LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5207 10.03.2014 Datum des Originals: 07.03.2014/Ausgegeben: 13.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1951 vom 30. Januar 2014 des Abgeordneten Volker Jung CDU Drucksache 16/4937 Schließung der Polizeiwache am Autobahnkreuz Wünnenberg-Haaren Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1951 mit Schreiben vom 7. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Angaben des Innenministeriums des Landes NRW soll die Polizeiwache am Autobahnkreuz Wünnenberg-Haaren Ende 2015 geschlossen werden. Noch im Jahr 2008 hieß es, dass dieser Standort strategisch unverzichtbar sei. Immer wieder gab es öffentlich diskutierte Pläne für einen Neubau, wenn auch mit verschiedenen Standorten. Nun hat das zuständige Polizeipräsidium Bielefeld laut Ministeriumssprecher Joachim Wawrzeniewski „das autobahntaktische Konzept überarbeitet“. Ein Neubau sei nicht mehr erforderlich (Westfälisches Volksblatt, 24. Januar 2014). Vorbemerkung der Landesregierung Die Aufgaben der Autobahnpolizei im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Bielefeld auf Teilen der Bundesautobahn (BAB) 2 sowie auf den BAB 33 und 44 werden durch die Autobahnpolizeiwache Stukenbrock-Senne in Schloss Holte-Stukenbrock wahrgenommen. Die Entfernungen von diesem Standort zur Anschlussstelle Oelde an der BAB 2 betragen ca. 50 Kilometer, zur Anschlussstelle Geseke an der BAB 44 ebenfalls ca. 50 Kilometer und zur Anschlussstelle Diemelstadt 57 Kilometer. Damit liegt die Autobahnpolizeiwache Stukenbrock -Senne für das gesamte angeführte Autobahnnetz in zentraler Lage. Jeweils zwei Polizeibeamte pro Schicht der Autobahnpolizeiwache Stukenbrock-Senne versehen bisher ihren Dienst ausgehend vom Gebäude des Standortes Wünnenberg-Haaren. Während der Streifentätigkeit oder während der Einsatzwahrnehmung ist der Standort nicht besetzt. Ein durchgängiges unmittelbares persönliches Kontaktangebot für Bürgerinnen und Bürger besteht an dem Standort Wünnenberg-Haaren nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5207 2 Das seit 1972 in Betrieb befindliche Gebäude kann aufgrund seines baulichen Zustandes ohne umfassende Sanierungsmaßnahmen künftig nicht mehr genutzt werden. Da nach Bewertung des zuständigen Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen eine Sanierung wirtschaftlich nicht in Betracht kam, wurde im März 2008 erstmalig eine bauliche Ersatzlösung geprüft. Die Kreispolizeibehörde Bielefeld hat das Einsatz-, Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen für ihren Autobahnbereich dazu fortlaufend ausgewertet. Daraus ergibt sich zunehmend eine erforderliche polizeiliche Schwerpunktsetzung im nördlichen Bereich des Zuständigkeitsbereichs , insbesondere auf der BAB 2 als „Transitachse Ost-West“. Auch die Weiterführung der BAB 33 in nördlicher Richtung bis zum geplanten Lückenschluss unterstreicht die zentrale Lage der Autobahnwache Stukenbrock-Senne. Die notwendige polizeiliche Präsenz im Bereich der BAB 44 wird von dort unverändert sichergestellt. Auf Grundlage dieser aktuellen Bewertung besteht aus polizeifachlicher Sicht kein Bedarf mehr an einer zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeit für die Polizei. In Abhängigkeit vom konkreten Gebäudezustand wird die Liegenschaft noch bis zum Ablauf des Mietvertrages zum Ende des Jahres 2015 genutzt. 1. Was hat zu den Veränderungen der bisherigen Planungen geführt? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie sieht das zukünftige strategische bzw. autobahntaktische Konzept konkret aus? Siehe Vorbemerkungen. 3. Wie soll die Sicherheit dieser unfallträchtigen Strecken auf der A44 und A33 zu- künftig gewährleistet werden? Die im Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizeiwache Stukenbrock-Senne liegenden Strecken der BAB 33 und BAB 44 weisen keine erhöhte Unfallbelastung im Vergleich zu anderen Autobahnstrecken auf. Die notwendige polizeiliche Präsenz ist sichergestellt. 4. Welche Auswirkungen haben die neuen Planungen hinsichtlich möglicher perso- neller Umstrukturierungen? Personelle Umstrukturierungen sind mit dem Standortverzicht nicht verbunden. Nach Aufgabe des Standortes Wünnenberg-Haaren versehen die Beamtinnen und Beamten ihren Dienst von der Autobahnpolizeiwache Stukenbrock-Senne aus. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Schließung der Polizeiwache? Die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung ist auch nach Aufgabe des Standortes uneingeschränkt gewährleistet. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen und Antwort zu Frage 3.