LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5204 10.03.2014 Datum des Originals: 07.03.2014/Ausgegeben: 13.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2030 vom der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und André Kuper CDU Drucksache 16/5078 Nachgefragt: Alles nur ein Missverständnis – oder doch ADAC-Methoden beim MKULNV? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2030 mit Schreiben vom 7. März 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Schreiben vom 09.01.2014 hat die Landesregierung die Kleine Anfrage 1794 beantwortet (Drs. 16/4751). Die nach wie vor nicht aufgelösten Ungereimtheiten beim Bericht über die Erhebung der Betriebs - und Personalzahlen im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden  mit einem Missverständnis hinsichtlich der Bezugnahmen auf den Seiten 5 und 6 in dem einschlägigen Bericht an das Parlament vom 21.11.2013 (Vorlage 16/1422),  mit dem Vorhandensein einer eigenen Auswertungsmethodik des MKULNV,  und eigenen fachlichen Annahmen hinsichtlich der erforderlichen Kontrollfrequenzen bei nicht risikoklassifizierten Betrieben erklärt. Offensichtlich ohne weitere Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ging das Ministerium bei der Erstellung der Statistik davon aus, dass anlassbezogene Kontrollen (Nachkontrollen und außerplanmäßige Kontrollen) in der zugrunde gelegten Arbeitszeitrechnung für die Lebensmittelkontrolleure und damit die Sollzahlen an Lebensmittelkontrolleuren nicht berücksichtigt worden sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5204 2 Bezüglich der Frage, welche Kontrollfrequenzen bei nicht risikoklassifizierten Betrieben anzulegen sind, bleibt das Ministerium bei seiner Einschätzung, dass eine mittlere Kategorie angemessen ist (Antwort zu Frage 4). 1. Wann genau wurde im Ministerium im Zeitraum zwischen Juni 2013 und der Veröf- fentlichung der Ergebnisse am 21.11.2013 festgestellt, dass anlassbezogene Kontrollen zusätzlich berücksichtigt werden müssen, weil diese in dem auf Seite 5 der Vorlage 16/1422 erwähnten, im Jahr 2009 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände NRW erarbeiteten „Modell zur einheitlichen Personalbedarfsermittlung “ noch nicht berücksichtigt seien? Die Fragestellung enthält und verknüpft zwei Unterstellungen, die in der Sache unzutreffend sind. Insofern erscheint folgende Richtigstellung geboten: 1. Die Durchführung von anlassbezogenen Kontrollen ist neben der Durchführung von Plan- kontrollen und Untersuchungen schon immer wesentlicher Bestandteil der Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Aus diesem Grund wird auch die Zahl der sogenannten Anlasskontrollen von den Kommunen gesondert erfasst. Anlasskontrollen verursachen bei den Kommunen einen erheblichen Kontrollaufwand. Dieser Aufwand konnte im Rahmen der fachaufsichtlichen Erhebung von Personal- und Betriebszahlen (2011) nicht unberücksichtigt bleiben. Dies belegt auch der Umstand, dass die Daten zu den anlassbezogenen Kontrollen von Anfang an bei der Erhebung mit abgefragt wurden. 2. Der Aufwand für anlassbezogene Kontrollen wurde in dem angeführten kommunalseitig erstellten „Modell zur einheitlichen Personalermittlung“ berücksichtigt. Dies war dem Ministerium auch bekannt. Soweit die Fragestellung unterstellt, auf Seite 5 der Vorlage 16/1422 würde Gegenteiliges ausgeführt, ist dies unzutreffend. Denn der in der Fragestellung angeführte Satz bezieht sich nicht auf das im Jahr 2009 von der gemeinsamen Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände NRW erarbeitete „Modell zur einheitlichen Personalbedarfsermittlung“. Vielmehr bezieht sich dieser Satz eindeutig auf die zuvor erfolgte konkrete Berechnung des Ministeriums zum Personalbedarf für die Durchführung erforderlicher Plankontrollen . Das Ergebnis der Personalbedarfsberechnung des Ministeriums für die anlassbezogenen Kontroll- und Überprüfungstätigkeiten der Kommunen wird erst in den nachfolgenden Sätzen der Vorlage 16/1422 erläutert und dargelegt. 