LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5194 06.03.2014 Datum des Originals: 05.03.2014/Ausgegeben: 11.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1952 vom 4. Februar 2014 des Abgeordneten Thorsten Schick CDU Drucksache 16/4938 Wann gedenkt die Landesregierung die Polizei im Märkischen Kreis ordnungsgemäß unterzubringen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1952 mit Schreiben vom 5. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen gehen zum Wohle der Menschen motiviert ihrem Beruf nach. Daran hat auch die jüngste, enttäuschende Besoldungsanpassung , die für viele Beamtinnen und Beamte reale Einkommenseinbußen produziert, nichts geändert. Deshalb muss jetzt die Landesregierung aus ihrer Fürsorgepflicht heraus besonders sorgsam mit anderen berechtigten Wünschen der Beamtinnen und Beamten umgehen. Durch Gespräche mit Vertretern der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bin ich auf einige bauliche Missstände bei der Unterbringung der Polizisten im Märkischen Kreis aufmerksam gemacht worden. Besonders deutlich sind die Mängel in den Wachen in Meinerzhagen, Lüdenscheid und Iserlohn. Die Landesbehörden des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen (BLB) und das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) sind mittlerweile seit Jahren nicht in der Lage, eine grundsätzliche Lösung der Missstände zu erreichen. In der Wache in Meinerzhagen erfolgte auf Grund der Insolvenz des Besitzers der Immobilie schon lange keine Instandhaltung mehr. Nur im dringenden Fall erfolgten notdürftige Reparaturen. Vor allem im Winter ist die Situation für die Beamtinnen und Beamten nicht tragbar, weil die Beheizung des Gebäudes nur eingeschränkt funktioniert. Durch Proteste der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der entstandene öffentliche Druck bis hin zu Fernsehberichterstattung scheinen das LZPD dazu bewogen zu haben, Mittel bereitzustellen. Dagegen lassen Lösungen in Lü- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5194 2 denscheid und in Iserlohn auf sich warten. In der Lüdenscheider Wache gibt es Probleme mit Kupferfraß, außerdem reichen die Sanitären Anlagen nicht aus. 50 Beamtinnen und Beamte müssen sich eine Damen- und eine Herrentoilette teilen. In Iserlohn wird seit Jahren der dringend benötigte Gewahrsam nicht errichtet. Vorbemerkungen der Landesregierung Die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis ist für insgesamt zwölf Städte und drei Gemeinden zuständig. Sie verfügt dazu über 19 Liegenschaften. Die Bewirtschaftung und Instandhaltung ist entsprechend aufwendig und kostenintensiv, weshalb nicht alle notwendigen Maßnahmen zeitgleich durchgeführt werden können. In der letzten Zeit wurde bereits eine Neuanmietung der Polizeiwache Hemer (2011) realisiert, und es konnte die Ertüchtigung des Dienstgebäudes PW Halver durch den Vermieter in die Wege geleitet werden, welche voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen werden kann. 1. Wann werden die Beamtinnen und Beamten, die in Meinerzhagen ihren Dienst für die Bürgerinnen und Bürger leisten, nach der Bereitstellung der Mittel wieder in akzeptablen Räumlichkeiten ihren Dienst verrichten dürfen? Bei der PW Meinerzhagen handelt es sich um eine Drittanmietung. Eine Ersatzanmietung für die PW Meinerzhagen konnte zunächst erst für das Mietlistenverfahren 2016 vorgesehen werden. Unabhängig davon unternommene Bemühungen, im Verhandlungswege mit dem bisherigen Vermieter eine Verbesserung der Unterbringung zu erzielen , sind seinerzeit gescheitert. Für die Immobilien Oststraße 22 und 24 ist Ende 2012 die Zwangsverwaltung angeordnet worden. Die Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen, als Grundpfandsgläubigerin, hat sich zwischenzeitlich dazu entschlossen, die Liegenschaft in Absprache mit der Kreispolizeibehörde zu sanieren. Die Verhandlungen konnten zum Jahresende 2013 abgeschlossen werden. Durch