LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5174 28.02.2014 Datum des Originals: 27.02.2014/Ausgegeben: 05.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1906 vom 23. Januar 2014 der Abgeordneten Eckhard Uhlenberg, Klaus Kaiser und Petra Vogt CDU Drucksache 16/4863 Streichung der Stelle des Modellbauers beim Förderzentrum für die integrative Beschulung blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler (FIBS) in Soest Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1906 mit Schreiben vom 27. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister , dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor wenigen Wochen wurde im Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ein neues Schulgesetz mit dem Anspruch verabschiedet, die Inklusion zu fördern und die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen im Schulbereich umzusetzen . § 24 der Konvention fordert für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen eine inklusive Beschulung unter „angemessene(n) Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen“. In § 24 Nr. 2 heißt es hierzu: „(..) stellen die Vertragsstaaten sicher, dass e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration [Inklusion] wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische Entwicklung gestattet, angeboten werden. Diese Unterstützung leistete bisher für alle blinden und stark sehbehinderten Schülerinnen und Schüler das Förderzentrum für die integrative Beschulung blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler (FIBS) in Soest. Es wurde auf Initiative von Eltern in den achtziger LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5174 2 Jahren gegründet und bereitet sämtliche Unterrichts- und Prüfungsmaterialien für integrativ beschulte Betroffene auf. Hierzu gehört insbesondere die Umsetzung von Bildern und Grafiken aus dem mathematisch naturwissenschaftlichen Bereich in Tastmodelle. Die Auslastung ist so groß, dass schon heute Lehrerinnen und Lehrer ihren Unterricht mit ca. einem halben Jahr Vorlauf detailliert planen müssen. Nur so ist gewährleistet, dass dann tatsächlich allen Schülerinnen und Schüler der Klasse das gleiche Unterrichtsmaterial vorliegt . Was für eine hohe Belastung es für ein betroffenes Kind bedeutet, wenn es zur Erfassung komplexer Sachverhalte verbale Erklärungen hört, die dem Tastmodell, dass es zur Unterstützung erhält, nicht entsprechen, bestätigen Sonderpädagogen, die inklusiv arbeiten. Die Regelpädagogen, die selbst keine Brailleschrift beherrschen, können Abweichungen in Erklärungen , die zu einem falschen Verständnis führen können, gar nicht bemerken. Bei der Vielzahl der Bücher und Materialien, die an den unterschiedlichen Schulen und Schultypen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, ist es nicht möglich, Schülerinnen und Schüler lediglich aus einem Fundus einmal erstellter Modelle auszustatten. Nur bei passgenauem Arbeitsmaterial sind nach Aussagen der inklusiv arbeitenden Pädagoginnen und Pädagogen , ein nicht stigmatisierender und reibungsloser Unterrichtsablauf und eine angemessene Vorbereitung, z.B. auf die Abschlussprüfungen gewährleistet. 1. Wann wird eine neue Planstelle für einen Modellbauer, eine Modellbauerin einge- richtet? Die Stelle des Modellbauers hatte bereits vor dem Übergang der Stelle vom damaligen Landesinstitut in Soest zur Bezirksregierung Arnsberg einen kw-Vermerk. Im vorliegenden Fall war als Zeitpunkt für den Wegfall der Stelle die Pensionierung des Stelleninhabers vorgesehen . Durch den Tod des Stelleninhabers wurde dieser kw-Vermerk vorzeitig wirksam. Über die Einrichtung einer neuen Stelle wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2015 zu entscheiden sein. 2. Auf welche Weise will die Landesregierung sicherstellen, dass der in der Zwi- schenzeit entstehende Antragsstau so zeitgerecht abgearbeitet wird, dass nicht im kommenden Frühjahr z.B. die anstehenden Abiturienten ohne geeignetes Vorbereitungsmaterial in die Abiturprüfungen gehen müssen? Die Vertreter der schulfachlichen Dezernate 41 und 43 der Bezirksregierung Arnsberg hatten sich zwischenzeitlich um eine Lehrkraft aus dem Bereich der Sonderpädagogik bemüht, die technische Unterstützung leisten konnte, und diese auf Zeit abgeordnet. Der Abordnungszeitraum ist zwischenzeitlich abgelaufen. Da es für einen Modellbauer am FIBS kein passgenaues Berufsbild gibt, ist es schwierig, eine Ersatzperson zu finden. Als Zwischenlösung werden über Werkverträge Honorarkräfte beschäftigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5174 3 3. Wie stellt sich die Landesregierung die zukünftige Versorgung blinder Schülerinnen und Schüler mit passendem Unterrichtsmaterial bei den angestrebten steigenden Inklusionszahlen vor? Die Landesregierung ist auch in Zukunft bestrebt, die blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler mit geeignetem Material zu versorgen. Angesichts der vorliegenden Fälle von Wechseln im Bereich der Sekundarstufe I aus den entsprechenden Förderschulen in das Regelschulsystem lässt sich zumindest gegenwärtig von einer Stagnation auf moderatem Niveau sprechen. Von den zwölf Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen wechselten 2010 13 Schülerinnen und Schüler, 2011 16 Schülerinnen und Schüler, 2012 19 Schülerinnen und Schüler und 2013 13 Schülerinnen und Schüler an eine Regelschule der Sekundarstufe I. Zu bedenken sind allerdings auch die Schülerinnen und Schüler, die direkt in den Gemeinsamen Unterricht gehen. Die Landesregierung wird hier die weitere Entwicklung beobachten.