LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5236 17.03.2014 Datum des Originals: 14.03.2014/Ausgegeben: 20.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2046 vom 13. Februar 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/5112 Ist die Ruhr-Anleihe jetzt NRW-Muster für Kommunalfinanzierung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2046 mit Schreiben vom 14. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die hoch verschuldeten Kommunen Dortmund, Essen, Solingen, Remscheid, Wuppertal und Herne haben auf eine neue Kommunalfinanzierung per Anleihe gesetzt. Die sechs Kommunen haben Gesamtschulden von mehr als 10 Milliarden Euro, davon mehr als 6,5 Milliarden Euro an Kassenkrediten. Drei der sechs Städte gehören zu den zehn am höchsten verschuldeten Kommunen Deutschlands. Remscheid liegt auf Platz fünf mit rund 5000 Euro Kassenkredite pro Einwohner, Wuppertal liegt auf dem siebten Platz mit 4200 Euro pro Einwohner und Essen mit 3800 Euro pro Einwohner auf dem zehnten Platz. Über die sogenannte Ruhr-Anleihe sollten 500 Millionen Euro in die Kassen der 6 klammen Kommunen gespült werden. Dabei war die Anleihe teilschuldnerisch konstruiert, eine gesamtschuldnerische Haftung wurde nicht übernommen: Essen erhält 28%, Dortmund und Wuppertal jeweils 20%, Remscheid 18%, Herne 8% sowie Solingen 6%. Entgegen der ursprünglichen Planung ist die sogenannte Ruhr-Anleihe der Städte Dortmund, Essen, Herne, Solingen, Remscheid und Wuppertal nicht mit 500 Millionen Euro, sondern mit 400 Millionen Euro Volumen gestartet. Der geringere Erfolg der Anleihe lässt sich außerdem an der Ausweitung des Risikoaufschlags (Spread) ablesen. Die Anleihe wurde mit einem Aufschlag zum risikolosen Marktzins von 35 Basispunkten emittiert. Bereits kurz nach Beginn wurde der Titel am Markt mit einem Spread von 37 Basispunkten gehandelt. Der Zinskupon LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5236 2 liegt bei 1,125 Prozent. Zudem wurde die Anleihe nicht international abgesetzt, sondern 93% der Emission gingen an deutsche Investoren. Der Ruhranleihe sollte eine Signalwirkung für finanzschwache Kommunen darstellen. Immer mehr Städte und Gemeinden prüfen derzeit Anleihen, um sich neue Finanzierungsalternativen zum gängigen Kassenkredit zu erschließen. Denn die Banken haben ihr Kommunalkreditvolumen wohl reduziert, zudem verteuern strengere Vorgaben zur Eigenkapitalunterlegung mittel- bis langfristig Kommunalkredite für Banken. 1. Wie beurteilt die Landesregierung, den Erfolg der sog. „Ruhranleihe“? Die Kommunen sind für die Beschaffung der notwendigen Finanzierungsmittel im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenverantwortlich zuständig und unterliegen dabei weder einer Anzeige - noch einer Genehmigungspflicht. Der Erfolg einer kommunalen Kreditbeschaffung kann nur im Rahmen des Finanzierungsportfolios vor Ort beurteilt werden. Eine Beurteilung durch die Landesregierung kann deshalb nicht vorgenommen werden. 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg kommunaler Anleihe, wenn zukünf- tig eine gesamtschuldnerische Haftung der teilnehmenden Kommunen übernommen werden würde? Kommunale Anleihen, die eine gesamtschuldnerische Haftung teilnehmender Kommunen vorsehen, sind rechtlich unzulässig. 3. Hält die Landesregierung es für möglich, dass die Kommunalanleihe wenig er- folgreich war, weil die Ruhr-Anleihe in den Verkaufsbroschüren als NRW-Anleihe angepriesen wurde? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie beurteilt die Landesregierung den grundsätzlichen Handlungsbedarf Kom- munen bei alternativen Finanzierungsformen zu unterstützen? Sofern sich haushaltsrechtliche Fragestellungen zur kommunalen Finanzierung aus besonderen örtlichen Sachverhalten ergeben, unterstützen die Aufsichtsbehörden die Kommunen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Darüberhinausgehende Nachfragen von Kommunen zur Unterstützung bei der Wahl ihrer Finanzierungsinstrumente liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Sieht die Landesregierung Unterstützungsbedarf für kleinere und mittlere Kom- munen bei alternativen Finanzierungsformen? Siehe Antwort zu Frage 4.