LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5224 12.03.2014 Datum des Originals: 11.03.2014/Ausgegeben: 17.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2070 vom 25. Februar 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/5147 Kommunalfinanzen: Welche Zuwendungen erhalten die NRW-Kommunen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs? – Teil 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2070 mit Schreiben vom 11. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kleine Anfrage 1935 „Kommunalfinanzen: Welche Zuwendungen erhalten die NRWKommunen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs?“ (Drs. 16/4908) vom 28. Januar 2014 wurde am 19. Februar 2014 seitens der Landesregierung mit der Landtags-Drucksache 16/5097 beantwortet. Während bei den Fragen Zwei, Drei und Vier mit dem Verweis auf das Fehlen flächendeckender Informationen keinerlei Versuch unternommen wurde, dem Fragensteller inhaltlich Auskunft zu erteilen, erfolgte die Beantwortung der Frage Eins zufriedenstellend durch einen tabellarischen Anhang (siehe Anhang der Landtags-Drucksache 16/5097). Die Auswertung der verfügbar gemachten Daten führt zu einem weiteren Informationsgesuch. Wie teilen sich die im Anhang der Landtags-Drucksache 16/5097 aufgeführten Titel der Einzelpläne des Haushaltsplans 2013 des Landes Nordrhein-Westfalen jeweils auf die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen auf (kommunalscharfe und nach Titeln gegliederte tabellarische Aufstellung)? Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1935 bereits ausgeführt, liegen flächendeckende Darstellungen, die die „Finanzmittelbezüge“ einzelner nordrhein-westfälischen Kommunen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5224 2 ausweisen, der Landesregierung nicht vor. Eine Erhebung solcher Angaben ist im Rahmen des für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage bestehenden Bearbeitungsrahmens nicht möglich. In Ergänzung der zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1935 übersandten differenzierten Darstellung der Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts 2013 wurde die Tabelle auf Grund des Nachtragshaushalts 2013 zwischenzeitlich aktualisiert. Änderungen haben sich auf den Seiten 5, 14 und 15 ergeben. Die Austauschseiten mit entsprechenden Markierungen sind als Anlage beigefügt.