LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5336 21.03.2014 Datum des Originals: 20.03.2014/Ausgegeben: 26.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2042 vom 18. Februar 2014 des Abgeordneten Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/5105 Ausbildungssituation der Auszubildenden im Bereich des Staatlichen Arbeitsschutzes Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2042 mit Schreiben vom 20. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Medienberichten soll es zu Problemen bei der Besetzung von offenen Ausbildungsplätzen der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung gekommen sein. Voraussetzung für die Annahme als Auszubildender ist neben einer gesundheitlichen Eignung ein Abschluss eines zumindest einschlägigen Studiums mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern an einer Fachhochschule. Schwerpunkt der Ausbildung können die Geräte- und Produktsicherheit, die AnlagenMaschinensicherheit und der Strahlenschutz sein. Nach der Ausbildung kann es zu einer Anstellung als Sachbearbeiter im Bereich der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung kommen. 1. Wie ist der Bewerbungsstand? (Anzahl der Bewerbungen auf wie viele Stellen) Bezogen auf die zuletzt 2013 durch die zuständigen Bezirksregierungen durchgeführte Ausschreibung für Regierungsoberinspektoranwärterinnen/-anwärter stellt sich der Bewerbungsstand wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5336 2 Arnsberg Detmold D´dorf Köln Münster Gesamt ausgeschriebene Stellen 1 4 12 12 3 32 Bewerbungen 25 39 61 53 35 213 Bewerbungen pro Stelle 25 9,75 5 4,4 11,7 6,7 2. Wie viele Auszubildende werden pro Jahr eingestellt? (Auflistung der letzten 10 Jahre) 3. Wie ist die Verteilung der Auszubildenden auf die jeweiligen Bezirksregierungen bzw. das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit? Die Einstellung der Anwärter/innen bzw. Referendarinnen/Referendare in der Arbeitsschutzverwaltung erfolgt bedarfsorientiert, d.h. auf Basis der rechnerisch zum geplanten Ausbildungsende für die Übernahme der Nachwuchskräfte verfügbaren Stellen. Entsprechend erfolgt die Verteilung auf die Bezirksregierungen. In den Jahren 2004 – 2008 fand, auch aufgrund zu erwirtschaftender kw-Vermerke, keine Ausbildung statt. Die Tabelle gibt die den Bezirksregierungen jeweils zur Besetzung zugewiesenen bzw. die vom MAIS ausgeschriebenen Stellen aller Laufbahngruppen wieder. HHJ Arnsberg Detmold D´dorf Köln Münster Summe 2009 2 1 3 3 1 10 2010 3 - 8 2 1 14 2011 11 3 22 12 4 521 2012 5 5 8 8 6 32 2013 1 4 12 12 3 32 2014 3 8 10 10 7 38 4. Ist die Besoldung entsprechend der Unterhaltsverpflichtung des Landes ge- genüber seinen Bediensteten auskömmlich? 1 Inklusive 7 Stellen für Gewerbereferendare aus dem Haushalt 2010. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5336 3 5. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen Auszubildende gezwungen sind, Transferleistungen , insbesondere Aufstockungen in Anspruch zu nehmen? Anwärterbezüge sind grundsätzlich keine Vollalimentation, sondern sind eine Beihilfe zum Lebensunterhalt, wobei familienbedingte Mehrbelastungen über den Familienzuschlag abgefedert werden. Dennoch wird die finanzielle Situation der Anwärter/innen im technischen Dienst der Arbeitsschutzverwaltung, auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Konkurrenz um Fachkräfte, aufmerksam beobachtet. Insbesondere die Anwärter/innen des mittleren technischen Dienstes befinden sich aufgrund der besonderen Zugangsvoraussetzungen für diese Laufbahngruppe (Meister/Techniker) öfter in einer Lebenssituation, in der bestehende Verpflichtungen nicht allein mit den Anwärterbezügen gedeckt werden können. In Einzelfällen werden von diesen Beschäftigten Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen. Angesichts dieser Problemlage hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) zusammen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Inneres und Kommunales nach Lösungen gesucht, um künftig solche Fälle zu vermeiden:  Dazu wurde für Anwärter/innen des mittleren Dienstes die Möglichkeit zur Zahlung eines Anwärtersonderzuschlags beim Finanzministerium beantragt und zwischenzeitlich – zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2015 - bewilligt.  Das MAIS wird sich für eine Anhebung des Eingangsamtes im mittleren technischen Dienst der Arbeitsschutzverwaltung einsetzen, womit auch eine Erhöhung der Anwärterbezüge verbunden wäre. Dies setzt jedoch eine Änderung der besoldungsrechtlichen Vorschriften voraus, die erst nach der laufenden Dienstrechtsreform erfolgen kann.  Für den mittleren Dienst wird eine Verkürzung der Ausbildungszeit von derzeit 18 Monaten auf 15 Monate geprüft.  Für den gehobenen Dienst ist eine entsprechende Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung bereits erfolgt. Ziel ist es, auch weiterhin qualifizierte Beschäftigte für die Arbeitsschutz-verwaltung zu gewinnen . Daher werden weitere Maßnahmen geprüft, die geeignet sind, die Attraktivität der entsprechenden Ausbildung für Bewerber/innen zu steigern.