LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5198 07.03.2014 Datum des Originals: 06.03.2014/Ausgegeben: 12.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1950 vom 27. Januar 2014 der Abgeordneten Peter Preuß und Oskar Burkert CDU Drucksache 16/4936 Was unternimmt das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter gegen die immer wieder auftretende Knappheit von Arzneimitteln in NordrheinWestfalen ? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 1950 mit Schreiben vom 6. März 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In diversen Pressemittelungen der vergangenen Tage wird zum wiederholten Male von Lieferengpässen bei Arzneimitteln berichtet. Der Hersteller eines Masern-Impfstoffes (GlaxoSmithKline ) meldet Herstellungsprobleme und einen Auslieferungsstopp. Der Dachverband für Kinder- und Jugendmedizin warnt vor Lieferengpässen bei Impfstoffen für Kinder. Derzeit seien sowohl der Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken als auch der Einzelimpfstoff gegen Windpocken knapp. Betroffen sind nicht nur Impfstoffe, sondern auch Schilddrüsenpräparate, Krebsmedikamente und Antibiotika. Im letzten Jahr konnte der Hersteller Novartis in mehreren Bundesländern die Grippeimpfstoffe nicht rechtzeitig ausliefern. Vorbemerkung der Landesregierung Das Recht der Arzneien ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Artikel 74 Absatz 1 Nr. 19 GG). Der Bund regelt daher die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5198 2 1. Welche Initiative ergreift das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter um die Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Medikamenten sicher zu stellen? Im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten sorgt das Ministerium dafür, dass die zuständigen nordrhein-westfälischen Behörden auf Grundlage der bundesgesetzlichen Vorschriften die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung von Arzneimitteln sichergestellt und der Bedarf von Patientinnen und Patienten gedeckt ist. Sofern der Pharmazeutische Unternehmer, wie im Fall des Kombinationsimpfstoffs gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, seinen Firmensitz nicht in Nordrhein-Westfalen hat, findet ein länderübergreifender Informationsaustausch statt. 2. Welche Erkenntnisse liegen über die Auswirkungen des fehlenden Kombina- tionsimpfstoffes Masern, Mumps, Röteln und Windpocken im Hinblick auf eine unzureichende Sicherstellung der Grundimmunisierung bei Kindern vor? Um mit den zur Verfügung stehenden Beständen ein Optimum an Immunität in der Bevölkerung zu erreichen, hat das Robert Koch-Institut gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut und in Abstimmung mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine Vorgehensweise erarbeitet, wie während der zu erwartenden Impfstoffknappheit die Standardimpfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken am sinnvollsten erfolgen können. In dieser gemeinsamen Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts vom 15.01.2014 werden Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise gegeben (abzurufen unter: http://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit-vigilanz/archivsicherheitsinformationen /2014/ablage2014/2014-01-15-lieferunfaehigkeit-varizellen-einzelkombi -impfstoffe-gsk.html?nn=3252550). 3. Auf welcher Datenbasis kommt das Ministerium zu der Aussage, dass „keine Anhaltspunkte für eine grundsätzliche Gefährdung der Versorgung mit notwendigen Arzneimitteln“ in NRW vorliegen? Das Ministerium bezieht seine Daten aus dem Online-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Anzeige von Lieferengpässen verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Auf diesen Meldungen (ergänzt um Einzelfallberichte) basiert die Einschätzung des Ministeriums. 4. Ist dem Ministerium bekannt, wie viele und welche Krankenhäuser Probleme mit der Bestellung von Arzneimitteln haben, die zu einer Gefährdung der medikamentösen Behandlung von Patientinnen und Patienten geführt hat? Dem Ministerium sind vorübergehende Lieferengpässe von Arzneimitteln aus der Fachpresse bekannt. Hinzuweisen ist darauf, dass eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit eines bestimmten Fertigarzneimittels nicht zwangsläufig zu einem Versorgungsengpass führt. Letzterer kann nur dann eintreten, wenn keine Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen. Das Ministerium hat derzeit keine Hinweise auf eine grundsätzliche, über Einzelfälle hinausgehende Gefährdung der medikamentösen Behandlung von Patientinnen und Patienten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5198 3 5. Sind dem Ministerium Fälle bekannt, bei denen ein direkter Zusammenhang zwischen Medikamentenknappheit und Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten nicht ausgeschlossen werden kann? Dem Ministerium sind bislang keine Fälle bekannt, bei denen ein direkter Zusammenhang zwischen Medikamentenknappheit und Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten oder der Patientin nicht ausgeschlossen werden kann.