LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5310 20.03.2014 Datum des Originals: 19.03.2014/Ausgegeben: 25.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2029 vom 10. Februar 2014 der Abgeordneten Peter Biesenbach und André Kuper CDU Drucksache 16/5077 Ermöglicht der Stärkungspakt den Duisburger Stadionkauf? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2029 mit Schreiben vom 19. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post berichtet in ihrer Ausgabe vom 10. Februar über die Pläne der Stadt Duisburg, die Mehrheit an der Stadiongesellschaft zu übernehmen. Am 17. Februar werde sich der Rat der Stadt Duisburg mit der Zukunft der Duisburger Schauinslandreisen-Arena beschäftigen und über eine mögliche Übernahme der Mehrheit der Stadiongesellschaft durch die Stadt Duisburg diskutieren, um den Erhalt des Stadions zu ermöglichen. Das geplante Übernahmekonzept sehe vor, dass eine Tochtergesellschaft der Stadt Duisburg die Mehrheit an der Stadiongesellschaft übernehme. Dadurch soll eine von Spielbetrieb unabhängige Verwaltung des Stadions erfolgen. Bereits heute ist die Stadt Duisburg über die Duisburger Bau- und Verwaltungsgesellschaft zu einem Drittel an der Stadiongesellschaft beteiligt. Durch den Erwerb weitere Geschäftsanteile soll eine 50,1 %- Mehrheit erreicht werden. Die WAZ berichtet, dass die Stadt 504.672 Euro zahlen muss, um die Mehrheit der Anteile zu erhalten. Laut Vorlage will die Stadt das Geld beim Umbau der Mercatorstraße einsparen. Gerald Kassner, Chef von MSV-Hauptsponsor und Stadionnamensgeber SchauinslandReisen , übernehme komplett die Anteile von Ex-MSV-Chef Walter Hellmich. Für einen geringeren Betrag überlasse Kassner der Stadt die Anteile, die notwendig sind, um die Mehrheit an der Gesellschaft zu erhalten, so die WAZ. Die Stadt gebe die Anteile jeweils zu 8,4 Prozent an die Wirtschaftsbetriebe und die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5310 2 mbH (DVV)V weiter. Die DVV wiederum lege die Papiere in die Hände ihrer Tochter Octeo. Als zweiter Schritt solle ein Schuldenschnitt in der Stadionprojektgesellschaft erfolgen, um den langfristigen Fortbestand des Stadions zu sichern. Die Stadt Duisburg ist pflichtig teilnehmende Kommune des Stärkungspaktes und hatte zum 31.12.2012 mehr als 3,2 Milliarden Euro Verbindlichkeiten im Kernhaushalt und mehr als 1,7 Milliarden Euro Kassenkredite. Seit dem Jahr 2011 erhält die Stadt Duisburg Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspakt in Höhe von rund 53 Millionen Euro jährlich. Im Gegenzug verpflichtete sich die Stadt Duisburg dazu einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen, der den Haushaltsausgleich im Jahr 2016 vorsieht. Der Duisburger Oberbürgermeister fordert zusätzlich auch auf Bundesebene die Einführung einer Hilfe für finanzschwache Kommunen , die ihre Haushaltsprobleme aus eigener Kraft nicht mehr in den Griff bekommen. Gleichzeitig forderte der Duisburger Oberbürgermeister im Rahmen der Debatte um die sog. „Armutszuwanderung“ von der EU mehr finanzielle Hilfen. Vorbemerkung der Landesregierung Der Rat der Stadt Duisburg hat am 17.02.2014 - geknüpft an eine Reihe von aufschiebenden Bedingungen - beschlossen, zusätzlich zu einer bereits bestehenden mittelbaren Beteiligung i.H.v. 33,3% an der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co KG (Stadiongesellschaft) weitere Anteile i.H.v. 16,8% zu einem Preis von 504.672 EUR zu erwerben und diese Anteile zu gleichen Teilen in zwei kommunale Töchter einzulegen. Zum Hintergrund des Anteilerwerbs wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2017 verwiesen. 1. Wie beurteilt die Landesregierung, angesichts der Haushaltslage der Stadt Duis- burg, die geplante Stadionübernahme? Die Landesregierung hält es generell für sinnvoll, frühzeitig tragfähige Konzepte zur Absenkung oder Minimierung drohender Verluste zu entwickeln. Dies gilt für Stärkungspaktkommunen in besonderem Maße. Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Duisburg für das Jahr 2014 wurde am 13.02.2014 von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Die Stadt ist daher nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung in ihren Entscheidungen nicht an die Restriktionen des Nothaushaltsrechts gebunden. Vielmehr entscheidet sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes einhalten zu können. Inwieweit z. B. unvermeidliche außerplanmäßige Investitionen durch entsprechende Umschichtungen an anderer Stelle gedeckt werden, obliegt allein der Prüfung und Entscheidung von Verwaltung und Rat der Stadt Duisburg. Die Kommunalaufsicht schreitet nur im Falle rechtswidriger Entscheidungen mit aufsichtsrechtlichen Mitteln ein. Eine unmittelbare Gefährdung der Zielerreichung nach dem Stärkungspaktgesetz ist aus Sicht der zuständigen Finanzaufsicht derzeit nicht zu erkennen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5310 3 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Stadionübernahme durch die Tochtergesellschaft der Stadt Duisburg, angesichts der Forderungen des Duisburger Oberbürgermeisters nach finanziellen Zuwendungen, Hilfen und Unterstützungsleistungen aller politischen Ebenen? Die Stadt Duisburg hat der zuständigen Kommunalaufsicht bereits Informationen über dieses Vorhaben zukommen lassen, jedoch noch nicht alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Der auch in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage hergestellte Bezug zu etwaigen Forderungen des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg im Zusammenhang mit anderen kommunalen Problemfeldern kann im Übrigen nicht nachvollzogen werden. 3. Im Zusammenhang mit der Stadionübernahme wird auch über eine Landesbürg- schaft berichtet. Aus welchem Grund übernimmt das Land die o. g. Bürgschaft? Das Land wird im Zusammenhang mit der geplanten Stadionübernahme keine Landesbürgschaft übernehmen. 4. Hält es die Landesregierung für angemessen, dass eine Stärkungspaktkommune Mittel für den Erwerb eines Stadion bereitstellt? Siehe hierzu die Antwort zu Frage 1. 5. Wie beurteilt die Landesregierung ein solches Handeln einer Stärkungspakt- kommune vor dem Hintergrund der Debatte um die Zahlungspflichten für die 59 Kommunal-Soli-Zahler? An der o. g. Beurteilung des Vorhabens ändert sich durch die bestehenden Zahlungspflichten anderer Kommunen nichts.