LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5311 20.03.2014 Datum des Originals: 19.03.2014/Ausgegeben: 25.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2027 vom 29. Januar 2014 der Abgeordneten Andrea Milz CDU Drucksache 16/5075 Was macht die Landesregierung um den Verkehrsinfarkt in NRW zu verhindern? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2027 mit Schreiben vom 19. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unlängst hat die Landesregierung bekannt gegeben, dass massiver Sanierungsbedarf an Brücken und Autobahnen im Land festgestellt wurde. In 2014 ist daher mit 22 Großbaustellen zu rechnen. Die Maßnahmen sind über das Bundesland verteilt und werden an mehreren Stellen für erhebliche Verkehrsbehinderungen sorgen. Mit den zu erwartenden Staus werden sowohl die Volkswirtschaft als auch die Nerven der Menschen strapaziert. Die Landesregierung ist gefragt, den Verkehrsinfarkt auf den Autobahnen in NRW zu verhindern und Angebote für die Pendler zu schaffen. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen besitzt eine umfangreiche und ausdifferenzierte Infrastruktur. Es ist als bevölkerungsreichstes Bundesland und als Transitland Nr. 1 auf eine gute Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Der Erhalt dieser Infrastruktur und die Beseitigung von „Flaschenhälsen “ sind vor diesem Hintergrund von wesentlicher Bedeutung. So werden im Jahr 2014 voraussichtlich 22 Großbaustellen auf den Autobahnen des Landes eingerichtet sein. In dieser Größenordnung bestanden auch in den vergangenen Jahren Großbaustellen im nordrhein-westfälischen Autobahnnetz. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5311 2 1. Welche Bemühungen unternimmt die Landesregierung, um Staus an Großbaustellen auf den Autobahnen oder in Folge von Brückensanierungen in NRW zu verhindern? In einem hochbelasteten Autobahnnetz - insbesondere in den Ballungsräumen NordrheinWestfalens - lassen sich Verkehrsstörungen an Baustellen im Verkehrsraum nicht gänzlich vermeiden. Durch eine frühzeitige Einbeziehung der verkehrlichen Belange in die Planungen von Großbaumaßnahmen und die Abstimmung mit den Beteiligten, insbesondere den zuständigen Verkehrsbehörden, soll eine so geringe Beeinträchtigung des Verkehrs erreicht werden, wie dies unter den erschwerten Bedingungen möglich ist. Die Aufrechterhaltung vorhandener Fahrstreifen sowie möglichst geringe und kurzzeitige Eingriffe in das Verkehrsnetz haben dabei höchste Priorität, soweit dies aus verkehrlichen und technischen Gründen – z.B. auf Brücken – erzielbar ist. Dazu werden die Eingriffe in das Verkehrsnetz über die Vorgabe von kurzen Bauzeiten, Verlagerungen von Arbeiten in verkehrsschwache Zeiten, Nachtarbeit und Bauzeiten im Wettbewerb reduziert. Umfassend sind die Bemühungen der Landesregierung zum Baustellenmanagement und der Staureduzierung in der Vorlage 16/893 dargestellt worden. 2. Wie könnte nach Ansicht der Landesregierung ein zentral organisiertes Angebot für Mitfahrgelegenheiten in speziell von Stau betroffenen Regionen aussehen? 3. Welche Maßnahmen (z. B. Schaffung von Parkplätzen für Mitfahrgemeinschaften in der Nähe von Autobahnauffahrten) fördert bzw. führt die Landesregierung selbst durch, um die Verkehrsmenge insgesamt zu reduzieren? Die Bildung von Fahrgemeinschaften auf dem Weg zur Arbeit oder auch zu anderen Zwecken kann sich auf den Bundesautobahnen reduzierend auf Verkehrsbelastungen in den Spitzenstunden auswirken. Mitfahrerparkplätze unterstützen die Bildung von Fahrgemeinschaften . Allein der Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut heute in Nordrhein-Westfalen 127 fernverkehrsrelevante Pkw-Mitfahrerparkplätze mit rund 7.000 Pkw-Stellplätzen. Darüber hinaus gibt es bundesweit verkehrsträgerübergreifend ausgerichtete Dienste zur Bildung von Fahrgemeinschaften, wie z.B. www.pendlernetz.de oder www.pendlerportal.de. 4. Wie könnte nach Ansicht der Landesregierung die Förderung zusätzlicher Ange- bote im öffentlichen Nahverkehr (z.B. Taktverdichtung, neue Linien) für die Zeit der Baumaßnahmen an den jeweiligen Orten aussehen? Fragen des tatsächlichen Bedarfs sowie der infrastrukturellen bzw. betrieblichen Realisierbarkeit zusätzlicher ÖPNV-Angebote für die Zeit von Baumaßnahmen klären die kommunalen Aufgabenträger des SPNV/ÖPNV unter Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen in ihrer gesetzlichen Zuständigkeit. Die Finanzierung solcher Betriebsleistungen gehört zur der den Aufgabenträgern obliegenden Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots, dem u. a. die vom Land gewährten Pauschalen des § 11 ÖPNV-Gesetz NRW dienen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5311 3 5. Kann sich die Landesregierung bei lang andauernden Brückensanierungen den Einsatz von Pontonbrücken oder vergleichbarer Lösungen während der Stoßzeiten vorstellen? Nein.