LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5209 10.03.2014 Datum des Originals: 10.03.2014/Ausgegeben: 13.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1913 vom 23. Januar 2014 des Abgeordneten Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/4870 Ausgelagerte Arbeiten des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1913 mit Schreiben vom 10. März 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Hintergrund Seit geraumer Zeit wird es in der Privatwirtschaft immer beliebter Arbeiten, die nicht zum Kernbereich eines Unternehmens gehören, auszulagern. Dieses sog. „Outsourcing“ wird nun auch zunehmend im öffentlich-rechtlichen Bereich beliebter. In großer Anzahl ist dieses Verhalten in vielen Kommunen zu beobachten, aber auch auf Landes- und Bundesebene gibt es entsprechende Beispiele. Im Sinne eines transparenten Handelns der Exekutive ist einem solchem Verhalten mehr und mehr entgegenzutreten. Insofern können auch teilweise vorgebrachte Argumente bzgl. angeblicher positiver monetärer oder haushaltswirtschaftlicher Auswirkungen nicht gänzlich verfangen. Um dieses „Outsourcing“ und seine politischen Folgen abschätzen zu können, muss für den Bürger sofort ersichtlich sein, welche einstigen Arbeiten in Bezug auf das Ministerium von diesem nicht mehr direkt durchgeführt werden, sondern inzwischen per Beauftragung von der Privatwirtschaft erledigt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5209 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage insgesamt 5 Anfragen mit gleichlautenden Fragestellungen vor (Drucksachen 16/4870, 16/4888, 16/4889, 16/4893 und 16/4952). Darin werden Angaben zur Auslagerung von Arbeiten für die laufende und die letzten 3 abgeschlossenen Legislaturperioden erfragt. Die Landesregierung hat bereits mit den Antworten auf die Kleinen Anfragen 681 und 922 (Drucksachen 16/1747 und 16/2478) Auskunft über ausgelagerte Aufgabenbereiche gegeben . In den nunmehr abgefragten Zeitraum seit Juni 2000 fallen drei Regierungsneubildungen, die bei allen Ressorts, an die die Anfragen gerichtet sind, und bei der Staatskanzlei zum Teil tiefgreifende Veränderungen ihrer Geschäftsbereiche zur Folge hatten. Insbesondere haben Ressorts vielfach Fachaufgaben übernommen, ohne Rechtsnachfolger des Vorgängerressorts geworden zu sein. Das trifft lediglich auf die Regierungsneubildung im Jahr 2012 nicht zu. Eine Beantwortung der Fragen bezogen auf die laufende sowie die drei vorangegangenen Legislaturperioden würde eine komplexe, differenzierte Darstellung unterschiedlicher Konstellationen erfordern. Im Übrigen wären Erhebungen in den auf die Rechtsnachfolger übergegangenen Akten der Zentralabteilungen ehemaliger Ressorts, die Aufgaben (vielfach eben nicht an ihre Rechtsnachfolger ) abgegeben haben, durchzuführen. Dies ist im Rahmen der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit sowie zur Wahrung des Grundsatzes einer Antwort der Landesregierung auf die einzelnen Kleinen Anfragen nach einheitlichen Grundsätzen nicht zu leisten. Die genannten Kleinen Anfragen können aus diesen Gründen deshalb nur für die laufende und die vorhergehende Legislaturperiode beantwortet werden. 1. Wurden in den letzten drei abgeschlossenen und dieser laufenden Legislaturperi- ode Arbeiten ausgelagert, die vorher im Ministerium durchgeführt wurden? Nein. 2. Welche Arbeiten der letzten drei abgeschlossenen und dieser laufenden Legisla- turperiode, die vorher im Ministerium durchgeführt wurden, werden nunmehr durch Dritte erledigt? (Aufschlüsselung nach privatwirtschaftlicher und öffentlichrechtlicher Organisationsform) Seit Beginn der 15. Legislaturperiode wurden keine Arbeiten, die vorher im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales durchgeführt worden sind, an Dritte, d. h. an Private oder an eine öffentlich-rechtliche Körperschaft außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen, abgegeben 3. Von wem werden die oben genannten Arbeiten der letzten drei abgeschlossenen und dieser laufenden Legislaturperiode nunmehr wahrgenommen? (Aufschlüsselung nach privatwirtschaftlicher und öffentlich-rechtlicher Organisationsform) und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5209 3 4. Welche Mitarbeiter des Ministeriums (Abteilungsleiter und Staatssekretäre) sind in den letzten drei abgeschlossenen und der laufenden Legislaturperiode in die betreffenden Unternehmen gewechselt? (Aufschlüsselung nach privatwirtschaftlicher und öffentlich-rechtlicher Organisationsform) Entfällt, siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.