LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5256 17.03.2014 Datum des Originals: 17.03.2014/Ausgegeben: 20.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2021 vom 13. Februar 2014 der Abgeordneten Karlheinz Busen und Henning Höne FDP Drucksache 16/5067 Welche Probleme bestehen gegenwärtig in der Schullandschaft in und um Gescher? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2021 mit Schreiben vom 17. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gegenwärtig besteht bei vielen Eltern in Gescher große Verärgerung und Sorge, weil sie befürchten, dass ihre Kinder nicht an der dort unlängst gegründeten Gesamtschule aufgenommen werden können. Laut vorliegenden Informationen wurde zunächst die mit der Gründung festgelegte Vierzügigkeit per Ausnahmegenehmigung auf eine Fünfzügigkeit erhöht und nun durch die Kommune statt einer Ausnahmegenehmigung eine langfristige Fünfzügigkeit beantragt. Diese wurde offenbar von der Bezirksregierung Münster mit der Begründung abgelehnt, dass für die folgenden fünf Jahre ein gemeindeeigenes Schülerpotential für 125 Schülerinnen und Schüler nicht nachgewiesen werden könne und die Mindestgröße für fünf Züge in den kommenden Jahren teilweise unterschritten würde. Hierbei hat die Bezirksregierung offenbar ebenfalls darauf verwiesen, dass die Sekundarschule Legden-Rosendahl, die den Betrieb als Sekundarschule laut vorliegenden Informationen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zum Schuljahr 2013/14 aufgenommen hat, bei einer Erhöhung der Zügigkeit in Gescher in ihrem Bestand bedroht sei. 1. Wie stellt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Anmeldesituation an der Gesamtschule Gescher zum kommenden Schuljahr dar (bitte in absoluten Zahlen sowie nach gemeindeeigenen sowie gemeindefremden Schülerinnen und Schülern aufschlüsseln)? Für das Schuljahr 2014/2015 wurden an der Gesamtschule Gescher 112 gemeindeeigene Kinder und 7 Kinder aus Nachbarkommunen angemeldet. Damit hat die Zahl der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5256 2 Anmeldungen die Aufnahmekapazität der vierzügigen Schule nicht überschritten. Die insgesamt 119 Kinder können aufgenommen werden. 2. Wie stellt sich zum jetzigen Zeitpunkt die Anmeldesituation im Vergleich zur Schülerzahl in der gegenwärtigen fünften Klasse an der Sekundarschule in Legden-Rosendahl dar (bitte jeweils in absoluten Zahlen und nach gemeindeeigenen sowie nach gemeindefremden Schülerinnen und Schülern aufschlüsseln)? Die Sekundarschule Legden-Rosendahl hat kein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt. Das Anmeldeverfahren für Schulen, für die kein vorgezogenes Anmeldeverfahren zugelassen ist, wird erst in der dritten bis sechsten Woche des Anmeldezeitraums durchgeführt. Es können in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit noch keine Ergebnisse des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2014/2015 erhoben werden, da dieses noch nicht abgeschlossen ist. Im Schuljahr 2013/2014 besuchen 86, ausschließlich gemeindeeigene, Schülerinnen und Schüler die Sekundarschule Legden-Rosendahl. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Gescher sind in den vergangenen drei Schuljahren in fünfte Klassen an Schulen anderer Kommunen ausgependelt (bitte jeweils in absoluten Zahlen nach Kommunen und Schulformen aufschlüsseln)? Die Verteilung der Auspendler aus der Stadt Gescher in den letzten drei Schuljahren stellt sich nach dem Kenntnisstand der Landesregierung wie folgt dar: Auspendler in die fünften Klassen von Schulen anderer Schulträger: Schuljahr 2011/2012 Gymnasium Hauptschule Realschule Gemeinschafts schule Stadtlohn 42 Coesfeld 19 Coesfeld (Ersatzschule) 4 Velen 2 Borken 1 Reken (Ersatzschule) 1 BergischGladbach 1 gesamt 67 1 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5256 3 Auspendler in die fünften Klassen von Schulen anderer Schulträger: Schuljahr 2012/2013 Auspendler in die fünften Klassen von Schulen anderer Schulträger: Schuljahr 2013/2014 4. Wenn der Schulträger der Gesamtschule in Gescher statt einer dauerhaften Fünfzügigkeit eine erneute – also temporäre – Ausnahmegenehmigung beantragt hätte, wäre diese von der Bezirksregierung genehmigt worden? Die Landesregierung nimmt keine Stellung zur hypothetischen Genehmigungsfähigkeit nicht gestellter Anträge. Die Bezirksregierung Münster als zuständige Genehmigungsbehörde hätte eine umfassende Prüfung des Antrags vorgenommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach den Ergebnissen des Anmeldeverfahrens auch kein Bedarf an einer weiteren ausnahmsweisen Bildung einer fünften Parallelklasse pro Jahrgang zum Schuljahr 2014/2015 besteht. Gymnasium Hauptschule Realschule Gemeinschafts schule Stadtlohn 41 Coesfeld 8 Coesfeld (Ersatzschule) 4 BergischGladbach 1 gesamt 54 Gymnasium Hauptschule Realschule Gemeinschaftss chule Stadtlohn 23 Coesfeld 13 Coesfeld (Ersatzschule) 3 Billerbeck 1 gesamt 39 1