LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5176 28.02.2014 Datum des Originals: 27.02.2014/Ausgegeben: 05.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1968 vom 4. Februar 2014 des Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk CDU Drucksache 16/4972 Finanzierung des Fluthilfefonds Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1968 mit Schreiben vom 27. Februar 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Handelsblatt hat am 30. Januar 2014 berichtet, dass erst 10 Prozent der Mittel des Fluthilfefonds bis Ende 2013 abgerufen wurden. In diesem Zusammenhang erklärt Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans, dass der Aufbauhilfefonds ein gutes Beispiel dafür sei, dass Nordrhein-Westfalen zur Mitfinanzierung Kredite aufnehmen müsse, um andere Länder zu entlasten. Diese stünden als „Musterknaben der Haushaltskonsolidierung da“, weil NRW ihnen Schulden erspare. Das Errichtungsgesetzes für den nationalen Fonds „Aufbauhilfe“ sieht vor, dass die Länder ihren Beitrag über zwanzig Jahre wie folgt leisten: Für die Jahre 2014 bis 2019 wird das Finanzausgleichsgesetz dahingehend geändert, dass jährlich ein zusätzlicher Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 202 Millionen Euro von den Ländern an den Bund übertragen wird. Nach Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes zahlen die Länder in den Jahren 2020 bis 2033 jährlich einen Betrag in Höhe von 202 Millionen Euro direkt an den Bund. Vorbemerkung der Landesregierung Die Aussagen des Finanzministers, dass „Nordrhein-Westfalen Kredite aufnehmen muss, damit andere Länder keine Schulden machen müssen und sich als Musterknaben feiern lassen können“, bezieht sich auch auf den Beitrag des Landes im Rahmen des horizontalen Gesamtfinanzausgleichs. Das Land hat im vergangenen Jahr 2013 in der Summe rd. 1,7 Mrd. EUR eingezahlt. Ohne diese Hilfen an andere hätte Nordrhein-Westfalen 2013 weniger als drei Prozent seines Haushalts mit Krediten finanzieren müssen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5176 2 Die Fluthilfe ist nur ein weiteres sichtbares Beispiel für das Verständnis von Solidarität des Landes. NRW gibt Jahr für Jahr kreditfinanziert 44 Mio. EUR an die flutgeschädigten Länder. 1. Wie hoch war der Mittelabruf aus dem Fonds „Aufbauhilfe“ zum 31.12.2013? 2. Wie wurden die bislang abgerufenen Mittel verwendet? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Gemäß der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe “ (Aufbauhilfeverordnung – AufbhV) und dem angehängten Wirtschaftsplan 2013 vom 16. August 2013 sollen in 2013 Mittel für Schäden in den folgenden Bereichen zur Verfügung gestellt werden: Förderbereich Mittelvolumen Soll (gemäß Wirtschaftsplan vom 16.08.2013) Mio. EUR Soforthilfen der Länder 369,7 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehöriger Freier Berufe 527,5 Land- und Forstwirtschaft/ländliche Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden 401,6 Private Haushalte und Wohnungsunternehmen 587,5 Kulturelle Einrichtungen und Kulturdenkmäler 62,8 Forschungseinrichtungen 2,3 Infrastruktur in den Gemeinden 785,3 Infrastruktur der Länder 373,5 Bislang ist noch kein Zwischenbericht bzw. Verwendungsbericht gemäß § 4 AufbhV für das Sondervermögen „Aufbauhilfe“ für das Wirtschaftsjahr 2013 veröffentlicht worden, sodass derzeit noch keine Informationen über die tatsächliche Verwendung der Mittel vorliegen. Es zeichnet sich allerdings im Vorfeld ab, dass die Mittel aus dem Fluthilfefonds bis Ende 2013 in einem deutlich geringeren Umfang als geplant abgerufen worden sind. NordrheinWestfalen wird sich dafür einsetzen, dass die Mittel zweckentsprechend verwandt werden und dass im Umfang nicht in Anspruch genommener Mittel eine entsprechende Entlastung der finanzierenden Länder erfolgt. 