LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5158 25.02.2014 Datum des Originals: 25.02.2014/Ausgegeben: 28.02.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1941 vom 29. Januar 2014 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/4914 Schulschwänzer im Kreis Warendorf – was sagt die Landesregierung? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1941 mit Schreiben vom 25. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wer unentschuldigt im Unterricht oder an anderen verpflichtenden Schulveranstaltungen fehlt, verstößt gegen das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses betrifft auch die sogenannte Ferienverletzung beziehungsweise beim Fehlen unmittelbar vor oder nach den Schulferien. Schulpflichtverletzungen werden geahndet und müssen verfolgt werden. Ein konsequentes Vorgehen gegen Schulverweigerer ist unerlässlich. Schließlich verliert ein Schüler durch häufiges Fehlen oft den Anschluss und wird zum Schulabbrecher. Es ist notwendig , schnell und wirksam auf Schulverweigerungen zu reagieren und zeitnah auf Fehlverhalten einzuwirken. Schnelle Reaktionen können dazu führen, dass Betroffene stärker auf die Einhaltung der Schulpflicht achten. Politik sollte auf allen Ebenen Maßnahmen und Handlungsfelder diskutieren und umsetzen, die geeignet sind, die Anzahl von Schulverweigerern signifikant zu verringern. Deshalb ist ein Überblick über die bisherige Entwicklung bei den Schulverweigerungen eine wichtige Grundlage . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5158 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen bezogen auf die Kreise Minden-Lübbecke, Höxter, Gütersloh, Lippe, Herford, Paderborn, Steinfurt , Borken, Coesfeld, Warendorf und die kreisfreien Städte Bielefeld und Münster aus dem Kreis von Abgeordneten der Fraktion der FDP. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler an Schulen im Kreis Warendorf fehlten in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 unentschuldigt (bitte die unentschuldigten Fehltage – ohne Einbeziehung von Schulpflichtverletzungen in Form von gehäuften Einzelfehlstunden – separat auflisten nach Geschlecht, Schulform und Jahrgang/Klasse)? Unentschuldigte Fehltage von Schülerinnen und Schülern werden allein in den jeweiligen Schulen personenbezogen erfasst. Die Datenerfassung dient zum einen als Grundlage für schulische Reaktionsmöglichkeiten auf Schulpflichtverletzungen und zum anderen der Dokumentation unentschuldigter Fehlzeiten auf Zeugnissen gem. § 49 Abs. 2 Schulgesetz. Eine Verarbeitung dieser Daten für statistische Zwecke ist nicht vorgesehen, so dass den Schulaufsichtsbehörden auch keine entsprechenden Statistiken vorliegen. Innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit können die Zahlen auch nicht ermittelt und generiert werden. 2. Wie viele Ferienverletzungen von Schülerinnen und Schülern sowie Ausbil- dungsbetrieben hat es an den Schulen im Kreis Warendorf in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 gegeben (bitte ebenso möglichst detailliert wie zu Frage 1 gewünscht auflisten)? Der hinter einem unentschuldigten Fehltag liegende Lebenssachverhalt wird an den Schulen nicht dokumentiert. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele Sanktionsmaßnahmen wurden wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 verhängt (bitte separat auflisten nach den Sanktionsmaßnahmen erzieherische Einwirkung, Ordnungsmaßnahme , schriftliche Aufforderung zum Schulbesuch mit Hinweis auf drohendes Bußgeldverfahren, Bußgeldverfahren, zwangsweise Zuführungen)? Zu den von den einzelnen Schulen durchgeführten erzieherischen Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen , schriftlichen Aufforderungen zum Schulbesuch mit Hinweis auf drohendes Bußgeldverfahren sowie zwangsweisen Zuführungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Zahlen der vom Schulamt und der Bezirksregierung durchgeführten Bußgeldverfahren und veranlassten zwangsweisen Zuführungen in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5158 3 Schuljahr Bußgeldverfahren in der Zuständigkeit des Schulamtes Bußgeldverfahren in der Zuständigkeit der Bezirksregierung 2010/2011 2 12 2011/2012 2 24 2012/2013 2 15 Schuljahr Durch das Schulamt veranlasste zwangsweise Zuführungen Durch die Bezirksregierung veranlasste zwangsweise Zuführungen 2010/2011 0 0 2011/2012 3 0 2012/2013 1 0 4. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung zur besseren Unterstützung und Vernetzung der Arbeit der Jugendämter, der Polizeibehörden, der Schulsozialarbeit und der Familiengerichtsbarkeit, um Verstöße gegen die Schulpflicht weiter zu minimieren? Das Schulgesetz sieht die Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Partnern ausdrücklich vor (§§ 5, 36, 41, 42, 80). Hinsichtlich der Maßnahmen wird auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5- in der Antwort der Landesregierung vom 21.06.2013 auf die Kleine Anfrage 1258 (Drucksache 16/3348) verwiesen. Ergänzend wird auf das Programm „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“, hingewiesen, mit dem seit 2012 insgesamt 18 Kommunen unterstützt werden, Präventionsketten aufzubauen und vorhandene Kräfte und Angebote zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu bündeln. Ziel der Landesregierung ist es, Schülerinnen und Schülern frühzeitig Unterstützungs - und Fördermaßnahmen zuteilwerden zu lassen, um schulvermeidendem Verhalten, das vielfältige Ursachen haben kann, vorzubeugen. 5. Welche Problemstellungen zur Erfassung der Schulpflicht gibt es aus Sicht der Landesregierung möglicherweise durch vorhandene beziehungsweise anzuwendende Vorgaben des Datenschutzes? Problemstellungen in Zusammenhang mit der Erfassung der Schulpflicht sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Erfassung der Schulpflichtigen erfolgt auf der Grundlage des § 4 Absatz 1 der Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (MeldDÜV NRW).