LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5172 28.02.2014 Datum des Originals: 27.02.2014/Ausgegeben: 05.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1922 vom 24. Januar 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Josef Wirtz CDU Drucksache 16/4885 Konsequenzen der Landesregierung aus der Erhöhung des Kofinanzierungsanteils der Europäischen Union beim Schulobstprogramm Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1922 mit Schreiben vom 27. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Europäische Union stellt in diesem Jahr mehr Geld für die Schulobstförderung bereit und erhöht den Ansatz des Programmes von 90 Mio. Euro auf 150 Mio. Euro. Auf Deutschland entfallen rund 19,7 Mio. Euro. Die Europäische Union erhöht ihren Kofinanzierungsanteil von 50% auf 75%. Der Anteil der Länder sinkt entsprechend, so dass mehr Schulen in den Genuss einer Förderung kommen könnten, oder aber eine Modifizierung am NRW-Schulobstprogramm denkbar wäre. Vorbemerkung der Landesregierung Obst und Gemüse sind ein bedeutender Bestandteil ausgewogener Ernährung, doch die meisten Kinder essen deutlich weniger davon als von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlen. Über das EU-Schulobstprogramm bekommen Grund- und Förderschulkinder regelmäßig kostenlos eine Portion Obst und Gemüse, können neue Geschmackserfahrungen machen und erleben gesunde Ernährung als selbstverständlichen Teil des Alltags. Der rückläufige Trend des Obst- und Gemüseverzehrs soll auf diese Weise umgekehrt und die Essgewohnheiten der Kinder nachhaltig geändert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5172 2 Die Erhöhung der Finanzmittel für das Schulobstprogramm erfolgt im Rahmen der EUReform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Zentrale Punkte der Reform sind u.a. die Erhöhung der Gemeinschaftsbeihilfe für die Mitgliedstaaten von bisher 90 Mio. € auf 150 Mio. € und die Reduzierung des Kofinanzierungsanteils für die Mitgliedstaaten von in der Regel 50% auf 25%. 1. Mit welchem Mittelzuwachs beim Schulobstprogramm rechnet die Landesregie- rung? Durch die Erhöhung der bereitgestellten Mittel der Europäischen Union zur Schulobstförderung in den Ländern stehen bundesweit zukünftig ca. 19,7 Mio. Euro zur Verfügung. Verbunden mit einem darüber hinaus erhöhten Kofinanzierungsanteil der EU von 50 auf 75 Prozent ist ein weiterer Ausbau des Schulobstprogramms auch in Nordrhein-Westfalen möglich. Über die Höhe der EU-Mittel, die für die einzelnen Bundesländer zur Verfügung stehen werden , gibt es derzeit noch keine verlässlichen Daten, da die Höhe u.a. davon abhängig ist, wie viele Bundesländer sich am Programm beteiligen. Über die Verteilung wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Mitte April 2014 nach Anmeldung der teilnehmenden Länder entscheiden. 2. Inwieweit wird die Landesregierung die Voraussetzungen schaffen, dass die er- höhten Mittel abgerufen werden können. Das EU-Schulobstprogramm NRW wurde im März 2010 in Nordrhein-Westfalen in 355 Schulen eingeführt. Seither konnte es erfolgreich ausgeweitet werden, so dass mittlerweile 802 Schulen von der regelmäßigen und kostenlosen Obst- und Gemüseversorgung während des gesamten Schuljahres profitieren. Die Mitwirkung am EU-Schulobstprogramm setzt voraus, dass beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Regionale Strategie angemeldet wird, um die Mittel abrufen zu können. Die Einreichung der Regionalen Strategie ist für NRW fristgerecht erfolgt. Derzeit wird geprüft, welche Auswirkungen durch die Ausweitung des Programms in der Umsetzung personal- und verwaltungsseitig zu erwarten sind. 3. Welche Modifizierungen am Schulobstprogramm gedenkt die Landesregierung vorzunehmen? Die Landesregierung hat mit der Einführung des Schulobstprogramms mittlerweile rund 144.000 Schulkinder erfasst, die über die Schule regelmäßig dreimal wöchentlich mit Obst und Gemüse versorgt werden. Es ist beabsichtigt, mehr Schulen als bisher in das Programm aufzunehmen, um dessen Reichweite stetig zu steigern und den Anteil der erreichten Zielgruppe von aktuell rund 21 % weiter zu erhöhen. Darüber hinaus wird die Landesregierung auch die Begleitmaßnahmen zur Schulobstförderung fördern und nach Möglichkeit ausbauen. Hierzu zählen derzeit eine Reihe von Informationsbroschüren für den Schulunterricht und der Einsatz qualifizierter LandFrauen zum Thema "Gesundes Schulfrühstück mit Milch und Obst". 4. Wie wurde an den Schulen im Land die von der Landesregierung verfügte Kür- zung auf eine Förderung an drei Tagen aufgenommen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5172 3 Die Umstellung auf wöchentlich drei Schulobst-Verzehrstage ist von den Schulen gut angenommen worden. Die teilnehmenden Schulen sind zufrieden und freuen sich über die Abnahmewilligkeit der Kinder. Für die Schulen hat sich diese praktikable Variante bewährt. Neu hinzugekommene Schulen bewerten sehr positiv, dass sie durch die Erhöhung der Reichweite ebenfalls vom Programm profitieren können. 5. Wie hat sich die Anzahl der teilnehmenden Schulen entwickelt? Über den Zeitraum von 2010 bis 2013 hat sich eine kontinuierliche Zunahme der teilnehmenden Schulen von 355 auf aktuell 802 Schulen entwickelt, was eine Steigerung um mehr als das Doppelte entspricht. Reichweite des EU-Schulobstprogramms NRW: chuljahr Schulen SchülerInnen 2009/2010 355 65.000 2010/2011 450 85.000 2011/2012 520 100.000 2012/2013 581 110.000 2013/2014 802 144.000 Eine weitere deutliche Steigerung in diesem Jahr vor dem Hintergrund der oben genannten Entwicklung ist angestrebt. Insgesamt nehmen am EU-Schulobstprogramm 7 Bundesländer teil, ab dem nächsten Schuljahr kommt Niedersachsen dazu. Das Umsetzungsmodell zum Programm von NRW wird von Niedersachsen übernommen. Nordrhein-Westfalen hat im Vergleich mit den anderen Bundesländern besonders gute Bedingungen für die Umsetzung des Programms geschaffen: - NRW liegt zusammen mit Baden-Württemberg und Thüringen mit dem Portionspreis für Obst und Gemüse am unteren Limit, was die mögliche Anzahl belieferter Kinder erhöht. - Mit dem Angebot von 3 Verzehrstagen pro Woche hat NRW zusammen mit Sachsen-Anhalt und dem Saarland die höchste Rate, was ebenfalls den Kindern zugute kommt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein positiver und nachhaltiger Effekt auf die Verzehrsgewohnheit der Kinder erzielt werden soll. Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz liefern im Durch- schnitt nur 1 mal, Thüringen 1-2 mal pro Woche. - Die teilnehmenden Schulen können in NRW und Thüringen auch in den Folgejahren im Programm bleiben, um die Nachhaltigkeit der gewünschten Ziele zu erhöhen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5172 4 - In der Kombination eines günstigen Portionspreises mit dem Angebot der 3 Verzehrstage in der Woche und dem Hinweis, dass alle teil- nehmenden Schulen im Programm bleiben können, hat NRW damit derzeit ein einmaliges und besonders attraktives Programm aufzuweisen.