LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5227 12.03.2014 Datum des Originals: 11.03.2014/Ausgegeben: 17.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1963 vom 6. Februar 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/4967 L712 in Bielefeld – Welche aktuellen Informationen kann die Landesregierung geben? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1963 mit Schreiben vom 11. März 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die L712 ist auf dem Gebiete der Stadt Bielefeld eine wichtige Landesstraße. Der Landesstraßenausbauplan regelt den Erhalt und Ausbau des überregionalen Landesstraßennetzes. Der Landesstraßenbedarfsplan sieht im Rahmen der vorhandenen Priorisierungsliste die L712 auch auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld vor. Konkret geht es um den 4. Bauabschnitt Bielefeld/Brake – Bielefeld/Altenhagen. Dieser Bauabschnitt ist vor Ort auch in der öffentlichen Diskussion, so dass sachgerechte Informationen zum aktuellen Stand hilfreich sind. 1. Wann ist konkret mit einer Entscheidung über die Planfeststellung des 4. Bauab- schnitts Bielefeld/ Brake – Bielefeld/ Altenhagen zu rechnen? Die abschließende Entscheidung des Planfeststellungsverfahrens wird im Sommer 2014 erwartet. 2. Welche Kosten sind voraussichtlich für die Realisierung dieses 4. Bauabschnitts zu veranschlagen? Nach aktueller Kostenaufstellung sind 20 Mio. Euro Gesamtkosten zu veranschlagen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5227 2 3. Welche Priorität misst die Landesregierung der Realisierung dieses 4. Bauabschnitts bei? Das Projekt ist im Landesstraßenbedarfsplan enthalten und somit als dringlich eingestuft. Die Realisierung ist unumstritten. 4. Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Landesregierung mit einem Baubeginn des 4. Bauabschnitts? Sobald bestandskräftiges Baurecht für den 4. Bauabschnitt vorliegt, wird im Zuge der jährlichen Bauprogrammbesprechungen über eine Aufnahme in das Landesstraßenbauprogramm beraten. Da die Realisierung der Maßnahme insbesondere von den dann im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln sowie dem Stand der Bauvorbereitungen abhängt, können belastbare Angaben über einen möglichen Baubeginn zum heutigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.