LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5177 27.02.2014 Datum des Originals: 27.02.2014/Ausgegeben: 05.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1936 vom 28. Januar 2014 der Abgeordneten Dirk Wedel und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/4909 Wie viele Richter und Staatsanwälte fehlen im Landgerichtsbezirk Wuppertal? Der Justizminister hat die Kleinen Anfrage 1936 mit Schreiben vom 27. Februar 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 4.930 Richter und 1.080 Staatsanwälte. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat ausweislich eines Berichts der Rheinischen Post vom 21.12.2013 jetzt Alarm geschlagen. DRB-Landeschef Reiner Lindemann wird in dem erwähnten Pressebericht damit wiedergegeben, dass 480 Richter und bis zu 210 Staatsanwälte in NRW fehlen würden. Demgegenüber bekundet die Landesregierung durch das Justizministerium, dass zum Stichtag des 01.10.2013 landesweit lediglich 46 Planstellen für Richter und Staatsanwälte vakant seien. Nach einem Bericht von Radio Wuppertal vom 21.01.2014 sollen auch im Landgerichtsbezirk Wuppertal viele Richterstellen unbesetzt sein. Dies habe das Landgericht auf Anfrage bestätigt . Im Landgerichtsbezirk, zu dem neben dem Landgericht Wuppertal auch die Amtsgerichte Mettmann, Remscheid, Solingen, Velbert und Wuppertal gehören, solle es eigentlich 160 Richter geben, aber tatsächlich seien es fast ein Fünftel weniger. Nach dem offiziellen Berechnungssystem fehlten hier 27 Richter. Vorbemerkung der Landesregierung Die in der Kleinen Anfrage genannte, in dem Artikel der Rheinischen Post vom 21.12.2013 wiedergegebene Behauptung, in Nordrhein-Westfalen fehlten 480 Richter und bis zu 210 Staatsanwälte, ist nicht zutreffend. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5177 2 Nach dem in den Justizverwaltungen der Länder eingesetzten Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y ergibt sich in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2013 nach dem vorläufigen Jahresergebnis 2013 ein rechnerischer Personalbedarf an Richtern/Richterinnen von 4.934,00 Arbeitskraftanteilen und an Staatsanwälten/Staatsanwältinnen von 1.129,04 Arbeitskraftanteilen. Dem stehen in Nordrhein-Westfalen 4.725,45 kontingentierte Planstellen /Stellen für Richterinnen und Richter und 1.057,50 Planstellen/Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gegenüber, so dass hieraus zwar ein rechnerischer Fehlbestand von 209 Stellen für Richterinnen/Richter und 72 Stellen für Staatsanwältinnen/Staatsanwälte folgt. Dieser mittels PEBB§Y errechnete (rechnerische) Personalbedarf ist indes immer auch im Zusammenhang mit weiteren Faktoren - wie z.B. den zum Teil schwankenden Eingangszahlen , dem Bestand an Verfahren sowie der Verfahrensdauer - zu sehen. Die nicht unerhebliche Belastung im Bereich der Justiz in Nordrhein-Westfalen stellt sich überdies regional und im Vergleich der verschiedenen Gerichtsbarkeiten unterschiedlich dar und hängt auch von individuellen Verhältnissen vor Ort ab, so dass (rechnerische) Personalbedarfszahlen nach PEBB§Y allein betrachtet nur eingeschränkt aussagekräftig sind. Zu berücksichtigen ist auch, dass seit der Erhebung der Werte zur Berechnung des Personalbedarfs nach PEBB§Y (2001, in Teilen 2008) diverse Änderungen auf dem Gebiet der Gesetzgebung, aber auch in organisatorischer und technischer Hinsicht eingetreten sind. Deshalb führen die Länder derzeit im Rahmen des Projekts PEBB§Y-Fortschreibung 2014 mit Unterstützung einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft neue Erhebungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften an bundesweit 70 Erhebungsdienststellen durch, die zu neuen aktualisierten Bewertungszahlen zur Ermittlung des Personalbedarfs führen sollen. Unter Berücksichtigung aller Faktoren ist die personelle Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen derzeit auskömmlich und ihre Leistungsfähigkeit gesichert. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften werden dem Anspruch, die Rechtspflege auf qualitativ hohem Niveau sicherzustellen, in vollem Umfang gerecht. Dies vorausgeschickt beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt, wobei die Fragen 1, 2 und 4 zusammengefasst beantwortet werden: 1. Welche Belastungsquoten haben die Richter an den Gerichten des Landgerichts- bezirks Wuppertal sowie die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Wuppertal in den letzten drei Jahren jeweils aufgewiesen (bitte differenziert nach stellenbasierten und personalverwendungsbasierten Belastungsquoten)? 2. Über welche Ausstattung an Richtern und Staatsanwälten verfügen jeweils die einzelnen Gerichte des Landgerichtsbezirks Wuppertal und die Staatsanwaltschaft Wuppertal (bitte in Stellen und MAK)? 