LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5261 18.03.2014 Datum des Originals: 17.03.2014/Ausgegeben: 21.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1928 vom 27. Januar 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat und Henning Höne FDP Drucksache 16/4891 Radiospots und andere Werbung – welche Informationen gibt die Landesregierung für eine effektive Haushaltskontrolle in Zusammenhang mit dem NRW-Klimaschutzplan? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1928 mit Schreiben vom 17. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Klimaschutzgesetz in NRW ist für die rot-grüne Landesregierung ein wichtiger Bestandteil ihrer Regierungsarbeit. Baustein des Gesetzes ist der sogenannte Klimaschutzplan. Offensichtlich ist die Landesregierung der Auffassung, dass es notwendig ist, diesen Klimaschutzplan umfassend zu bewerben. Unter anderem sind aktuell Werbespots im Radio zu hören, die zur besten Sendezeit auf das Vorhaben der Landesregierung aufmerksam machen . Zugleich finden diverse Veranstaltungen und großformatige Kongresse statt, durch welche ebenfalls die Umsetzung dieses rot-grünen Vorhabens forciert werden soll. Alle diese Maßnahmen verursachen Kosten. Angesichts der angespannten Haushaltssituation des Landes ist es wichtig zu wissen, welche Belastungen bereits für den Haushalt eingetreten sind beziehungsweise noch in diesem Zusammenhang auf ihn zukommen werden. Eine effektive Haushaltskontrolle verlangt Transparenz. Auch die Landesregierung wird gewiss zur Steigerung der Akzeptanz ihrer Regierungsarbeit Antworten zu den folgenden Fragen liefern: Vorbemerkung der Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5261 2 Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen wurde am 23. Januar 2013 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen. Mehr als 400 Vertreterinnen und Vertreter aus allen Bereichen der Gesellschaft haben in 6 Arbeitsgruppen und einem Steuerungskreis Grundlagen für den Klimaschutzplan erstellt. Seit dem 9. Dezember 2013 läuft ein großes Beteiligungs- und Dialogverfahren, zu dem die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen wurden. Die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung hat das Ziel, auf die Möglichkeit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aufmerksam zu machen. 1. Welche Kosten für den Landeshaushalt sind durch die Öffentlichkeitsar- beit/Kommunikation der Landesregierung im Rahmen der Konzeptionsphase des Klimaschutzplans entstanden (Bitte Kostenpositionen einzeln und titelscharf aufführen )? Zur Erstellung der Website „www.klimaschutz.nrw.de“ sind Kosten in Höhe von insgesamt 34.760,97 Euro (Kapitel 10 020 Titel 531 11) entstanden. 2. Mit welcher Kostenbelastung des Landeshaushalts ist durch die Öffentlichkeits- arbeit/Kommunikation (Radiospots, Anzeigen u.ä.) der Landesregierung im Rahmen der Differenzierungs- und Vernetzungsphase zu rechnen (Bitte Kostenpositionen einzeln und titelscharf aufführen)? Im Rahmen der Differenzierungs- und Vernetzungsphase sind für die Produktion und Ausstrahlung eines Radiospots Kosten in Höhe von 41.729,05 Euro aus Kapitel 10 060 Titel 531 63 angefallen. Die Überarbeitung der Klimaschutz-Website kostete 39.960,20 Euro (Kapitel 10 060 Titel 531 63). Für die technische Ermöglichung einer Online-Beteiligung (IT.NRW) wurden Mittel in Höhe von 15.704 Euro benötigt und für die Erstellung eines webbasierten Anmeldetools (ebenfalls IT.NRW) Mittel in Höhe von 4.352 Euro (beides aus Kapitel 10020/Titel 54700). Die Gesamtkosten für die Erstellung eines Video-Clips zum Klimaschutzplan NRW beliefen sich auf 5.616,68 Euro (Kapitel 10 020 Titel 531 11). Weiterhin wurden folgende Publikationen produziert: Broschüre „Klimawandel in NRW. Wie der Klimawandel NRW verändert“. 1. Nachdruck 5.000 Stück, Gesamtkosten für Konzeption, Gestaltung und Druck = 3.048,28 Euro (Kapitel 10 020 Titel 531 11) Faltblatt „Klimaschutz in NRW. Akzeptanz durch Dialog und Beteiligung - Informationen zum Klimaschutzplan NRW“. Auflage 5.000 Stück/1. Nachdruck 1.000 Stück, Gesamtkosten für Gestaltung und Druck = 4.922,88 Euro (Kapitel 10 020 Titel 531 11) Faltblatt „Klimaschutz in NRW. Akzeptanz durch Dialog und Beteiligung - Informationen zum Klimaschutzplan NRW“, 2. Nachdruck 20.000 Stück, Druckkosten = 1.659,60 Euro (Kapitel: 10 060 Titel: 531 63) Flyer „Online-Beteiligung zum Klimaschutzplan“. Auflage 5.000 Stück/ 1. Nachdruck 1.000 Stück, Gesamtkosten für Gestaltung und Druck = 1.135,87 Euro (Kapitel 10 020 Titel 531 11) Flyer „Online-Beteiligung zum Klimaschutzplan“, 2. Nachdruck 20.000 Stück, Druckkosten 606,40 Euro (Kapitel: 10 060 Titel: 531 63) 3. Mit welchen Kosten für den Landeshaushalt ist für die Durchführung der die Kli- maschutzplanerarbeitung begleitenden Veranstaltungen (einschließlich der Auf- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5261 3 taktveranstaltung, Workshops, Bürgerschaftstische usw.) zu rechnen (Bitte Kostenpositionen einzeln und titelscharf aufführen)? Format brutto Haushaltstitel Auftaktveranstaltung Klimaschutz 29.940 € 10 090 537 75 Auftaktveranstaltung Klimafolgenanpassung 55.944 € 10 090 537 75 Workshops Klimafolgenanpassung 51.803 € 10 090 537 75 NRW-Klimakongress(2-tägig mit Begleit -Events) 125.069 € 10 090 537 75 Kommunalkongress 69.829 € 10 090 537 75 Regionalworkshop 8.842 € 10 090 537 75 Bürgerveranstaltungen (u.a. Konzeption für 10 Thementische; Locations in Gelsenkirchen , Köln, Bielefeld; Durchführung , Event- und Redaktionsteam, Hauptmoderation, Moderation an 10 Thementischen, Dokumentation und Nachbereitung) 236.798 € 10 090 537 75 Unternehmenskongress 49.980 € 10 090 537 75 4. Wie viele Mitarbeiter der Landesregierung sind mit der Konzeption bzw. Durch- führung der Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit für den Klimaschutzplan beschäftigt (Bitte aufschlüsseln nach Vollzeitäquivalenten)? Befasst sind 5 Mitarbeiter zwischen 5 % und 60 %, in der Summe aller Mitarbeiter beträgt das Vollzeitäquivalent ca. 85 % einer Stelle. 5. Wie viele Mitarbeiter der Landesregierung sind mit der Konzeption bzw. Durch- führung der Begleitveranstaltungen für den Klimaschutzplan beschäftigt (Bitte aufschlüsseln nach Vollzeitäquivalenten)? Befasst sind 4 Mitarbeiter zwischen 20 % und 90 %, in der Summe aller Mitarbeiter beträgt das Vollzeitäquivalent ca. 1,8 Stellen.