2. Wer innerhalb der Ministeriumshierarchie hat diese Entscheidung getroffen? Eine Entscheidung war diesbezüglich nicht notwendig. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung im Bereich der Lebensmittelüberwachung sind neben der Durchführung von Plankontrollen und Probenahmen auch Nach- und Anlasskontrollen erforderlich. Der notwendige Zeitaufwand für Plankontrollen, Probenahmen, Nach- und Anlasskontrollen sowie Fahrzeiten wurden im Rahmen der Personalbedarfsberechnung durch das Ministerium berücksichtigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5204 3 3. Aufgrund welcher fachlich abgesicherten, wissenschaftlichen oder empirischen Erkenntnisse geht das Ministerium davon aus, dass die nach der von ihr zugrunde gelegten Errechnung der täglichen Arbeitszeit eines Lebensmittelkontrolleurs tatsächlich 3,2 Stunden für „weitere Verwaltungstätigkeiten, Dienstbesprechungen, Fortbildungen und andere interne Dienstbelange (z. B. Einleitung von Maßnahmen , Import- und Exportkontrollen) genutzt werden müssen und nicht für anlassbezogene Kontrollen, die in der Regel weit weniger zeitintensiv sind als Regelkontrollen , zur Verfügung stehen? Das für den Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung zuständige Personal der Fachabteilung des Ministeriums und des Landesamtes verfügt über langjährige praktische und fachaufsichtliche Erfahrungen in der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Auf diesen Sachverstand musste zurückgegriffen werden. Denn die vorliegenden Papiere der kommunalen Arbeitsgruppe weisen keinen konkreten Zeitaufwand für anlassbezogene Kontrollen aus. Angesichts der Vielzahl der Aufgaben, die bei den „sonstigen Tätigkeiten“ mit dem Zeitkontingent von 3,2 Stunden versehen werden, erscheint die Annahme unrealistisch, dass die hohe Zahl der gemeldeten Anlass- und Nachkontrollen innerhalb dieses Zeitkontingentes abgearbeitet werden kann. Insofern ist das Ministerium auch für Anlass- und Nachkontrollen von einem durchschnittlichen Zeitaufwand in Höhe von 81 Minuten ausgegangen. Diese Annahme wird auch von Vertretern der Berufsverbände unterstützt. 4. Inwieweit hat sich das Ministerium das auf Seite 5 der Vorlage 16/1422 erwähnte, im Jahr 2009 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände NRW erarbeitete „Modell zur einheitlichen Personalbedarfsermittlung“ en détail erläutern lassen? Das kommunale Modell zur einheitlichen Personalbedarfsermittlung wurde im September 2009 im Rahmen der Sitzung des Veterinärausschusses des Landkreistages NordrheinWestfalen vorgestellt. An dieser Sitzung hat der damalige Abteilungsleiter der Abteilung VI – Verbraucherschutz des Ministeriums als Gast teilgenommen, der die Informationen und Erkenntnisse unverzüglich an die Fachabteilung im Ministerium weitervermittelt hat. Im Übrigen liegen dem Ministerium die entsprechenden Papiere der kommunalen Arbeitsgruppe vor. 5. Wurde die geänderte Auswertungsmethode nach Juni 2013 mit den kommunalen Spitzenverbänden – den üblichen Ge-pflogenheiten entsprechend – fachlich diskutiert ? Die Berechnung des Personalbedarfs unter Berücksichtigung der von den Kommunen im Jahr 2011 durchgeführten 53.160 Anlass- und Nachkontrollen erfolgte erst Ende Oktober 2013. Trotzdem wurden Landkreistag und Städtetag auf der Fachebene über die Personalbedarfsberechnung für Anlass- und Nachkontrollen vor der Veröffentlichung unterrichtet.