LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5189 05.03.2014 Datum des Originals: 05.03.2014/Ausgegeben: 10.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1943 vom 29. Januar 2014 der Abgeordneten Henning Höne, Christof Rasche und Kai Abruszat FDP Drucksache 16/4922 Der Umweltschutz kommt auch ohne bürokratische Umweltzonen voran – Wie nützlich sind Umweltzonen in der Gesamtbilanz? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1943 mit Schreiben vom 5. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In zahlreichen Kommunen sind Umweltzonen fester Bestandteil der Umsetzung der EUFeinstaubrichtlinie aus dem Jahr 2008. Mit der Einführung der Umweltzonen erhofften sich Verantwortliche einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität innerhalb der festgesetzten Zonen. Jetzt kam der Auto Club Europa (ACE) zu dem Schluss, dass die Umweltzonen „ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr“ (Westdeutsche Zeitung, 28. Januar 2014) erfüllten. Zwar ist die Auffassung des ACE, dass die Innovationskraft der Automobilhersteller die Umweltfreundlichkeit neuer Automobile weiter erhöhe, zutreffend, doch ist grundsätzlich die Sinnhaftigkeit der ursprünglichen Zwecksetzung der Umweltzonen zu bezweifeln. Denn die Feinstaubbelastung ist vielerorts nicht hauptsächlich dem Verkehr zuzuschreiben. Verstärkt wird der Eindruck, dass die Umweltplaketten überflüssig geworden zu sein scheinen und der Verkehr nicht hauptursächlich ist, dadurch, dass auch innerhalb von Städten ohne Umweltzonen rückläufige Umweltbelastungen festzustellen sind, wie die Landesregierung in Niedersachsen bestätigt (Vgl. Drucksache 17/1061 des Niedersächsischen Landtags ). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5189 2 Die bürokratische Beschaffung der Umweltplaketten für die Autohalter und auch die nötigen Kontrollinstanzen zur Einhaltung der Umweltzonen innerhalb der Kommunen sind kostenaufwendig und belasten die privaten und öffentlichen Haushalte. 1. Wie hat sich die Feinstaubbelastung seit der Festsetzung von Umweltzonen in den entsprechenden Kommunen in NRW entwickelt? (Bitte nach Kommunen und Jahren angeben.) Die Feinstaubjahreswerte in Städten mit Umweltzonen in NRW sind in der Anlage in der Tabelle 1 aufgelistet. 2. Wie hat sich die Feinstaubbelastung in den Großstädten in NRW seit 2005 entwi- ckelt, die keine Umweltzonen festgesetzt haben? Für die Beantwortung der Frage können lediglich Messwerte aus den Kommunen Aachen und Bielefeld herangezogen werden. Es gibt in NRW keine weiteren Großstädte ohne Umweltzone , in denen die Feinstaubbelastung gemessen wird. Feinstaubjahreswerte sind in der Anlage in der Tabelle 2 aufgelistet. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage des Auto Club Europa (ACE), dass die Umweltplaketten ihren ursprünglichen Sinn heute nicht mehr erfüllen? Die Aussage des ACE, dass die Umweltplaketten heute ihren ursprünglichen Sinn nicht mehr erfüllen, trifft aus Sicht der Landesregierung nicht zu. Die Feinstaubbelastung ist in den Kommunen mit Umweltzone bereits deutlich zurückgegangen, dennoch treten insbesondere in Ruhrgebietsstädten noch immer mehr als die nach EU-Luftqualitätsrichtlinie zulässigen 35 Tage mit Feinstaubkonzentrationen über 50 µg/m³ (Überschreitungstage) auf. Deshalb müssen Minderungsmaßnahmen in allen Verursacherbereichen konsequent weitergeführt werden . Das Potenzial des Instruments Umweltzone muss vollständig ausgeschöpft werden. Deshalb sind ab dem 01.07.2014 in Nordrhein-Westfalen in Umweltzonen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette erlaubt (Ausnahme Münster: ab dem 01.01.2015). Zudem wird die Einhaltung der Regelungen streng kontrolliert. Allein im Jahr 2013 wurden NRW-weit noch rund 40.000 Verstöße festgestellt. Ausnahmegenehmigungen werden überwiegend befristet erteilt. Die Fuhrparkregelungen für Unternehmen und Befreiungen für Busse im ÖPNV laufen im Jahr 2015 aus. 4. Plant die Landesregierung eine Initiative, die bürokratischen Umweltplaketten auf Bundesebene abzuschaffen? Die Landesregierung plant keine Initiative, die Umweltplaketten auf Bundesebene abschaffen . 