LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5203 10.03.2014 Datum des Originals: 07.03.2014/Ausgegeben: 13.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2013 vom 10. Februar 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/5049 Zukunft des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2013 mit Schreiben vom 7. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zahlreiche Landwirte in Nordrhein-Westfalen berichten von Verzögerungen bei der Fördermittelgewährung aus dem Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP). Nach Berichten plant die Landesregierung eine Novelle. Das hat für die Landwirte, deren Antrag bereits im vergangenen Jahr genehmigt wurde, der aber noch nicht zur Auszahlung kam, eine zeitliche Verzögerung von bislang unbekannter zeitlicher Dauer zur Folge. Geplante Maßnahmen können nicht umgesetzt werden. Die ursprünglichen betriebswirtschaftlichen Planungen sind Makulatur. Vorbemerkung der Landesregierung Ab dem Jahr 2014 ist eine Neuausrichtung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms geplant . Diese Neuausrichtung betrifft jedoch ausschließlich Neubewilligungen ab diesem Jahr. Anträge, die in den Vorjahren bewilligt wurden, sind von den Änderungen nicht betroffen und diese Maßnahmen können wie geplant umgesetzt werden. Diese Betriebe erhalten nach Vorlage von Rechnungsbelegen zu den Investitionsmaßnahmen umgehend die Fördergelder ausgezahlt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5203 2 1. Wann wird die Landesregierung ein neues Agrarförderungsprogramm vorlegen? 2. Wann ist mit der Gewährung von Mitteln aus diesem Programm zu rechnen? 3. Was wird an dem Programm konkret verändert? 4. Welche Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Novelle? 5. Wie sieht aus Sicht der Landesregierung die Bilanz des bisherigen Agrarförde- rungsprogramms aus? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) wird ab dem Jahr 2014 grundlegend umgestaltet . Grundlage hierfür sind Änderungen des Rahmenplans zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Eine Förderung soll zukünftig nur noch vergeben werden, wenn besondere Anforderungen in Bezug auf Verbraucher -, Umwelt- und Klimaschutz und zusätzlich im Fall von Stallbauinvestitionen in Bezug auf Tierschutz erfüllt werden. Eine „Regelförderung“ wie in der Vergangenheit wird nicht mehr angeboten, vielmehr sollen zukünftig Fördergelder nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Güter“ vergeben werden. Derzeit befinden sich die neuen Landesrichtlinien im Abstimmungsprozess. Der Beschluss zum Rahmenplan für die GAK, der Grundlage der Landesrichtlinie ist, wurde erst kürzlich, am 13. Februar 2014, den Bundesländern bekanntgegeben. Zudem beginnt ab dem Jahr 2014 die neue Förderperiode nach der EU-Verordnung Ländlicher Raum. Das NRWProgramm Ländlicher Raum 2014-2020 wird derzeit erstellt. Das AFP ist Bestandteil dieses Programms. Sobald die Abstimmungsprozesse abgeschlossen sind, wird das Antragsverfahren zum AFP eröffnet. Die Bilanz des Förderprogramms in der Förderperiode 2007-2013 ist in der Halbzeitbewertung des NRW-Programms Ländlicher Raum dargestellt und auf der Homepage des MKULNV veröffentlicht. Die Gesamtbewertung nach Abschluss der Programmlaufzeit wird derzeit erstellt.