3. Wie erfolgt die Finanzierung des Fonds „Aufbauhilfe“ durch Bund und Länder un- ter der konkreten Angabe der Veranschlagung im Haushaltsplan bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung? Die Finanzierung des Fonds „Aufbauhilfe“ wurde durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2401) geregelt. Danach erfolgt die finanzielle Beteiligung der Länder in den Jahren 2014 bis 2019 durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern. Dabei erhält der Bund einen jährlichen Festbetrag i. H. v. 202 Mio. EUR. Da die horizontale Umsatzsteuerverteilung insoweit nach den Einwohneranteilen der Länder erfolgt, trägt das Land Nordrhein-Westfalen den Finanzierungsanteil der Länder in Höhe seiner Einwohnerquote (derzeit 21,77 v. H.) mit. Der Beitrag beläuft sich somit auf jährlich rd. 44 Mio. EUR. Dieser Beitrag wird im Landeshaushalt nicht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5176 3 bei einem Ausgabetitel veranschlagt, sondern führt zu entsprechenden Mindereinnahmen beim Landesanteil an der Umsatzsteuer (Kapitel 20 010 Titel 015 10). In den Jahren 2020 bis 2033 leisten die Länder ihren Beitrag über direkte Zahlungen in monatlichen Teilbeträgen an den Bund. Der Länderbeitrag beträgt jährlich unverändert 202 Mio. EUR. Die horizontale Verteilung richtet sich ebenfalls nach den Einwohneranteilen der Länder . Wie der Finanzierungsanteil des Landes Nordrhein-Westfalen dann im Landeshaushalt abgebildet wird, ist bei der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2020 ff. zu entscheiden. Hintergrund für die geänderten Zahlungsmodalitäten ab dem Jahr 2020 ist die Befristung des derzeitigen Finanzausgleichsgesetzes – und damit der gesetzlichen Grundlage für die vertikale Umsatzsteuerverteilung – bis zum 31. Dezember 2019. Mit dem Nachtragshaushalt 2013 hat der Bund die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Zahlung der Zuweisung des Bundes an den zur Beseitigung der Hochwasserschäden errichteten Fonds „Aufbauhilfe“ i. H. v. 8 Mrd. EUR geschaffen. Dadurch stieg die Ermächtigung für die Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 2013 von 17,1 Mrd. EUR auf 25,1 Mrd. EUR. Mit dem Nachtragshaushalt 2013 sind ausschließlich Änderungen in den Einzelplänen 32 (Kapitel 32 01 Titel 325 11 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt) und 60 (Kapitel 60 02 Titel 634 02 Zuweisung an das Sondervermögen „Aufbauhilfe“) des Bundeshaushalts i. H. v. 8 Mrd. EUR vorgenommen worden. 4. In welcher Höhe hat das Land bislang Kredite zur Finanzierung des Fonds „Auf- bauhilfe“ aufgenommen? Der Bund hat den Fonds „Aufbauhilfe“ gemäß den Bestimmungen des Aufbauhilfegesetzes vom 15. Juli 2013 mit einem Kapital i. H. v. 8 Mrd. EUR ausgestattet und dieses in 2013 vollständig vorfinanziert. Die Länder tragen ihre entsprechenden Finanzierungsanteile (siehe auch Antwort zu Frage 3) ab dem Haushaltsjahr 2014. Ab 2014 hat Nordrhein-Westfalen einen jährlichen Beitrag i. H. v. rd. 44 Mio. EUR zu leisten. Dieser Beitrag wird im Landeshaushalt nicht bei einem Ausgabetitel veranschlagt, sondern über eine entsprechende Mindereinnahme beim Landesanteil an der Umsatzsteuer erbracht. Die hierdurch entstehende Lücke i. H. v. 44 Mio. EUR muss durch zusätzliche Kredite geschlossen werden. Somit muss sich Nordrhein-Westfalen zur Entlastung anderer Länder verschulden.