgabengebiete dieses Ungleichgewicht zu dezimieren? Eine solche Frage kann nur im Kontext einer Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts beantwortet werden.