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, welche Ressourcen inner- halb der kommunalen Ordnungsämter für die Kontrolle der Einhaltung der Umweltzonen gebunden werden? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5189 3 Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Ressourcen der kommunalen Ordnungsämter für die Kontrolle der Einhaltung der Umweltzonen gebunden werden. Anlage zur Kleinen Anfrage 1943 Tabelle 1 Feinstaubjahreswerte in Städten mit Umweltzonen in NRW seit Einführung der ersten Umweltzonen im Jahr 2008 (JM = Jahresmittelwert I~g/m' ; ÜT = Anzahl der Tage, an denen der Tagesgrenzwert in Höhe von 50 ~g/m'überschritten wurde) Stations- UmweltKommune kürzel' zone seit 2012 2011 2010 JM ÜT JM ÜT JM ÜT Bochum VBOH 01 .10.2008 27 20 30 33 - - Bottrop VBOT 01 .10.2008 27 28 32 44 - - Dinslaken VDIN 01 .07.2011 - - - - 27 14 Dortmund VDOM 01 .10.2008 28 32 32 49 32 27 Dortmund VDOR 01 .10.2008 24 17 30 39 29 22 Duisburq VDUI 01.10.2008 24 25 28 37 29 31 Düsseldorf DDCS 15.02.2009 28 26 32 42 35 48 Essen VEAE 01 .10.2008 28 34 31 48 31 30 Essen VEFD 01 .10.2008 - - - - 29 19 Essen VESN 01 .10.2008 25 12 28 32 25 6 Gelsenkirchen VGES 01 .10.2008 33 51 40 79 - - Hagen VHAM 01 .01.2012 29 26 32 43 31 21 Herne VHER 01 .10.2008 34 58 36 67 - - Herten •• 01 .10.2008 Köln. VKCL 01 .10.2008 30 27 31 26 30 14 Köln VKTU 01 .10.2008 24 18 25 22 28 22 Krefeld" KR HA 01 .01.2011 32 38 30 47 32 38 Mönchengladbach VMGR 01 .01 .2013 20 18 24 24 25 24 Mönchen- JIIadbach VMGF 01012013 27 28 31 42 - - Mülheim VMHA 01 .10.2008 - - - - 31 22 Münster VMS2 01 .01 .2010 25 13 29 22 31 22 Münster VMSW 01.01.2010 - - - - - - Oberhausen VOBM 01 .10.2008 30 37 34 47 33 32 Recklinghausen VREB 01 .10.2008 - - - - 27 16 Remscheid " 01 .01.2013 Wuppertal VWEL 15.02.2009 25 13 28 24 30 24 • weitere Informationen zu diesen Messstationen sind erhaltlich unter: www.lanuv.nrw.dellufVtemes/stat.htm 2009 2008 JM ÜT JM ÜT - - - - - - - - 30 26 - - 32 42 - - 30 27 29 19 28 28 29 24 35 47 36 49 34 47 - - - - - - 25 14 27 14 - - - - 32 35 32 32 - - - - 31 28 - - 27 16 27 18 36 70 35 68 24 18 23 16 31 36 - - - - 29 22 - - - - 33 38 - - - - 29 26 - - 29 22 29 25 " Luftbelastung an der Messstelle auch durch umliegende Industrieanlagen beeinflusst In den Städten Bonn, Castrop-Rauxel , Gladbeck, Herten, Langenfeld , Neuss und Remscheid wurden ebenfalls Umweltzonen eingerichtet, weil der Stickstoffdioxidgrenzwert gemäß EULuftqualitätsrichtlinie überschritten wurde. Feinstaubmessstellen gibt es in diesen Gebieten nicht. Tabelle 2 Feinstaubjahreswerte in Großstädten ohne Umweltzone in NRW seit dem Jahr 2005 (JM = Jahresmittelwert l~g/m3; ÜT = Anzahl der Tage, an denen der Tagesgrenzwert in Höhe von 50 ~g/m3überschritten wurde) • Aachen Bielefeld Messstationen' Messstationen' Jahr VACW VAAC VBIS VBIO VBIE JM ÜT JM ÜT JM ÜT JM ÜT JM 2005 - - 28 18 - - 29 19 - 2006 - - 29 22 - - - - 26 2007 32 48 28 26 - - - - 23 2008 29 28 - - 25 11 - - - 2009 33 44 - - 27 22 - - - 2010 32 32 - - 24 12 - - - 2011 28 34 - - 28 26 - - - 2012 27 32 - - 24 12 - - - weitere Informationen zu diesen Messstationen sind erhältlich unter: www.lanuv.nrw.de/luftltemes/stat.htm ÜT - 25 10 - - - - - BBID JM ÜT - - - - 26 27 - - - - - - - - - -