4. Welcher Personalbedarf in Stellen errechnet sich für Richter und Staatsanwälte nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y an den einzelnen Gerichten des Landgerichtsbezirks Wuppertal sowie der Staatsanwaltschaft Wuppertal? Der Personalbedarf für Richterinnen/Richter und Staatsanwältinnen/Staatsanwälte nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y, die Personalverwendung der Richterinnen /Richter und Staatsanwältinnen/Staatsanwälte sowie die personalverwendungsbasierten Belastungsquoten für die Laufbahnen der Richterinnen/Richter und Staatsanwältinnen /Staatsanwälte an den einzelnen Gerichten im Landgerichtsbezirk Wuppertal und der Staatsanwaltschaft Wuppertal in den letzten drei Jahren sind in der anliegenden Übersicht dargestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5177 3 Stellenbasierte Belastungsquoten werden für die Landesebene und die einzelnen Mittelbehördenbezirke , nicht aber für einzelne Gerichte oder Staatsanwaltschaften erhoben. Die Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y dient lediglich der Berechnung des Personalbedarfs auf Landesebene - als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für den Haushaltsgesetzgeber - und der Personalverteilung auf Bezirksebene (z.B. Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften ); hingegen dient das Personalberechnungssystem PEBB§Y nicht der Geschäftsverteilung an einzelnen Gerichten oder Staatsanwaltschaften. Für die Personalzuteilung an einzelne Dienststellen bietet PEBB§Y allenfalls eine Richtschnur. PEBB§Y beruht methodisch auf bundesweiten Durchschnittswerten, deren Repräsentativität immer weiter abnimmt, je kleiner die betrachtete Einheit ist. Örtliche Besonderheiten einzelner Gerichte und Behörden werden im System nicht abgebildet; sie werden daher nicht im Wege von PEBB§Y, sondern bei der individuellen Personalzumessung und -zuweisung durch die Mittelbehörden berücksichtigt. Nur zum Zwecke der Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden die Planstellen/Stellen der Gerichte im Landgerichtsbezirk Wuppertal und bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal zum Stichtag 01.01.2014 abgefragt (zweite Spalte von rechts in der anliegenden Übersicht) und zum Personalbedarf (Frage 4) ins Verhältnis gesetzt (rechte Spalte in der Übersicht). Soweit vergleichbare Zahlen auch für die letzten drei Jahre erbeten werden, ist die Abfrage solcher Daten mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich. Außerdem wären diese Daten schon aus den vorgenannten Gründen für einen Vergleich mit dem rechnerisch ermittelten Personalbedarf nach PEBB§Y nicht geeignet. Hinzukommt, dass die Zahl der Planstellen und Stellen an einzelnen Gerichten und der Staatsanwaltschaft im Jahresverlauf mitunter erheblichen Schwankungen unterliegt. Eine solche - an einem zufällig gewählten Stichtag anknüpfende - Betrachtungsweise ließe die zwingend notwendigen Planungen der Mittelbehörden , beispielsweise im Hinblick auf kurzfristig aus Elternzeit und Beurlaubung zurückkehrende Richterinnen/Richter und Staatsanwältinnen/Staatsanwälte, bereits erteilte Einstellungszusagen sowie Schwankungen bei der Zahl der Abgänge nicht erkennen und würde den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht gerecht. 3. Wie viele Richterstellen waren an den einzelnen Gerichten des Landgerichtsbe- zirks Wuppertal am 21.01.2014 jeweils nicht besetzt? Hinsichtlich der Ist-Besetzung von Planstellen und Stellen liegen nur Daten zum Stand 01.01.2014 vor. Danach waren bei den einzelnen Gerichten des Landgerichtsbezirks Wuppertal in folgendem Umfang Planstellen und Stellen des richterlichen Dienstes kurzzeitig nicht besetzt: LG Wuppertal 1,70 Planstellen AG Wuppertal 0,32 Planstellen AG Mettmann 0,00 Planstellen AG Remscheid 0,25 Planstellen AG Solingen 1,00 Planstellen AG Velbert 2,00 Planstellen. Die freien Planstellen werden demnächst mit Plan- oder Proberichterinnen oder -richtern besetzt bzw. werden für Rückkehrer aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung freigehalten. J:\Dokumente\I\I.2\Einzelsachen\5111E\5111E-I.2.14\2014-01-30-Kleine Anfrage 1936_Daten LG-Bezirk Wuppertal 1 von 1 Personalbedarf Richter/ Staatsanwälte Personalverwendung * Richter/ Staatsanwälte personalverwendungs - basierte Belastungsquote Stellen nach Abfrage rechnerischer Wert aus Personalbedarf 2013** und Stellen nach Abfrage 2011 58,99 54,21 108,82% 2012 53,85 52,20 103,15% 2013** 54,62 51,20 106,68% 2011 12,89 10,70 120,50% 2012 12,49 9,20 135,73% 2013** 12,59 10,20 123,43% 2011 15,47 13,00 119,01% 2012 15,30 12,00 127,48% 2013** 14,62 10,75 136,02% 2011 17,03 14,00 121,62% 2012 16,63 13,50 123,16% 2013** 16,33 13,00 125,59% 2011 10,47 9,50 110,17% 2012 10,43 9,60 108,60% 2013** 10,57 8,35 126,55% 2011 53,03 42,95 123,46% 2012 50,27 39,35 127,76% 2013** 49,11 35,15 139,73% 2011 47,06 42,63 110,38% 2012 50,19 41,25 121,68% 2013** 50,12 41,97 119,41% *Personalverwendung nach dem Stichtag 31.12. eines jeden Jahres. **Personalbedarf nach dem vorläufigen Jahresergebnis 2013. Jahr Ergebnisse der anlassbezogenen Stellenabfrage zum Stichtag 01.01.2014 Daten zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 1936 LG Wuppertal Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y bzw. PEBB§Y-Fach 58,00 94,18 ordentliche Gerichtsbarkeit AG Velbert StA Wuppertal AG Solingen AG Wuppertal Gerichtsbarkeit/ Staatsanwaltschaft Gericht/ Staatsanwaltschaft 100,23 9,00 117,41 AG Mettmann AG Remscheid Staatsanwaltschaft 10,00 125,89 44,00 111,62 15,00 108,84 15,00 97,48 50,00 5177 Anlage.pdf Tabelle1