LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5255 17.03.2014 Datum des Originals: 17.03.2014/Ausgegeben: 20.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2019 vom 11. Februar 2014 des Abgeordneten Christian Lindner FDP Drucksache 16/5064 Wie viele Leitungsstellen an den Schulen in Bergisch Gladbach sind zurzeit unbesetzt? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2019 mit Schreiben vom 17. März 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schulleitungen kommt für eine erfolgreiche Zukunftsentwicklung der Schulen eine zentrale Rolle zu. Sie steuern und koordinieren, dienen als Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Lehrer, tragen Personalverantwortung, sichern die Unterrichtserteilung, vertreten die Schulen nach außen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Profilbildung. Diese umfassende Aufgabenwahrnehmung entspricht damit gerade in Zeiten der eigenverantwortlichen Schule immer stärker der Rolle eines Schulmanagements. Eine Vielzahl dieser wichtigen Funktionsstellen ist gegenwärtig jedoch vakant. So erklärte die Landesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP im Dezember, dass in Nordrhein-Westfalen insgesamt 715 Schulleitungen vakant seien (Drucksache 16/4678). Demnach sind 12,57 Prozent aller Stellen unbesetzt. Allein an Grundschulen handelt es sich um 350 Vakanzen. An einzelnen Schulformen kann die Nichtbesetzung sogar über 30 Prozent betragen. Da die Zahl vakanter Schulleitungsstellen für die Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen ein großes Problem darstellt, ist es daher für die regionale Schulentwicklung von hoher Bedeutung, wie sich die Zahl der unbesetzten Schulleitungsstellen in Bergisch Gladbach darstellt. In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Drucksache 16/4744) hat die Landesregierung alleine für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Burscheid, Kürten, Leichlingen (Rheinland), Odenthal, Overath und Wermelskirchen acht vakante Schulleitungspositionen aufgeführt – die Antwort auf die Frage nach unbesetzten stellvertretenden Leitungsstellen ist die Landesregierung aufgrund eines erhöhten zeitlichen Aufwands bedauerlicherweise schuldig geblieben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5255 2 Von Seiten der Lehrerverbände werden insbesondere eine unzureichende Bezahlung und überbordende bürokratische Aufgaben als Gründe angeführt, dass eine so hohe Zahl an Funktionsstellen an den nordrhein-westfälischen Schulen nicht besetzt werden kann. Daher ist es ebenfalls von hohem Interesse, welche Maßnahmen die Landesregierung neben der Ausweitung der Leitungszeit ergreifen will, um die Besetzung der für die Weiterentwicklung der Schulqualität unerlässlichen Leitungspositionen an Schulen zu gewährleisten. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/4744) hat die Landesregierung jedoch auf die Frage, welche Maßnahmen die Landesregierung neben der – begrüßenswerten – Ausweitung der Leitungszeit umsetzen wolle, dennoch ausführliche Erläuterungen zur Ausweitung der Leitungszeit übermittelt. Daher muss an dieser Stelle nochmals nachgefragt werden, ob auf Seiten der Landesregierung darüber hinaus weitere Planungen bestehen, um die Besetzungssituation von Leitungspositionen an Schulen zu verbessern. 1. Wie viele Leitungsstellen an den Schulen in Bergisch Gladbach sind zurzeit nicht besetzt (bitte in absoluter Zahl sowie nach Schulleiterstellen jeweils für die einzelnen Schulformen aufschlüsseln)? Die unbesetzten Stellen für die Schulleiterinnen und Schulleiter in Bergisch Gladbach ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht (Stand: 25. Februar 2014). Schulform/Gemeinde Bergisch Gladbach unbesetzte Schulleitungen Förderschule 1 Grundschule 1 Hauptschule 2 Realschule 1 Gesamtergebnis 5 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung neben der Ausweitung der Leitungszeit, um den Vakanzen bei Leitungspositionen an Schulen entgegenzuwirken? 3. Falls die Landesregierung keine weiteren Maßnahmen plant: Warum wird die Ausweitung der Leitungszeit aus Sicht der Landesregierung ausreichen, um der Problematik der vakanten Leitungspositionen an Schulen entschieden entgegenwirken zu können? Der Landesregierung ist bewusst, dass jede einzelne nicht besetzte Leitungsstelle für die betroffenen Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern eine besondere Belastung darstellt – unabhängig von regionalen oder örtlichen Gegebenheiten. Aus diesem Grunde versuchen die für die Stellenbesetzungen zuständigen Bezirksregierungen, Vakanzen so schnell wie möglich zu schließen. Es wird zügig ausgeschrieben und potentielle Bewerberinnen und Bewerber werden angesprochen, um zusätzliche Schulleiterinnen und Schulleiter zu gewinnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5255 3 Lehrerinnen und Lehrer, die einen Einsatz in der Schulleitung anstreben, werden frühzeitig und umfassend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. Zudem wird seit dem Haushalt 2011 nach und nach die Leitungszeit ausgebaut, um Schulleiterinnen und Schulleiter zusätzlich zu entlasten. Mit dem Haushalt 2011 wurden Grundschulen 340 Stellen, mit dem Haushalt 2012 für die größeren Systeme 224 Stellen und mit dem Haushalt 2013 197 Stellen zusätzlich für die Erhöhung der Leitungszeit zur Verfügung gestellt. Auch der Haushalt 2014 sieht einen weiteren Ausbau von 109 Stellen an Grundschulen vor. Insgesamt werden damit erhebliche zusätzliche Ressourcen für Leitungszeit eingesetzt. Diese 870 Stellen entsprechen einem jährlichen Ausgabevolumen von 43,5 Mio. EUR. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass durch die Vertretungsregelung im Schulgesetz (§ 60 Abs. 2) stets gewährleistet ist, dass die Schulleitungsaufgaben wahrgenommen werden.