LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5312 20.03.2014 Datum des Originals: 19.03.2014/Ausgegeben: 25.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2034 vom 17. Februar 2014 des Abgeordneten Christof Rasche FDP Drucksache 16/5085 Vollsperrung der B 516 – Folgen der Straßenbaumaßnahme für ansässige Unternehmen und Geschäfte des Einzelhandels Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2034 mit Schreiben vom 19. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie regionale Zeitungen berichten, soll die B 516 bei Allagen zwischen April und November für Baumaßnahmen voll gesperrt werden. Die ansässigen Unternehmen haben nun erhebliche Sorgen vor den Auswirkungen der Sperrung auf ihren Betrieb. Zitiert wird in den Berichten unter anderem ein Fleischermeister, der auf negative Erfahrungen aus vorangegangenen Baumaßnahmen, einer Hangsicherung und Ausbesserungen des Straßenbelages, verweist. Die Betroffenen vor Ort stellen sich vor diesem Hintergrund und der Einstufung der Baumaßnahme als „Aushilfsbaustelle“ die Frage, ob eine Vollsperrung über einen solchen Zeitraum tatsächlich notwendig ist oder eine teilspurige Sperrung ebenfalls möglich wäre. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation im konkreten Fall der Baumaß- nahme der B 516? 2. Ist nach Einschätzung der Landesregierung eine alternative Organisation der Baumaßnahme an der B 516 möglich? Die aktuellen Arbeitsschutzbestimmungen erfordern bei Arbeiten an der Bundesstraße aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von 6 Metern eine Vollsperrung. Eine Durchführung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5312 2 der Arbeiten unter einer einstreifigen Verkehrsführung mit Baustellenampeln ist demnach nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund wird eine Umleitungsstrecke über die Kreisstraßen K 8 und K 28 eingerichtet. 3. Wie sind die Interessen und Sorgen der ansässigen Unternehmen während der Planung der konkreten Baumaßnahme berücksichtigt worden? 4. Wie stellt die Landesregierung grundsätzlich sicher, dass bei Straßenbaumaß- nahmen die Belange ansässiger Unternehmen bestmöglich berücksichtigt werden ? Im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung von Straßenbauprojekten werden vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen frühzeitig die Träger öffentlicher Belange beteiligt sowie die Öffentlichkeit über Presse, Medien und oftmals auch Informationsveranstaltungen informiert. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Betroffene ihre Belange rechtzeitig einbringen können. Der Landesbetrieb Straßenbau ist bestrebt, diese Belange so zu berücksichtigen, dass die Belastungen für die Bürger und Unternehmen, unter Beachtung der geltenden Regelwerke, Erfordernisse und einer wirtschaftlichen Abwicklung so gering wie möglich gehalten werden. Dies ist auch bei der B 516 erfolgt.