entsprechende Flächenoptimierung und Abmietung nicht mehr benötigter Flächen wird die Maßnahme voraussichtlich mietneutral erfolgen können. Gleichwohl werden Mietereinbauten erforderlich werden. Entsprechende Haushaltsvorsorge ist getroffen. Der Vermieter hat Fachplaner mit der Unterbringungsplanung und Ermittlung verlässlicher Kalkulationen beauftragt. Zurzeit wird zwischen der Kreispolizeibehörde und der Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen ein noch abzuschließender Ergänzungsmietvertrag verhandelt. Es ist beabsichtigt, die Sanierungsmaßnahmen noch im Frühjahr zu beginnen und noch in diesem Jahr abzuschließen. Die Unterbringungssituation kann somit bereits deutlich früher nachhaltig verbessert werden als dies bei einer Anmeldung im Mietlistenverfahren 2016 möglich wäre. 2. Was gedenkt die Landesregierung an Maßnahmen zu ergreifen, um die sanitäre Situation der Beamtinnen und Beamten in Lüdenscheid zu verbessern? Parallel zur bereits beauftragten Gewahrsamsmodernisierung soll auch ein bedarfsgerechter Umbau der Umkleide- und Sanitäranlagen stattfinden. Bezugnehmend auf die Schilderungen in der Kleinen Anfrage wird klargestellt, dass die der Wache zugeordneten ca. 50 Beamtin- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5194 3 nen und Beamten nicht gleichzeitig Dienst verrichten, sondern sich auf mehrere Dienstgruppen verteilen. Im Zuge der Umbaumaßnahmen werden drei zusätzliche Damentoiletten errichtet . Die sanitären Anlagen für die Herren werden um zwei zusätzliche Urinale erweitert. Entsprechende Umbaupläne sind bereits erarbeitet worden. Die Finanzierung wird sichergestellt . Sobald die notwendige Mietvertragsergänzung für die Umbaumaßnahmen geschlossen wurde, ist ein zeitnaher Baubeginn vorgesehen. Die Fertigstellung ist für Ende 2014 / Anfang 2015 vorgesehen. 3. Wie sieht der Zeitplan der Landesregierung aus, um den Gewahrsam in Iserlohn rechtssicher zu gestalten? Bei der Polizeiwache Iserlohn handelt es sich um eine Drittanmietung. Der Bestandsgewahrsam bot keine Möglichkeit zur Anpassung an heutige Sicherheitsstandards , da er sich einerseits im Kellergeschoss befindet, somit nicht ebenerdig erreichbar ist und andererseits die baulichen Mängel so gravierend sind, dass eine Ertüchtigung mit erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen wäre. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) wird daher ein neues Gewahrsam mit Anbindung an die dortigen Wachräume errichten . Im Zuge dessen werden auch im zukünftigen Zugang zum Gewahrsam liegende Funktionsräume der PW Iserlohn angepasst. Nach Fertigstellung dieses Bereiches sollen auch die gegenüberliegenden Wachräume instandgesetzt werden. Damit der BLB NRW auf dem Grundstück des Vermieters das Gewahrsam errichten kann, bedurfte es auch entsprechender mietvertraglicher Vereinbarungen. Mit der Zustimmung nach § 80 BauO NRW wird in Kürze gerechnet. Der Baubeginn wird damit voraussichtlich in 2014 stattfinden können, die Fertigstellung ist für das Jahr 2015 vorgesehen. 4. Sollte der BLB zeitnah nicht in der Lage sein, eine für die Beamtinnen und Beam- te zufriedenstellende Lösung zu finden, gibt es aus Sicht der Landesregierung eine Möglichkeit, die Arbeit nach Außen zu vergeben? Bezüglich der Polizeiwachen Meinerzhagen und Iserlohn wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. Bezogen auf die Polizeiwache Lüdenscheid ist eine Leistungsvergabe an Dritte nicht vorgesehen , denn der BLB NRW ist einerseits Vermieter dieser Liegenschaft, und andererseits ist mit dem BLB NRW die Anpassung der Gewahrsame an heutige Sicherheitsstandards allgemein vertraglich vereinbart. Eine zeitliche Verzögerung durch den BLB NRW ist nicht festzustellen , vielmehr musste zunächst die Finanzierung der Maßnahmen sichergestellt werden . Bei allen genannten Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass sie bis Ende des Jahres, spätestens 2015 abgeschlossen werden können.